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Corona-Pandemie

Forderungen zum Schutz der Studierenden und Beschäftigten in Hochschule und Forschung

Positionspapier des Bundesausschusses der Studentinnen und Studenten und des Bundesfachgruppenausschusses Hochschule und Forschung der GEW

Quelle: pixabay - CC3 - Tumisu

// FINANZIELLE NOTLAGEN ANGEHEN! //

  1. Existenzsicherung für Studierende garantieren

BAföG muss weitergezahlt werden und die Förderhöchstdauer muss im angemessenen Maße (mindestens ein Semester) verlängert werden. Diese krisenbedingten Verlängerungszeiten sind als Vollzuschuss zu gewähren. Das BAföG muss sofort entbürokratisiert werden und die Einkommensfreibeiträge müssen sofort mindestens um die nach der 26. BAföG-Novelle für 2021 vorgesehenen sechs Prozent erhöht werden. Stipendien zur Studien- und Promotionsförderung sind analog zum BAföG zu verlängern. Wir fordern die Verlängerung des Kindergeldanspruchs und der Familienversicherung um die Dauer der Krise inklusive einer Nachfrist, um den Krisenfolgen angemessen Rechnung zu tragen.

  1. Sozialstaat auch für Studierende - unbürokratisch Verdienstausfall ausgleichen

Studierenden, denen aufgrund der Corona-Krise die finanzielle Lebensgrundlage entzogen wurde, ist ein Anrecht auf die Sozialleistungen des SGB II (ALG II) zu gewähren. Die Ausschlusstatbestände nach § 7 sind für die Dauer der Krise aufzuheben. Dabei muss die Sicherstellung des Lebensunterhalts einschließlich der Wohnkosten absoluten Vorrang gegenüber der Vollständigkeit von Nachweisen haben. Diese Regelung ist auch auf zukünftige singuläre Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Epidemien, die den Arbeitsmarkt in Härte treffen, anzuwenden.

  1. Keine Studiengebühren für niemanden

Im Sommersemester dürfen keine Zweit- und Langzeitstudiengebühren, Studiengebühren für ausländische Studierende sowie keine Verwaltungsgebühren verlangt werden. Bereits gezahlte Gebühren für das Sommersemester 2020 müssen zurückerstattet werden. Nach wie vor gilt: Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems.

  1. Wissenschaftliche und studentische Beschäftigte absichern

Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und alle Arbeitsverträge einhalten sowie reibungslos und unterbrechungsfrei verlängern. Dabei sind studentische Beschäftigte explizit einzuschließen. Die Zeit des eingeschränkten Betriebs darf nicht auf die Höchstbefristungsdauer von wissenschaftlichen und studentischen Beschäftigten nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angerechnet werden. Wir fordern eine entsprechende Gesetzesänderung, die dem Rechnung trägt. Bund und Länder haben dafür Sorge zu tragen, Drittmittelprojekte, die Bund und Länder finanzieren (insbesondere der Deutschen Forschungsgemeinschaft), ausreichend zu verlängern und mit zusätzlichen Geldern zu versehen, um die Finanzierung der Projekte
sicherzustellen.

// #CORONACAMPUS //

  1. Das Sommer-Nicht-Semester 2020

In Anbetracht der Lage fordern wir für das Sommersemester 2020:

  • Der Vorlesungszeitraum muss so verkürzt werden, dass die Lehrenden angemessene Vor- und Nachbereitungszeit haben, um qualitativ hochwertige Online-Studienangebote bereitstellen zu können.
  • Solange die Kontaktbeschränkungen bestehen, sollten die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters aus Online-Angeboten bestehen. Dabei sind die Nachteilsausgleichs- und Härtefallregelungen zu erweitern, um individuelle krisenbedingte Nachteile, z. B. eingeschränkte Internetzugänge, parallele Sorgeverpflichtungen, auszugleichen. Anschließend soll schnellstmöglich zum regulären Lehr- und Studienbetrieb zurückgekehrt werden.
  • Studierende, die aus unterschiedlichen Gründen darauf angewiesen sind, sollten die Möglichkeit haben, den Bedingungen angepasste Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen. Gleichzeitig darf dies kein Zwang sein und sich nicht negativ auf BAföGoder Stipendienbezüge auswirken.
  • Abgabefristen für Abschlussarbeiten sind zu verlängern.
  • Im Sommersemester sollen unbegrenzte Freiversuche angeboten werden. Dies gilt ebenfalls für angemeldete Abschlussarbeiten.
  • Auslaufende Studienordnungen und -gänge müssen um ein Semester verlängert werden.
  • Zwangsexmatrikulationen sollen ausgesetzt werden.
  • Für verpflichtende Praxissemester und -phasen sind flexible Regelungen insbesondere bei dualen Studiengängen, Lehramtsstudiengängen, Studiengängen der Sozialen Arbeit und anderen staatlich regulierten Studiengängen oder Studiengängen mit staatlicher Anerkennung zu schaffen, um den frühestmöglichen Berufseinstieg bzw. Beginn des Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen. Im Falle von ausfallenden Praxissemestern sollte die Möglichkeit von semesterbegleitenden Praxisphasen geprüft werden.
  • Es dürfen keine Nachteile für Helfende entstehen: Studierende, die ein Urlaubssemester nehmen und/oder in der Versorgungs- und Gesundheitsinfrastruktur arbeiten, dürfen dadurch keine Nachteile jedweder Form bekommen.
  • Bereits jetzt muss im Blickfeld der Akteure sein, dass es bei der zwangsläufigen Verkürzung und den zu erwartenden Ausfällen, aber auch bei Verschiebungen oder dem Ausfall von Prüfungen, die zum Hochschulzugang berechtigen, zu Domino- Effekten für die kommenden Semester kommen wird. Dies betrifft unter anderem die Bewerbungs-, Einschreibe- und Zulassungsfristen sowohl zum Bachelor- als auch zum Masterstudium.

