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Vereinheitlichung

Freistaat regelt übertarifliche Leistungen im Reiserecht

Der Freistaat Thüringen hat mit Wirkung vom 01.10.2020 die unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten durch übertarifliche Anrechnung von Reise- und Wartezeiten für angestellte Beschäftigte (Tarifbeschäftigte) geregelt.