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Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen)

GEW-Mitglieder erhalten Unterstützung bei streikbedingten Verdienstausfällen

GEW-Mitglieder, denen auf Grund eines Warnstreiks im Rahmen der Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) das Entgelt gekürzt wurde, können einen Antrag auf Streikunterstützung - auf das sogenannte Streikgeld - stellen.

TVöD-Warnstreik am 7.3.2025 in Erfurt - Foto: Kai Christ

Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich bei einer Streikteilnahme rechnen?

Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Aber er darf weder einen Eintrag in deine Personalakte vornehmen, noch darf er dich abmahnen oder gar kündigen. Deine Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.

Wie bekomme ich Streikgeld?

Voraussetzung ist, dass deine Teilnahme am Streik dokumentiert wurde. Die GEW nutzt dafür Streiklisten auf Papier, die im Streiklokal oder an mobilen Infoständen auslagen. Nur, wenn du dich in die Liste eingetragen hattest, bekommt du später Streikgeld.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einzubehalten. Um diesen Lohnabzug zu kompensieren, zahlt die GEW Streikgeld. Anträge auf Streikgeld können dann gestellt werden, sobald der Arbeitgeber für den Streiktag tatsächlich einen Gehaltsabzug vornimmt.

 Für die Beantragung des Streikgeldes findest Du hier ein Formular (oder auf dieser Seite unten im Downloadbereich).

Den Antrag auf Streikgeld schickst Du bitte zusammen mit einer Kopie des Lohnzettels, aus dem der streikbedingte Nettolohnabzug hervorgeht, an constanze.roehreich(at)gew-thueringen(dot)de.

Wie viel Streikgeld bekomme ich?

Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. 

Im Einzelfall kann einem Mitglied auf Antrag der tatsächliche Nettogehaltsabzug gewährt werden, wenn dies sozial geboten ist.

 

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98