Die/der Verantwortliche für Gesundheitsmanagement
Dieser Verantwortliche wird die Aufgabe haben,
- die einzelnen Netzwerkmitglieder im Gremium zu bündeln und Beratungen einzuberufen,
- Ansprechpartner*in für Schulen zu sein,
- Schulleiter*innen zu beraten und zu begleiten hinsichtlich gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung,
- Pädagog*innen zu beraten hinsichtlich Gesundheitsfürsorge, Vermeidung und Minderung psychischer Belastungen und arbeitsbedingtem Stress.
Die GEW-Mitglieder der Bezirkspersonalräte an den Schulämtern sind aufgerufen, in einem nächsten Monatsgespräch, die/den Verantwortlichen einzuladen und konkret nach ihren/seinen Zielen und dem Handlungsspielraum zu befragen.
An jeder Schule wird es zukünftig einen Ansprechpartner für Gesundheitsmanagement geben, der seine Kolleg*innen berät, Kontakte zum Verantwortlichen für Gesundheitsmanagement am Schulamt herstellt und gemeinsam mit dem Örtlichen Personalrat der Schule darauf achtet, dass nicht nur die Rahmendienstvereinbarung eingehalten wird, sondern spürbare Maßnahmen an der Schule diskutiert und umgesetzt werden. Hierfür kann und sollte an jeder Einrichtung eine eigene Dienstvereinbarung abgeschlossen werden.
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Begleitung der Gefährdungsbeurteilung an Schulen wird einen großen zeitlichen und finanziellen Rahmen einnehmen. Im Ergebnis hoffen wir auf greifbare Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.
Gefährdungen gibt es in jedem Bereich des Lebens, natürlich auch in unseren schulischen Einrichtungen an jedem Tag. Und unser Arbeitgeber hat laut Gesetz die Pflicht, uns vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Der § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, d. h., durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies sollte mit den Beschäftigten oder mit der Vertretung der Beschäftigten erfolgen. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz bezogen auf die darin geregelten speziellen Aspekte konkretisiert.
Natürlich gibt es auch eine Begriffserklärung bezüglich des Begriffes Gefährdung: Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können auch durch Mängel in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation verursacht werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.
Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur. Bei der Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen ist darauf zu achten, dass folgende Prozessschritte berücksichtigt wurden:
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
- Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung: die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Personalrates
Die vollständige Gefährdungsbeurteilung besteht aus zwei Teilen. Dem Teil, der mit Hilfe der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung (siehe Abbildung) ermittelt wird. Diese gelten für Schülerinnen und Schüler bzw. Pädagoginnen und Pädagogen. Diese Checklisten sind sehr umfangreich und beschäftigen sich unter anderem auch mit der räumlichen Situation in Schulgebäuden, so z. B.:
- Wie hoch sind die Treppenabsätze im Schulhaus?
- Sind die Handläufe in der richtigen Höhe angebracht?
- Wie groß sind die Klassenräume, entsprechen sie den gesetzlichen Vorgaben?
- Sind die Fachräume entsprechend ausgestattet?
- Wie sieht es mit den Fluchtwegen aus?
- Sind die Schulbushaltestellen abgesichert?
- Wie sehen die Sanitärräume aus?
- Sind die Sporthallen sicher ausgestattet?
Es gibt Vorgaben zu den Heizungswerten, zur Hausmeistertätigkeit, zum Schwimmunterricht, zu den Außenanlagen, und, und, und …
Diese Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an Schulen, die circa 70 Seiten umfassen, sind auf der Internetseite aller Staatlichen Schulämter unter dem Punkt Arbeitsschutz einzusehen. siehe Bild
Ein zweiter Teil der Gefährdungsbeurteilung, der aktuell mit dem TMBJS diskutiert wird, soll die psychische Komponente der Gefährdungen beurteilen. Hier werden die Arbeitsbelastungen analysiert und hoffentlich zeitnah entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Es wird momentan an einem passenden Fragebogen gearbeitet.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine vollständige Gefährdungsbeurteilung, wie sie von der GEW seit Jahren eingefordert wird und die alle Ebenen im Verantwortungsbereich des TMBJS umfasst, erst in einigen Jahren vorliegen wird.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Analyse der Arbeitssituation. Die wichtigste Rolle spielt hierbei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI), welche die Gefährdungsbeurteilung auswertet, bei Problemen Vor-Ort-Begehungen vornimmt und an einer Lösung, gemeinsam mit dem Schulamt und dem Schulträger arbeitet. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Ausstattung der Arbeitsplätze (auch behindertengerecht), aber auch die Untersuchung und Vermeidung von Arbeitsunfällen oder Fragen des Mutterschutzes. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ebenfalls Ansprechpartner bei der Durchführung der Betreuung der arbeitsmedizinischen Betreuung der Landesbediensteten, die per Rahmenvereinbarung vom 01.01.2017 geregelt ist und unter anderem die Inanspruchnahme von Betriebsärzten oder finanzielle Möglichkeiten für Fortbildungen o.ä. beinhaltet.
Den Zuschlag für die Betreuung der Landesbediensteten erhielt die BAD („Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst“) Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Weimar.
