Beitrag aus der tz Oktober 2024
Gefährdungsbeurteilung - ein wichtiges Arbeitsschutzinstrument
Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an Gesetze und Verordnungen zu halten. Dazu gehört auch die regelmäßige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen Gefährdungen erkannt, abgestellt und verhindert werden. Das gilt für bauliche Gegebenheiten, aber seit 2019 auch für die psychische Gefährdung. Und da gibt es eine Menge Baustellen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung eines um-fassenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Mitarbeiter und Beschäftigte. Nicht nur deshalb ist sie schon seit 1996 mit dem Arbeitsschutzgesetz auf der nahezu höchsten staatlichen Vorgabenebene gefordert. Hier ist in §5 ArbSchG die Durchführung und in §6 ArbSchG die umfassende Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben. Auch wenn die Form der Gefährdungsbeurteilung nicht explizit vorgegeben ist, sind immer Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, zuzuordnen, Schutzmaßnahmen ggf. mit den entsprechenden gesetzlichen und DGUV-Vorgaben zu benennen, der Umsetzungsstand zu prüfen und die noch erforderlichen Maßnahmen anzugeben. Im Weiteren („Späteren“) ist die Umsetzung der Schutzmaßnahmen noch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zwischenzeitlich liegen von den Arbeitsschutzbehörden (auch GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) zahlreiche Informationen und Unterlagen sowie Muster und Hilfestellungen zur Umsetzung vor.
Doch trotz der gesetzlichen Vorgaben, diesen Hilfestellungen und des für die Umsetzung von Gesetzen doch recht langen Zeitraums tun sich viele Unternehmen und Institutionen in der Praxis sehr schwer, die Gefährdungsbeurteilung umzusetzen. Oft scheitert die Erstellung an Erfüllungsängsten, Zeit- und Fachkräftemangel oder auch nur fehlender fachlicher Expertise. Letztendlich fehlt aber damit unabhängig von der erforderlichen Compliance für die Unternehmen und Institutionen eine der wichtigsten Grundlagen zur Festlegung und Umsetzung der für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Bei der derzeitigen Entwicklung der Krankenstände, dem Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung darf die Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine irgendwann zu erbringende lästige gesetzliche Pflicht sein, sondern hier sollte für alle Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten, nicht zuletzt im Interesse beider Seiten, eine Herzensangelegenheit sein.
Auf keinen Fall vergessen werden darf die in Ergänzung dazu erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, die inzwischen auch seit mehr als 10 Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Insbesondere aufgrund der Entwicklung der psychisch verursachten, krankheitsbedingten Fehltage von Arbeitnehmern und Mitarbeitenden (DAK Gesundheit: Anstieg 2013 bis 2023 um ca. 52 %) ist auch diese Gefährdungsbeurteilung nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgebende ein unbedingtes
Muss.