Wir laden ein
Grundschulungen für neugewählte Personalräte und deren Stellvertreter
Die GEW-Wirtschaftsdienst GmbH und die AG Personalrat der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) laden die neu gewählten Personalräte und ihre Stellvertreter zur Grundschulung gemäß § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) ein.
Die Schwerpunkte der Grundschulung:
Der Personalrat als Interessenvertreter der Beschäftigten
- Allgemeine Vorschriften und Geschäftsführung
- Rechtsstellung, Personalversammlung und Stufenvertretungen
- Beteiligungsrechte/Zusammenarbeit - volle Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen
- Umfang der Mitbestimmung/ Verfahren der Mitbestimmung
- aktuelle Informationen zu neuen gesetzlichen Vorhaben/ Vorgaben
Welche Termine gibt es wo?
Region | Termine |
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Mittelthüringen (Erfurt, Sömmerda, Weimar, Apolda)
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Ostthüringen (Altenburger Land, Gera, Jena/ Saale Holzland, Saale-Orla) |
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Nordthüringen (Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich) |
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Region Südthüringen (Suhl, Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen,Saalfeld-Rudolstadt) |
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Westthüringen (Ilmkreis, Wartburgkreis, Gotha) |
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zentrale Schulungsangebote als Ausweichmöglichkeit |
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Wie kann ich mich anmelden?
Bitte bis spätestens Freitag, 26.08.2022 anmelden. Hier kommst Du zur Online-Anmeldemöglichkeit. Bitte dabei das Hochladen des Entsendungsbeschlusses nicht vergessen!
Alternativ zur unkomplizierten Online-Anmeldung kannst Du auch den Anmeldebogen herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an uns zurück senden. Mit dem Entsendebeschluss müsstest Du ähnlich vorgehen, nur dass Du darauf noch die Bestätigung Deines örtlichen Personalrates benötigst.
Online = einfach!
Für die Durchführung der Schulungsveranstaltung erhebt die GEW Wirtschaftsdienst GmbH eine Teilnehmergebühr in Höhe von 35,00 Euro.
Hinsichtlich der Freistellung und Kostenübernahme verweisen wir auf § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz.
Welche Hinweise sind wichtig?
- Die Kostenübernahmeerklärung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) ist beantragt.
- Durch den Personalrat ist ein Entsendungsbeschluss (vergleiche Anlage) zu fassen. Das Original übergeben Sie bitte dem Dienststellenleiter, eine Kopie senden Sie mit der Anmeldung zur Schulungsveranstaltung an die GEW.
- Erfolgt die Teilnahme ohne Entsendungsbeschluss, trägt der Teilnehmer die Teilnehmergebühr selbst.
- In diesen Veranstaltungen werden für die Personalratstätigkeit notwendige Materialien ausgegeben.
- Die Schulungsmappen/ Bildungsschlüssel (USB-Stick) werden entsprechend der Anmeldezahl gefertigt.
- Am Ende der Veranstaltungen werden die Teilnahmebestätigungen ausgegeben.
99096 Erfurt

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