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Infoblatt 3/2021 der Rechtsstelle nun online

Ferienbetreuung durch Sonderpädagogische Fachkräfte: Was ist neu zu beachten?

Auf die Sonderpädagogische Fachkräfte (SPF) können durch die Neuregelungen im Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) und in der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) in der Ferienzeit Veränderungen zukommen. Denn zu den vielfältigen Aufgaben der SPF zählt auch die Durchführung der sonderpädagogischen Ferienbetreuung nach § 49a ThürSchulO.