Im Laufe des Gesprächs wurde deutlich: Ganztagsschule in Thüringen wird erst dann möglich sein, wenn die aktuellen personellen Schwierigkeiten in den Grundschulhorten beseitigt sind. Das TMBJS hat zugesichert, sich der drängenden Fragen anzunehmen und Lösungen herbeizuführen.
Kurzfristig
- sollen Personalreserven für lokale Unterbesetzungen und Vertretung von Langzeiterkrankten geschaffen werden.
- sind Fälle aus der Beschwerde- bzw. Eingruppierungsstelle (angesiedelt bei den Schulämter und im Ministerium) zeitnah abzuarbeiten. Hier können die Kolleg*innen sich hinwenden, wenn – bedingt durch den Betriebsübergang – Differenzen bei den Beschäftigungsumfängen oder bei der Eingruppierung und Stufenzuordnung aufgetreten sind.
- sind schulscharfe Erhöhungen der Beschäftigungsumfänge zu ermöglichen.
- sind schnellstmöglich Nachqualifizierungsangebote auszuschreiben:
- Berufsbegleitende Weiter- bzw. Ausbildung für Beschäftigte ohne pädagogische Qualifikation.
- Modulqualifizierung für Hochschulabsolvent*innen.
- soll auch der Einsatz von Schulbegleiter*innen am Nachmittag möglich sein. Schulbegleitung findet im Bildungsbereich statt. Zu diesem gehören Angebote des Ganztages. Das muss in der Definition von Ganztagsschule z.B. gegenüber dem Sozialamt herausgestellt werden.
Grundsätzlich haben wir die Fachkraft-Kind-Relation kritisiert. Ein*e Erzieher*in pro 25 Kinder als Grundbedarfsberechnung anzunehmen, entspricht nicht den Anforderungen, die Erzieher*innen im Hort erfüllen sollen.
Die GEW wird die Einhaltung der vereinbarten Ziele überprüfen und gegebenenfalls mit Nachdruck einfordern. Die Beratung und Unterstützung der GEW-Mitglieder spielt dabei eine zentrale Rolle.