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Gastbeitrag: Eine historische Chance

Ab Mitte der 90er Jahre hatte sich in der bundesdeutschen Hochschulgesetzgebung eine regelrechte Monokultur durchgesetzt. Landauf landab folgten die Novellen einem einheitlichen Trend: Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen, Entmachtung der gewählten Kollegialorgane zu Gunsten autokratischer Rektorate und Präsidien, Einführung von mit zumeist Wirtschaftsvertretern besetzten Hochschulräten. Bald folgten die Einführung von Studiengebühren und die Zweiteilung des Studiums in Bachelor und Master. Die zunehmende Destabilisierung und Prekarisierung wissenschaftlicher Arbeit wurde achselzuckend hingenommen.

Foto: www.pixabay - CC0 - kaleen

In den letzten zehn Jahren ließen sich behutsame Absetzungsbewegungen vom neoliberalen Mainstream registrieren. Alle sieben Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren eingeführt hatten, haben diese unter dem Druck studentischer und gewerkschaftlicher Protestbewegungen wieder abgeschafft. Die GEW-Kampagne
für den „Traumjob Wissenschaft“ hat zur Verankerung von Kodizes für „Gute Arbeit“, Tenure-Track-Optionen und Mindeststandards für Zeitverträge und Lehraufträge in Hochschulgesetzen gesorgt. In der Bologna-Reform kam es zu Kurskorrekturen, die die Studierbarkeit von Studiengängen verbesserten und den Workload für Lehrende
und Studierende begrenzten. Der Prozess der Umstrukturierung der Hochschulverfassung nach dem Vorbild von Aktiensgesellschaften wurde angehalten, krasse Auswüchse rückgängig gemacht, der eine oder die andere Vertreter/in aus der Zivilgesellschaft oder Gewerkschaften in Hochschulräte und Kuratorien berufen.

Doch die zaghafte Entwicklung der vergangenen Dekade droht nun schon wieder in Frage gestellt zur werden. Ausgerechnet eine grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit der Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer/innen die Debatte ums Bezahlstudium wieder salonfähig gemacht. In Nordrhein-Westfalen, wo jede/r vierte/r Student/in bundesweit eingeschrieben ist, droht nach dem Regierungswechsel ein Roll-Back hin zum berüchtigten „Hochschulfreiheitsgesetz“ aus der Ära Rüttgers/Pinkwart. Schien die „unternehmerische Hochschule“, für die das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), eine gemeinsame Tochter von Bertelsmann-Stiftung und Hochschulrektorenkonferenz, vor 20 Jahren die Blaupausen entwickelt hatte, in eine Krise geraten zu sein, droht nun ihre Rennaissance.

Vor diesem Hintergrund verdient die Hochschulpolitik der rot-rotgrünen Koalition in Thüringen besondere Aufmerksamkeit. Hat sie den Mut, die in einigen Ländern angedeutete Abkehr von der „unternehmerischen Hochschule“ aufzugreifen, konsequent weiterzuentwickeln und die Weichen für eine demokratische und soziale
Hochschule zu stellen? Oder bleibt ihre Hochschulgesetzgebung farblos und ist am Ende nur in Nuancen von der einer unions-, SPD oder Grünen-geführten Regierung zu unterscheiden?

Durchdeklinierte Konzepte für eine zukunftsfähige Hochschulgesetzgebung hat die Bildungsgewerkschaft GEW längst erarbeitet: Es geht um eine Reform von Personalstruktur und Karrierewegen, den freien Zugang vom Bachelor- zum Masterstudium, die Absicherung der Gebührenfreit ohne Wenn und Aber und die Demokratisierung der Hochschulen – Autonomie ohne Autokratie!

Letzteres hat eine besondere Bedeutung für die Perspektiven einer Hochschulreform weit über den Freistaat Thüringen hinaus. Mit einem Verweis auf das Karlsruher Hochschulurteil von 1973 wird seit Jahrzehnten jede Debatte über eine substanzielle Demokratisierung der Hochschulen im Keim erstickt. Vor 44 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht in einem umstrittenen Urteil zum niedersächsischen Hochschulrecht entschieden, dass sich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes der Grundsatz ableiten lasse, dass die Gruppe der Hochschullehrer/innen in allen Fragen, die die Forschung betreffen, über die Mehrheit der Stimmen
verfügen müssen, in allen Fragen, die die Lehre betreffen, über die Hälfte der Stimmen. Dass nicht nur Professor/innen, sondern auch Wissenschaftler/innen ohne Lehrstuhl und die Studierenden Träger des Grundrechts sind, wurde geflissentlich ausgeblendet. 1990 wurden mit der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die neuen Länder vielfältige Ansätze für eine demokratische Hochschulreform abgebrochen, die im Herbst 1989 gestartet hatten.

