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Gründe für Befristungen bei Daueraufgaben nicht mehr vorhanden

Finanzierung bis 2025 gesichert – jetzt sind die Thüringer Hochschulen am Zug

Zwei wesentliche Entscheidungen für die Finanzierung des Hochschulwesen sind im Sommer 2020 getroffen worden und bringen Planungssicherheit. Damit wurden die Thüringer Hochschulen in die Lage versetzt, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse für Beschäftigte mit Daueraufgaben anzubieten.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Ziemlich genau ein Jahr nach dem Beschluss des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“, der die dauerhafte Ko-Finanzierung der Hochschulen durch den Bund regelt, hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz die Verpflichtungserklärungen der Länder in ihrer Sitzung am 26. Juni 2020 zur Kenntnis genommen. Am 17. Juli 2020 hat der Thüringer Landtag im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung V die Haushaltsmittel für die Hochschulen für die Jahre 2021 bis 2025 beschlossen. Am 3. September 2020 ist die Rahmenvereinbarung V schließlich vom Wissenschaftsminister und den Hochschulpräsidenten unterzeichnet worden.

Damit sind die Weichen für die Finanzierung der zehn staatlichen Thüringer Hochschulen bis 2025 gestellt und die Hochschulen haben bei einer jährlich 4%igen Steigerung der Haushaltsmittel Planungssicherheit. Die Zuschüsse für die staatlichen Hochschulen steigen somit von 496 Mio. € im Jahr 2021 bis auf 580 Mio. € im Jahr 2025. Hinzu kommen die Bundesmittel aus dem Zukunftspakt, deren Verwendung in den nächsten sieben Jahren in der Thüringer „Verpflichtungserklärung“ dargelegt wird.

Beachtlich ist, dass diese Entscheidungen zu Gunsten des Hochschulwesens in einer Zeit unsicherer Haushaltslage und Neuverschuldung getroffen worden sind. Es zeigt, dass der Landeregierung und der auf der „Stabilitätsvereinbarung“ beruhenden großen Landtagsmehrheit aus Rot-Rot-Grün und CDU die Bedeutung der Hochschulen für die weitere Entwicklung des Freistaats bewusst ist. Die Weichen sind gestellt, jetzt müssen die Züge allerdings auf dem richtigen Gleis bleiben, denn autonome Hochschulleitungen neigen dazu, vorgezeichnete Wege zu verlassen.

Entfristungen werden hinausgeschoben, die ersten Beschäftigten gehen weg 

Sehr viele befristete Arbeitsverträge laufen Ende Dezember dieses Jahres aus. Allerdings haben sich noch nicht alle Hochschulen daran gemacht, diese zu entfristen, obwohl sie seit Mitte Juli Planungssicherheit haben. Sie warten erst die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschule und Ministerium ab, allerdings wird dann die Zeit knapp. So ist es kein Wunder, dass viele gute und motivierte Beschäftigte nicht so lange warten wollen bzw. können und ihrer Hochschule inzwischen den Rücken gekehrt haben. 

Derzeit verhandelt das Ministerium mit jeder einzelnen Hochschulleitung eine Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025, die den gesetzten Rahmen ausfüllt und die Mittelzuweisung und –verwendung konkretisiert - und hoffentlich auch den Hochschulen vorgibt, dass für Daueraufgaben unbefristet beschäftigtes Personal einzustellen ist. 

Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ 

In der Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag hat Thüringen sich zu Folgendem verpflichtet:

„Dabei verfolgen Land und Hochschulen das Ziel, für gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen und künstlerischen sowie des nichtwissenschaftlichen Personals zu sorgen. … die Anzahl der Dauerbeschäftigungsverhältnisse beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (soll) bis zum Jahr 2027 um mindestens 300 dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse erhöht werden.“

Weiterhin möchte Thüringen die Qualität von Studium und Lehre steigern und die Studienerfolgsquote verbessern, wobei u.a. gute Betreuungsrelationen, Internationalisierung, Gleichstellung und
Förderung von Diversität genannt werden. Ein besonderer Akzent wird auf Förderung der Digitalisierung gesetzt. Außerdem sollen Ingenieurwissenschaften, Gesundheitswissenschaften und Lehramtsstudiengänge besonders gefördert werden. Aus GEW-Sicht ist die Akzentsetzung auf Lehrer*innenbildung von besonderer Bedeutung und bedarf schneller Ergebnisse.

Am Ende der Verpflichtungserklärung sind zahlreiche qualitative und quantitative Indikatoren aufgeführt, die den Verdacht nähren, dass stückweise wieder zu einer indikatorengestützten Mittelzuweisung an die Hochschulen zurückgekehrt werden soll.

Die Rahmenvereinbarung V

Bei der der jährlich 4 %igen Steigerung der Mittel für die Hochschulen ist einschränkend zu betrachten, dass neben den Lohnsteigerungen in Größenordnung von 3 % aus dem Hochschulbudget auch ein wachsender Posten an Pensionsleistungen zu bestreiten ist. Ebenso ist der Landesanteil für die Umsetzung des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ ebenfalls schon in die Steigerung eingepreist. Kritisch sieht die GEW außerdem, dass Bauvorhaben zunehmend aus den Hochschulbudgets selber finanziert werden sollen, was angesichts des Investitionsstaus zu erheblichen Mehrbelastungen führt und nur auf Kosten des Personalbudgets geschehen kann.

In den Abschnitten zu Lehre und Forschung fällt der verstärkte Akzent auf die Bedeutung der Hochschulen für die Thüringer Wirtschaft auf: Kooperationen sowie der Wissens- und Technologietransfer sollen ausgebaut werden, Studienanfänger*innen sollen gezielt in diejenigen Bereiche gelenkt werden, in denen der Fachkräftebedarf der regionalen Wirtschaft hoch ist, akademische Ausgründungen sollen noch mehr unterstützt werden. 

Im Bereich der Lehrer*innenbildung hätte sich die GEW noch etwas mehr Mut gewünscht. So bleibt es bei der schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung bei einem Prüfauftrag, wie eine Umsetzung erfolgen könnte. Ein klares Bekenntnis zur Reform der Lehrer*innenbildung fehlt.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Aus Gewerkschaftssicht sind gerade die Aussagen zu Personal und Personalentwicklung (Kap. 2.4.2) von Bedeutung: Ein Ziel ist, „für gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals zu sorgen.“ Für nichtwissenschaftliches Personal mit Daueraufgaben sind grundsätzlich unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen. Für das wissenschaftliche Personal sollen Personalstrukturkonzepte entwickelt werden, um die gesetzlichen Rahmenvorgaben für gute Beschäftigungsbedingungen umzusetzen.

Weiterhin sollen „die Hochschulen für die unbefristete Besetzung von Stellen qualitätsgeleitete, objektivierbare und transparente Auswahlverfahren (etablieren)“ – womit eine Selbstverständlichkeit formuliert wird und gleichzeitig unterstellt wird, dass es derzeit bei der Personalauswahl an Hochschulen nicht mit rechten Dingen zugeht. Der Personalratsarbeit kann dieser Satz nur dienen. 

Wichtig ist die Feststellung,

„dass Lehre in erster Linie durch hauptberufliches Lehrpersonal zu erbringen ist“, in deren Konsequenz, „soweit wie möglich Lehraufträge in reguläre Beschäftigungsverhältnisse
umzuwandeln“

sind.

Bei so viel GEW in der Rahmenvereinbarungen werden unsere Personalräte und Mitglieder in den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung nicht umhin können, ihre Hochschulleitungen beständig an ihre durch Unterschrift dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen zu erinnern.

Erwartungen der GEW

Die GEW Thüringen erwartet, dass die Hochschulleitungen diese erlangte Planungssicherheit zügig an ihr Personal weitergeben, indem mit Daueraufgaben befasste Beschäftigte jetzt schnell entfristet werden.

Zahlreiche Lehrende, die in diesem Semester Höchstleistungen bei der kurzfristigen Umstellung auf digitale Lehrformate erbracht haben, sind immer noch befristet beschäftigt und wissen nicht, wie es nach Jahresende weitergeht. Auch zahlreiche Beschäftigte mit anderen Daueraufgaben, bspw. in der Qualitätssicherung oder Digitalisierung, sind befristet beschäftigt.

Um gute Leute zu halten und ihnen Perspektiven zu bieten, müssen die Hochschulleitungen sofort dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse anbieten und dürfen nicht bis Jahresende warten, wenn jedes Detail der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen ausgehandelt sein wird. Das haben wir unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Landtag im Juli gefordert und es gilt noch jetzt.

Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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