Zum Inhalt springen

Wir hatten mehr und besseres erwartet

„Gute-KiTa-Gesetz“ 2.0 – Fortsetzung ohne Weiterentwicklung

Mit dem Kita-Qualitätsgesetz (häufig als „Gute-KiTa-Gesetz“ bezeichnet) unterstützt der Bund die Länder seit 2019 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Für Thüringen standen insgesamt 142 Millionen Euro zur Verfügung.

Alle 16 Bundesländer haben Verträge mit dem Bund unterzeichnet, die regeln, wie das Kita-Qualitätsgesetz umgesetzt wird. Thüringen hat mit diesen Mitteln folgende Maßnahmen ergriffen:

  • verbesserte Fachkraft-Kind-Relation und Erhöhung der Minderungszeiten mit 44 % der Mittel
  • Modellprojekt PiA mit 1% der Mittel
  • Modellprojekt „Vielfalt vor Ort begegnen“ mit 12 % der Mittel
  • Erweiterung der Beitragsfreiheit mit 43 % der Mittel.

Nun hat der Bund, da das Kita-Qualitätsgesetz nur Finanzierungszusagen bis 2022 gibt, ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität auf den Weg gebracht. Vier Milliarden Euro werden, für die Jahre 2023 und 2024, den Ländern zur Verfügung gestellt. Der Bund wird erneut Verträge mit den Ländern zur Mittelverwendung schließen.

Wieder einmal verpasste Qualitätssteigerung

Leider hat man auch mit der Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes die Chance nicht genutzt, tatsächliche Ziele für die Qualitätsverbesserung in den Kitas einzuführen oder zumindest als Zielgröße anzustreben. Beispielhaft seien die Fachkraft-Kind-Relationen und die Sicherstellung von mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit („Vor- und Nachbereitungszeiten“) genannt. Darüber hinaus kommt die GEW in eigenen Berechnungen zu dem Schluss, dass eine deutliche Anhebung des jährlichen Finanzvolumens erforderlich ist, um bundesweit einheitliche Standards bei der Fachkraft-Kind-Relation zu erreichen, wie sie dem aktuellen Forschungsstand entsprechen sowie von den Fachkräften als notwendig angesehen werden.

Was ist neu?

Neu in dem Gesetz ist, dass Beitragssenkungen zukünftig nicht mehr mit diesen Mitteln finanziert werden dürfen. Das bringt Thüringen, welches Schritte zur Beitragsfreiheit darüber bezahlt hat und ausbauen wollte, in Bedrängnis. Hinzu kommt der Umstand, dass das bundesweit seit vielen Jahren etablierte Programm „Sprach-Kitas“ auslaufen soll und Bundesfamilienministerin Paus den Ländern rät, dessen Fortführung über Mittel des Kita-Qualitätsgesetz abzusichern.

Seit 2016 finanziert der Bund über das Programm „Sprach-Kitas“ zusätzliches Personal zur Sprachentwicklung, vor allem an Einrichtungen mit vielen Kindern mit Sprachförderbedarf. Vom Bund gab es dafür jährlich etwa 200 Millionen Euro. In Thüringen gibt es 250 Sprach-Kitas.

 

Kein Auffangschirm!

Aber: Ein tatsächliches Qualitätsgesetz sollte kein Auffangschirm für auslaufende Bundesprogramme sein.

Deshalb:

  • Die Fortführung des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas“ ist außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes vorzusehen und, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
  • Die GEW appelliert an die Bundesregierung, im Sinne der Koalitionsvereinbarung zu handeln und das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz in ein tatsächliches Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen.

Sonst besteht die Gefahr, dass Verteilungskämpfe um knappe Finanzressourcen auf die Landes- bzw. kommunale Ebene verlagert werden und eine tatsächliche Qualitätsentwicklung, besonders in Zeiten wachsender ökonomischer Ungleichheiten, nicht im Sinne der Fachkräfte, Kinder und Eltern stattfinden kann.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98