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Auszug aus demnächst erscheinender GEW-Broschüre zur Kindheitspädagogik

„Gärtnern“ in Thüringen? Was (angehende) Kindheitspädagog:innen wissen sollten

Welche Bedingungen und Einsatzmöglichkeiten hält Thüringen – das grüne Herz Deutschlands – bereit? Ein Vergleich.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Gepflegte Grünanlage: Arbeiten in Kindertageseinrichtungen Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind die Kindheitspädagog:innen in Thüringen bereits seit Langem gut angekommen, sowohl auf inhaltlich-qualitativer als auch auf arbeitsrechtlicher Ebene. Dies ist ein Grund, weshalb ihr Anteil am Gesamtpersonal mit 2,35 Prozent bundesweit gesehen am höchsten liegt. Im Thüringer Kita Gesetz sind sie als pädagogische Fachkräfte aufgeführt und somit den staatlich anerkannten Erzieher:innen gleichgestellt. Diese Gleichstellung hat aus tariflicher Sicht dazu geführt, dass die Eingruppierung von Kindheitspädagog:innen – auch bei fehlenden Eingruppierungsmerkmalen für diesen Abschluss – im Großen und Ganzen parallel zu der der Erzieher:innen vollzogen wurde.

Seit der Novellierung des Kita-Gesetzes im Jahr 2017 wird für die Leitung von Kindertageseinrichtungen ab einer Kapazität von über 70 Plätzen ein akademischer Hochschulabschluss gefordert, womit insbesondere die Kindheitspädagog:innen angesprochen werden sollten und dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass ihr akademisches Studium für Führungsaufgaben qualifiziert.

Brachfläche mit Entwicklungspotenzial: der Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe steht eine breitere Anerkennung derzeit noch aus. In den Fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen werden sie nur in den Handlungsfeldern „Förderung der Erziehung in der Familie“ und „Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Verwaltung)“ als Fachkräfte anerkannt. Dass Thüringen mit 1 Prozent trotz allem einen bundesweit hohen Anteil der Kindheitspädagog:innen am Gesamtpersonal in diesem Bereich hat, liegt eher an der Möglichkeit per Einzelfallprüfung und – zulassung in diesen Arbeitsbereich einzumünden.

Bezogen auf die Einrichtungsart ist der prozentual hohe Anteil von Kindheitspädagog:innen gegenüber der Gesamtbeschäftigtenzahl in Inobhutnahmeeinrichtungen (11 Prozent) und im Jugendmigrationsdienst (17 Prozent) bemerkenswert. In beiden Einrichtungsformen kamen sie zwei Jahre zuvor als Beschäftigtengruppe überhaupt noch nicht vor. Zudem überholen die Kindheitspädagog:innen im Jugendmigrationsdienst damit - trotz fehlender Anerkennung als Fachkraft – sogar die Beschäftigtengruppe mit dem Berufsabschluss Erzieher:in. Im Kontrast dazu war aber die Tätigkeit in den Bereichen Heimerziehung im Gruppendienst und ASD stark rückläufig.

Verbrannter Boden: der Thüringer Ganztag

Problematischer stellte sich die Situation für Kindheitspädagog:innen dar, wenn sie in der Vergangenheit im dritten großen Arbeitsfeld in Thüringen arbeiten wollten: dem Ganztag. Der Großteil der Thüringer Grundschulen befindet sich unter der staatlichen Trägerschaft des Freistaats, somit fallen die Beschäftigten an den Schulen unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages Land. Dieser sah bis zur Tarifrunde 2019 kein Eingruppierungsmerkmal für Kindheitspädagog:innen vor. Anders als die freien Träger oder Kommunen im Bereich Kindertageseinrichtungen waren die zuständigen Ministerien und Personalstellen nicht bereit, Kindheitspädagog:innen den staatlich anerkannten Erzieher:innen gleichzustellen. Aus tariflicher Sicht führte dies zu einer Degradierung der Kindheitspädagog:innen als Unqualifizierte und stellte sie auf die Stufe von Hilfskräften. Nicht zuletzt dieser Umstand führte dazu, dass nur wenige Kindheitpädagog:innen in dieses Arbeitsfeld einmünden woll(t)en und ihr Anteil an den Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen besonders hoch ist. Die Träger von Kindertageseinrichtungen waren schlichweg aus tariflicher Sicht die attraktiveren Arbeitgeber.

Let's make a garden exhibition: Perspektiven für Kindheitspädagog:innen

Es bleibt also noch einiges zu tun, damit die in Thüringen ausgebildeten Kindheitspädagog:innen bleiben bzw. Kindheitspädagog:innen aus anderen Bundesländern nach Thüringen kommen: tarifliche Anerkennung bei allen Arbeitgebern, Berücksichtigung des Abschlusses in allen relevanten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, Schaffung von herausgehobenen Stellenprofilen, die der fachlichen Exposition von Kindheitspädagog:innen gegenüber staatlich anerkannten Erzieher:Innen gerecht werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht wird dabei der Fachkräftemangel als Katalysator für die Anerkennung von Kindheitspädagog:innen wirken. Daran anknüpfend gilt es dann aufzuzeigen, welche spezifischen Bildungs- und Erziehungsaufgaben multiprofessioneller Zusammenarbeit und weitergehender Qualifikationen bedürfen und welche Rolle dabei Kindheitspädagog:innen spielen können.

Unser Ziel: Kindheitspädagogik als exponierte Profession in multiprofessionellen Team.

 

 

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
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