Rot-Rot-Grün in Thüringen hat – 50 Jahre nach der antiautoritären Studierendenbewegung in der Bundesrepublik und knapp 30 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR – die historische Chance, wieder Bewegung in die festgefahrene Debatte zu bringen. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass der vorliegende Gesetzentwurf
des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenchaft und digitale Gesellschaft für ein Thüringisches Hochschulsgesetz die über Jahrzehnte als sakrosankt geltende flächendeckende Professorenmehrheit in den Hochschulgremien in Frage gestellt – und zwar ohne mit den Vorgaben der Karlsruher Rechtsprechung in Konflikt zu kommen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte 1973 nur in unmittelbar Forschung und Lehre betreffenden Sachverhalten Professorenmehrheit verlangt. Für Angelegenheiten, die Forschung und Lehre nicht oder nur mittelbar betreffen, gilt die Vorgabe einer Professorenmehrheit gerade nicht.

Auf Basis dieser differenzierten Lektüre des Karlsruher Hochschulurteils haben bereits im „UNiMUT“-Streik 1988/89 Studierende an der Freien Universität das „Berliner Wahlmodell“ entwickelt: Es sieht eine gruppenparitätische Zusammensetzung von Hochschulgremien vor – nur bei unmittelbar wissenschaftsrelevanten Fragen sollte die Gruppe der Professor/innen über Mehrfachstimmrechte oder Hinzuziehung weiterer Mitglieder eine Mehrheit haben. Im Übrigen sollte gerade nicht der Grundsatz gelten, dass eine Gruppe alle anderen überstimmen kann – eine ganz zentrale Voraussetzung dafür, unterschiedliche Interessen von Professor/innen, Studierenden,
wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zum Ausgleich zu bringen.

Dieses innovative Mitbestimmungsmodell soll nun erstmals realisiert werden, und zwar an den thüringischen Hochschulen – gut so! Die Zeit ist reif für einen Neuanfang in der erstarrten Debatte um die Hochschul-Governance. Alle am Wissenschaftsprozess beteiligten Gruppen gleichermaßen auf Augenhöhe an Entscheidungen zu beteiligen, birgt die Chance, zu Ergebnissen zu kommen, die ausgewogen und sachgerecht sind und eine hohe Akzeptanz haben – weil sie den unterschiedlichen Perspektiven der Hochschulmitglieder Rechnung tragen.

Das alles gilt aber nur dann, wenn die Reform konsequent angegangen wird und tatsächlich relevante Sachverhalte einem demokratischen, gruppenparitätischen Entscheidungsverfahren unterzogen werden. Das ist in der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs leider noch nicht der Fall. Nach wie vor soll nicht der Senat, sondern
das Präsidium einer Hochschulen für die zentralen Strukturentscheidungen vom Wirtschaftsplan über den Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen bis hin zur Struktur- und Entwicklungsplanung zuständig sein. Auch wenn die Mitwirkung des Senats dabei vorgesehen ist – die Letztentscheidung liegt im Präsidium und damit läuft die paritätische Zusammensetzung des Senats ins Leere. Hinzu kommt, dass der Katalog der Aufgaben, für die der paritätisch zusammengesetze Senat zur Sicherung der Professor/innenmehrheit um zusätzliche Hochschullehrer/innen erweitert werden muss, uferlos ausgestaltet ist: Sogar bei der Entscheidung über die Grundordnung und die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums wird die Professor/innenmehrheit verlangt. Dabei handelt es sich um zentrale Strukturentscheidungen, die – auch im Sinne des Karlsruher Hochschulurteils – Forschung und Lehre nicht unmittelbar, sondern mittelbar betreffen. Und schließlich soll der Hochschulrat durch die Schaffung einer Hochschulversammlung, dem Senat und Hochschulrat gemeinsam angehören, zwar eingehegt werden, aber es bleibt dabei, dass externe Sachverständige in akademische Selbstverwaltungsangelegenheiten hineinregieren sollen. Der Gesetzentwurf sollte also noch einmal gründlich gegen den Strich gebürstet werden.

Rot-Rot-Grün tastet mit der Professorenmehrheit ein Tabu an – Gegenwind von Hochschulleitungen und konservativen Professorenverbänden ist vorprogrammiert. Auch eine softe Variante der paritätischen Mitbestimmung wird diese nicht besänftigen – das zeigen die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung sollte sich daher ein Herz fassen und die Demokratisierung der Hochschulen so konsequent wie möglich ausgestalten – damit es am Ende nicht heißt: Viel Rauch um nichts.

Dr. Andreas Keller