Im Bereich des TMBJS sind mehrere Fachkräfte tätig:
- für den Bereich Westthüringen: Frau Katrin Mauersberger
- für den Bereich Nordthüringen: Frau Katrin Plescher
- für den Bereich Mittelthüringen: Herr Siegfried Lemm
- für den Bereich Südthüringen: Herr Ulrich Pfeiffer
- für den Bereich Ostthüringen: Herr Dieter Brieger
Interview mit Ulrich Pfeiffer
FASI im Staatlichen Schulamt Südthüringen
Seit vielen Jahren setzt sich die Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW dafür ein, spürbare Ergebnisse für die Pädagoginnen und Pädagogen im Freistaat zu erreichen. Dies ist ein langwieriger Prozess, der erfolgreich gestaltet werden kann, wenn sich viele Akteure daran beteiligen. Eine wichtige Aufgabe bezüglich des Arbeitsschutzes im Schulbereich übernehmen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angestellt sind. Mit diesem Interview möchte ich Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit am Staatlichen Schulamt Süd-thüringen, Herrn Ulrich Pfeiffer, näher vorstellen.
Können Sie sich unseren Lesern kurz vorstellen und darstellen, seit wann Sie sich mit dem Bereich Arbeitssicherheit beschäftigen und was diese Tätigkeit besonders interessant macht?
Ich bin seit dem 1. November 2012 als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angestellt. Meine Tätigkeit übe ich im Schulamt Südthüringen in Suhl aus. Begonnen habe ich meine berufliche Entwicklung mit einer Lehre als Maschinen- und Anlagenmonteur, die ich als Facharbeiter abgeschlossen habe. Danach studierte ich Technologie der metallverarbeitenden Industrie und absolvierte eine Zusatzausbildung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit bei der damaligen Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft. Dadurch wurde auch mein Interesse für dieses Spezialgebiet geweckt. Seit 1999 bin ich nun als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Zwei Jahre war ich bei einem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst angestellt und von 2001 bis 2012 war ich selbständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wenn man nach dem Interessanten gefragt wird, dann kann ich sagen, es ist die Vielfalt der Aufgaben. Zum Beispiel der Arbeitsschutz. Hier geht es um Anlagensicherheit, Sicherheit der Betriebs- und Arbeitsmittel, Persönliche Schutzausrüstung usw. Die Unfallverhütung, Unfallauswertung und die Ermittlung von Gesundheitsgefahren sind wesentlich für den Gesundheitsschutz unserer Kolleginnen und Kollegen. Es gehören natürlich auch Maßnahmen des Brand- und Umweltschutzes zu meinen Aufgaben.
In den einzelnen Schulamtsbereichen des Freistaates existiert ein Unterstützungssystem im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Könnten Sie uns die Struktur kurz erläutern.
Der Vollständigkeit halber möchte ich die gesamte Struktur kurz darstellen. Die oberste Arbeitsschutzbehörde in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TVL). Weitere wichtige Partner sind die Unfallversicherungsträger, in Thüringen ist z. B. die Unfallkasse Thüringen (UKT) für die Schüler und Angestellten im öffentlichen Dienst, zuständig. Im Bereich der Schulen wird zwischen äußeren und inneren Schulbereich unterschieden. Zum äußeren Schulbereich, zuständig sind die Schulträger (z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden usw.), gehört die Unterhaltung der Gebäude und Einrichtungen, die Außenanlagen, der Schulbusbetrieb und die Betreuung des nichtpädagogischen Personals (Schulsachbearbeiter, Hausmeister). Für den inneren Schulbereich sind das TMBJS, die Staatlichen Schulämter und die Schulleiter verantwortlich. Insbesondere liegt hier die Verantwortung für den schulischen Ablauf, Personaleinsatz, die Schulaufsicht und natürlich auch für den Arbeits-und Gesundheitsschutz der Pädagogen und Schüler. Jedem der 5 Schulämter ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugeordnet.
Herr Pfeiffer, es ist nicht so einfach mit Ihnen ein Gespräch zu vereinbaren, da Sie meist im Schulamtsbereich unterwegs sind. Wie sieht denn ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?
Ich bin in der Regel ab 6:30 Uhr in meinem Büro und bearbeite die Ein- und Ausgangspost. Meist beantworte ich auch gleich Anfragen, die per Mail eingegangen sind. Ab ca. 8:00 Uhr führe ich, nach vorheriger Absprache mit den Schulleitungen und gegebenenfalls mit den Schulträgern, Begehungen der einzelnen Schulen durch.
Im Schulamtsbereich Südthüringen gibt es 150 staatliche Schulen. Ist es überhaupt möglich, sie alle regelmäßig zu besuchen?
Es muss und wird möglich gemacht. Denn diese regelmäßigen Begehungen, möglichst einmal pro Jahr, gehören nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu meinen Aufgaben, nur so können mögliche Gefährdungen ermittelt und mit den Schulleitungen, den Schulträgern, Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen festgelegt werden.
Welche Aufgaben und Probleme finden Sie an den Schulen vor?
Die Aufgaben an den einzelnen Einrichtungen sind sehr vielfältig. Probleme stellen bauliche und organisatorische Mängel in den Schulen dar. Hier ist es oft schwierig, kurzfristige Lösungen zu finden. Bei akuter Unfallgefahr muss natürlich sofort gehandelt werden.
Wie und wo können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen sowie Personalräte an Sie wenden?
Ich bin natürlich telefonisch und auch per Mail erreichbar. Diese Informationen befinden sich auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Südthüringen. Außerdem gibt es viele Informationen zum Thema im Menü Arbeitsschutz. Die inhaltliche Pflege wird im SSA Südthüringen vorgenommen. Die anderen Staatlichen Schulämter haben eine Verlinkung auf unsere Homepage.
Herr Pfeiffer, nochmals ein großes Dankeschön für dieses Interview und natürlich auch für Ihren Einsatz zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes!