Ab 1. Mai 2016 können Lehrkräfte an Fachhochschulen ebenso mit einer E 13 vergütet werden, wie Lehrkräfte an Universitäten, wenn sie einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen. Bisher waren LfbA an Fachhochschulen in der Entgeltgruppe E 11 eingruppiert. Gleiche Arbeit wird nun endlich im Bereich der Lehrkräfte an Hochschulen auch gleich bezahlt, auch wenn die Lehrverpflichtung an Fachhochschulen noch deutlich höher als an Universitäten bleibt.
Nachdem die GEW sich jahrelang für eine bessere Bezahlung von Lehrkräften an Fachhochschulen eingesetzt hat und keine Gelegenheit ausgelassen hat, eine gerechtere Vergütung zu fordern, hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) im letzten Herbst beschlossen, eine höhere Eingruppierung auch in den neuen Bundesländern zuzulassen. Zwar wollte sie sich nicht auf eine tarifvertragliche Entgeltordnung einlassen, dem Argument der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit hat sie sich aber endlich nicht mehr verschlossen. Nachdem Mecklenburg-Vorpommern diese Neuregelung schon zu Jahresbeginn umgesetzt hat, folgt Thüringen nun zum 01. Mai 2016.
Jede Kollegin und jeder Kollege, die das betrifft, sollte überprüfen, ob ihre Eingruppierung entsprechend geändert wird. GEW-Mitgliedern stehen wir dabei gern zur Seite.
Die GEW wird sich weiterhin für eine Entgeltordnung für den gesamten TV-L-Bereich stark machen, damit die Leistungen, die die Beschäftigten an Hochschulen und Schulen erbringen, endlich tarifvertraglich und gerecht geregelt werden.