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Auswirkungen

„Globale Minderausgaben“ bedeuten Kürzungen an den Thüringer Hochschulen

Nachdem im Sommer 2020 durch Beschluss und Unterzeichnung der „Rahmenvereinbarung V“ den Thüringer Hochschulen Finanzierungssicherheit bis 2025 gegeben wurde, hat die CDU-Opposition mit den von ihr in den Haushalt oktroyierten „globalen Minderausgaben“ der Landesregierung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ausbaden müssen das – auch – die Beschäftigten der Hochschulen und die Studierenden.

Quelle: Canva

Es hätte alles so schön sein können: Planungssicherheit für fünf Jahre, mehr dauerhaft beschäftigtes Personal an den Hochschulen, bessere „Betreuungsverhältnisse“ und höhere Servicequalität, ein kleiner Schritt in Richtung aufgabengerechter Personalausstattung der Hochschulen. Seit Anfang März deutet sich allerdings an, dass auch die Thüringer Hochschulen ihren Beitrag zu den „globalen Minderausgaben“ leisten müssen, von denen die CDU-Opposition ihre Zustimmung zum Haushaltsgesetz ohne jeden Grund abhängig gemacht hat. Angesichts eines Überschusses 2021 in Höhe von 624 Mio. EUR ist es schon paradox, dass die Finanzministerin jetzt gezwungen ist, im Haushalt 2022 rasenmäherartig über alle Ressorts nochmal 330 Mio. EUR zu kürzen. Dem Thüringer CDU Fraktionsvorsitzenden Mario Voigt (Professor für Digitale Transformation und Politik, Quadriga Hochschule, Berlin) ging es offenbar darum, Macht zu demonstrieren
und die Ohnmacht der Minderheitsregierung vorzuführen, ohne – was eigentlich die Pflicht des Haushaltsgesetzgebers ist – konstruktive Vorschläge zu machen, an welchen Stellen Ausgaben reduziert werden können.

Es trifft alle – auch die Hochschulen mit umgerechnet 400 fiktiven Stellen.

Mehrfach ging durch die Presse, dass gerade das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) einen deutlichen Beitrag zu diesen „globalen Minderausgaben“ leisten soll. Seit Anfang März konkretisiert sich das: Auch die Hochschulen sind mit ca. 27,5 Mio. EUR dabei, die nach einem komplizierten Schlüssel auf die 10 Hochschulen aufgeteilt werden sollen. 27,5 Mio. EUR – das ist das Äquivalent von etwa 400 Stellen, die hätten ausfinanziert werden können bzw. jetzt nicht mehr finanzierbar sind. Gewerkschafter und Personalräte wissen sehr gut, welchen Beitrag 400 Beschäftigte zur Verbesserung der Arbeits- und Studienbedingungen an den Hochschulen bedeuten. Aus der Traum. Die Hochschulen haben es der Landesregierung leicht gemacht Allerdings trifft weder die Landesregierung noch die CDU-Opposition eine Alleinschuld an diesem Desaster: Indem die Haushaltsreste der Hochschulen von Jahr zu Jahr gestiegen sind, haben die Hochschulleitungen offenbart, dass sie offenbar nicht in der Lage sind, das ihnen vom Land zugewiesene Geld zweckgemäß auszugeben. Während die GEW und auch einige Personalräte schon seit Jahren anmahnen, das zur Verfügung gestellte Geld auch gemäß seiner Zweckbestimmung, nämlich der Ermöglichung guter Lehre und Forschung, auszugeben, zog es so manche Hochschulleitung vor, das Geld zu horten und teils beachtliche Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen sind auf dem Rücken des Personals „erwirtschaftet“ worden, das sich oft vor Überlast nicht retten kann.

Ursache sind oft auch die Mittelverteilungsmodelle

Eine genauere Sicht auf die Restmittel zeigt jedoch, dass an vielen Hochschulen die Reste nicht auf der zentralen Ebene, sondern in den Fachbereichen und Fakultäten „liegen“. Viele Hochschulen haben differenzierte Mittelverteilungsmodelle, die die Budgetierung bis auf dieeinzelnen Professuren herunterbrechen . Da nun niemand ins Minus kommen möchte bzw. alle auch Geld für Investitionen oder Vorhaben in der Zukunft zur Seite legen wollen, ist an vielen Stellen etwas Geld übrig, das in der Summe aller Hochschulen die 100-Mio.-Grenze deutlich überschritten hat, sich durch die feingliedrige Verteilung jedoch kaum sinnvoll einsetzen lässt. So ist zu befürchten, dass die jetzt geplante Abführung von 27,5 Mio. EUR ziemlich schmerzlos an den Hochschulen vorbeigehen wird, denn mit dem Geld wäre ohnehin
nichts geschehen.

Differenzierte Betrachtung erforderlich

Wenn man die Haushaltsreste der Hochschulen betrachtet, sieht man, dass sie sich zusammensetzen aus Drittmitteln und Haushaltsmitteln. Viele Haushaltsmittel sind schon zweckgebunden, indem sie beispielsweise für Investitionen zurückgestellt wurden. Daher ist eine Differenzierung nach Drittmitteln, Rückstellungen und Rücklagen erforderlich. Nur die Rücklagen sind wirklich frei verfügbar. Leider unterscheidet das Land nicht zwischen Rückstellungen und Rücklagen, so dass ein diffuses Bild von zu hohen Rücklagen entsteht. Sollten die zweckungebundenen Haushaltsreste jedoch weiter so stark wachsen, verdient das deutlich Kritik: Das zeugt nämlich nicht von sparsamem Wirtschaften, sondern von mangelnder Aufgabenerfüllung.

Leidtragende bleiben die Beschäftigten

Für die Beschäftigten macht es keinen Unterschied, ob Restmittel auf Konten lagern oder ob sie in den Landeshaushalt zurückgeführt werden. Entscheidend bleibt, dass Haushaltsmittel in dem Moment, wo sie zur Verfügung stehen, für eine aufgabengerechte Personalausstattung eingesetzt werden müssen. Wenn das nicht geschieht, ist Überlast mit Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten und die Qualität ihrer Arbeit das Ergebnis. Die Höhe der Rücklagen zeigt, dass das nicht
so sein muss.

Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
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