Beitrag aus der tz Oktober 2024
Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung" an Thüringer Schulen
Die GEW Thüringen setzt sich seit Jahrzehnten für gute, vor allem gesunde Arbeitsbedingungen an Thüringer Schulen ein.
Seit 2013 ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten zu bewerten und Maßnahmen zur Beseitigung und Minimierung der ermittelten Gefährdungen einzuleiten. (vgl. v.a. Arbeitsschutzgesetz §§ 4 und 5).
Laut einer Studie des Deutschen Ärzteblattes zeichnen sich Pädagogen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zwar durch ein gesundheitsförderliches Verhalten aus, leiden aber häufiger unter psychische und psychosomatischen Erkrankungen.
Krankmacher an Schule sind die ständig wechselnden Rahmenbedingungen, Zeitdruck, keine Erholung in den Pausen, konfliktgeladene Gespräche mit Schüler:innen, Kolleg:innen und der Schulleitung, fehlende Wertschätzung und vieles andere. Die hohe Zahl an langzeiterkrankten Kolleg:innen, das freiwillig frühere Ausscheiden aus dem Dienst sind Indikatoren für die anhaltende psychische Belastung.
Auf diese Problematik weisen wir als GEW in vielen Gesprächsrunden und themenbezogenen Arbeitsgruppen mit dem Arbeitgeber hin.
2019 hat sich das TMBJS gemeinsam mit dem damals zuständigen Unternehmen für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Landesbediensteten, dem BAD, auf den Weg gemacht, psychische Belastungen an der Schule aufzuspüren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten. In diesem Prozess haben Schulleitungen eine große Verantwortung. Die ersten 200 Schulen erklärten in „GUT GEHT’S“-Gesprächsrunden, welchen Belastungen sie sich ausgesetzt fühlen und welche Veränderungen der Arbeitsbedingungen angezeigt wären.
2021 wechselte die Zuständigkeit des Unternehmens. Die Medical Airport Service GmbH (MAS) übernahm die Betreuung und veränderte auch die Weiterführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu ihren Bedingungen. Anstelle eines ursprünglich gedachten Workshop trat ein Online-Fragebogen, der allen Kolleg:innen der jeweiligen Schule zugänglich gemacht wird. Der Fragebogen wird anonym beantwortet und läuft über eine sichere Internet-Verbindung. Er nimmt eine Bearbeitungszeit von ungefähr 15 Minuten in Anspruch und sollte möglichst von allen Kolleg:innen bearbeitet werden, um ein reelles Schulbild abbilden zu können.
Seit 2022 gibt es eine Auswertungsmöglichkeit für alle Schulen, die die GB Psych. durchlaufen haben. Die Schulleitungen dieser Schulen werden angeschrieben, die Örtlichen Personalräte und die Gesundheitsbeauftragten sind miteinzubeziehen. Die Schulen können diese Auswertung selbständig vornehmen und schulinterne Maßnahmen ableiten, es gibt aber durchaus auch die Möglichkeit, die Auswertung durch einen Mitarbeiter des MAS vornehmen zu lassen. Hier wäre der Blick eines Externen auf die Schulsituation gegeben. Diese Auswertungsalternative muss bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit am jeweils zuständigen Schulamt angemeldet werden, der dann die weiteren Schritte einleitet (Absprache Termin).
Die GEW wird sich weiter in den Prozess einbringen und nicht lockerlassen, an der richtigen Stelle Forderungen stellen, um aus den Ergebnissen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung abzuleitende Maßnahmen zur Minimierung der psychischen Belastungen mit dem Bildungsministerium zu diskutieren und damit auf Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu drängen.
Bei weiteren Fragen wendet euch gerne an die AG Arbeits- und Gesundheitsschutz.
99096 Erfurt
