Bericht
GEW-Personalräte in Klausur
Wie jedes Jahr trafen sich im März 2024 unsere GEW-Fraktionsmitglieder aus dem Hauptpersonalrat mit gewählten GEW-Mitgliedern (Bezirkspersonalräte) aus den fünf Schulamtsbereichen, um sich auszutauschen und konkrete Absprachen zu treffen.
Wichtig war uns dieses Mal besonders die Vernetzung, wenn es um schulamtsübergreifende Versetzungsanträgen von Kolleg:innen geht, zum Teil bis zu fünf Mal neu gestellt. Wie geht der Arbeitgeber auch mit Ablehnungen von Versetzungsanträgen um, achtet er auf die klar gesetzlich vorgeschriebene Allzuständigkeit der Personalrä- te aus dem Thüringer Personalvertretungsgesetz in allen fünf Schul- ämtern und legt sie begründet dem Bezirkspersonalrat (BPR) vor?
Außerdem war uns wichtig zu klären, was die Einführung der E-Akte für uns als Personalräte bedeutet, auch hinsichtlich der technischen Ausstattung in den Büros, die zum großen Teil nicht ausreichend ist.
Eingeladen hatten wir für den zweiten Teil eine kompetente Kollegin aus unserem Frankfurter GEW-Hauptvorstand: Gesa Bruno Latocha hat mit uns ausführlich über ein mögliches Modell zur Arbeitszeiterfassung im schulischen Bereich diskutiert. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2019 schreibt das allen Arbeitgebern verpflichtend vor. Nun liegt es an uns als GEW Thüringen, gut vorbereitet zu sein und eigene Ideen vorzubringen. Ängste der Kolleg:innen sind verständlich, aber unbegründet. Durch eine solche Erfassung können die enormen Belastungen der Pädagog:innen neben dem Unterrichtsdeputat deutlicher nachgewiesen werden.
99096 Erfurt