Nicht notwendig
Hände weg von den Arbeitsverträgen der Kitaerzieher*innen!
Angesichts der Zusage des Bildungsministeriums, dass die Zuschüsse zur Kitafinanzierung weiter fließen und die Gebühren für die Betreuung der Kinder vom Land übernommen werden, fordert die GEW Thüringen Kommunen und die Freien Träger von Kindergärten auf, keine Änderungen an den Arbeitsverträgen vorzunehmen oder Kurzarbeit für die Beschäftigten in Erwägung ziehen.
„Alle Appelle an die Wirtschaft, die Beschäftigten vor den finanziellen Folgen der Corona-Krise zu schützen, verhallen, wenn der öffentliche Dienst und öffentlich geförderte Einrichtungen ihre Vorbildfunktion aufgeben“
, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.
Für die geplante Schließzeit von Kindergärten bis zum 19. April 2020 besteht keinerlei Grund, den Erzieher*innen Stunden zu kürzen oder Kurzarbeit anzuordnen. Erzieher*innen können auch ohne Betreuung wertvolle Tätigkeiten im Homeoffice erbringen, z.B. die Portfolios fortschreiben, sich an der Konzeptentwicklung beteiligen, die Zeit nach der Schließung vorbereiten und Eltern beraten, die derzeit ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.
Wir brauchen von den Städten und Gemeinden ein deutliches Signal – sowohl an die Kindertageseinrichtungen in ihrer eigenen Verantwortung, als auch an die freien Träger in ihren Geltungsbereichen. Das Personal in der Kindertagesbetreuung erfüllt in der jetzigen Situation ein sehr wichtige Aufgabe: wer heute im Home Office mittelbare pädagogische Arbeit leistet, kann schon morgen für die Notbetreuung gebraucht werden. Diese Notbetreuung wiederum sichert die Handlungsfähigkeit systemrelevanter und kritischer Bereiche. Der Stellenwert sozialer Berufe wird in der jetzigen Situation einmal mehr offenbar: die Träger von Kindertageseinrichtungen brauchten ihre Erzieherinnen gestern, brauchen sie heute und werden sie morgen brauchen.
99096 Erfurt