Es ist eingehend zu prüfen, welche der hier genannten Maßnahmen auch auf folgende Semester anzuwenden sind.

  1. E-Learning – Wenn schon: sicher, nachhaltig und kompetent

Die Krise offenbart den schon lange bestehenden Bedarf an Fachwissen und Arbeitskraft.

  • Es müssen schnellstmöglich weitere Dauerstellen für Digital-Fachkräfte an den Hochschulen geschaffen werden, die die Lehrenden und die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung unterstützen. Wir brauchen Investitionen in Fachkräfte statt in kommerzielle Software.
  • Es müssen einheitliche Qualitätsstandards für digitale Lehre geschaffen und eingehalten werden.
  • Open-Source-Werkzeuge sollen der Standard an Hochschulen werden.
  • Online-Lehre darf die Präsenzlehre nicht ablösen. Blended-Learning, d.h. die Integration digitaler Lehre in Präsenzlehrangebote, soll mittel- bis langfristig weiterentwickelt werden.
  1. Kulanter Umgang mit internationalen Studienabschnitten

Den Studierenden, die einen internationalen Studienabschnitt („Auslandssemester“) nicht angetreten oder abgebrochen haben, sollte ein schneller Zugang zu den (Online-) Lehrangeboten des Sommer-Nicht-Semesters 2020 ermöglicht werden. Für die verpflichtenden internationalen Studienabschnitte sind Nachholmöglichkeiten oder Ersatzleistungen zu gewährleisten. Die Ansprüche auf bereits bewilligte Fördermittel, zum Beispiel Auslands-BAföG und Erasmus+-Gelder etc. müssen bestehen bleiben. Bereits ausgezahlte Fördermittel dürfen in dem Umfang nicht zurückverlangt werden, wie den Studierenden bereits Kosten im Zusammenhang mit internationalen Studienabschnitten bzw. deren Vorbereitung entstanden sind.

// SOLIDARISCH KANN MAN NICHT ALLEINE! //

  1. Auszeit vom Leistungsdruck - Solidarisch statt gestresst

Wir rufen zur solidarischen Kulanz zwischen Hochschulbeschäftigten und Studierenden auf. Diese muss mit strukturellen Entlastungen aller Seiten Hand in Hand gehen.

  1. Sicherheit für alle - auch für ausländische Studierende und Beschäftigte
  • Die soziale Absicherung für ausländische Studierende, deren Finanzierung jetzt wegbricht, muss gewährleistet werden.
  • Eine unbürokratische Verlängerung von Aufenthaltstiteln muss ermöglicht werden. Dabei ist besonders wichtig, dass Hochschulen und Ausländerbehörden konstruktiv zusammenarbeiten.
  • Es müssen unbeschränkte Arbeitserlaubnisse während des Sommer-Nicht-Semesters 2020 und ggf. darüber hinaus ausgestellt werden. Aktuell werden Menschen, die helfen wollen, systematisch davon abgehalten. Das ist nicht tragbar.

// DEMOKRATIE IN DER KRISE VERTEIDIGEN //

  1. Demokratie und Mitbestimmung erhalten – wir haben lange dafür gekämpft!

Auch in einem Notbetrieb der Hochschulen und Forschungseinrichtungen dürfen die Entscheidungen nicht der Exekutive allein überlassen werden. Die verankerten
Beteiligungsrechte der studentischen und betrieblichen Interessenvertretungen, insbesondere Betriebs- und Personalräte, sowie der Gleichstellungs-, Diversitäts- und Schwerbehindertenbeauftragten dürfen nicht übergangen werden. Alle Mitbestimmungsrechte sowie die demokratischen Rechte aller Statusgruppen innerhalb der
akademischen Selbstverwaltung an den Hochschulen müssen erhalten bleiben.