Referat Tarif- und Beamtenrecht
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts notwendig
Nach dem ersten Personalentwicklungskonzept Schule (PEK) unterzeichnete unsere Landesvorsitzende Ende 2018 das Ergebnis der zweiten Verhandlungsrunden. Eckpunkte waren vor allem die Schaffung einer Personalreserve, Versetzungen und Abordnungen, Nachwuchsgewinnung, Pädagog:innenbildung, Gesundheitsmanagement und Teilzeit als Entlastung der Lehrkräfte. Nun könnte es mit diesen inhaltlichen Schwerpunkten weitergehen.
Und es wurde festgehalten, dass es einer kontinuierlichen Fortschreibung des PEK bedarf, denn die äußeren wie inneren Bedingungen im System Schule sind dauerhaftem Wandel unterzogen. Voraussetzung für die Erstellung eines modifizierten PEK ist die Fortschreibung der Bedarfsberechnungen. Die beiden Leiterinnen des Referats Tarif- und Beamtenrecht, Ulricke Rausch und Anja Raabe, haben diese Punkte nicht alleine zusammen getragen. Das waren in erster Linie die AG BPR-intern und die HPR-Fraktion der GEW, im Referat Tarif- und Beamtenrecht wurde diese dann besprochen. Aus Sicht der GEW Thüringen in den kommenden Verhandlungen zum PEK eine Rolle spielen müssen:
Die Personalsituation verbessern |
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Das Gesundheitsmanagement unter Einbeziehung der Förderung von Teilzeit zur Entlastung von Lehrkräften stärken |
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Die Versetzung und Abordnung besser regeln |
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Die Pädagog:innenbildung verbessern |
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99096 Erfurt
37339 Breitenworbis