Tarifrunde TVöD 2025 - Kita-Streik am 7. März
FALSCHINFORMATIONEN: Kommunale Arbeitgeber untergraben Streikrecht
Wir fordern die Thüringer Städte und Gemeinden auf, sich an geltendes Recht zu halten, und die tarifbeschäftigten Erzieher:innen nicht an der Ausübung ihres Streikrechts zu behindern.
Die GEW ruft mit ihrem Warnstreikaufruf zwar explizit Gewerkschaftsmitglieder auf. Am Streik selbst dürfen sich aber alle Tarifbeschäftigten beteiligen.
Die GEW Thüringen hat für den 7. März zum Kita-Streik aufgerufen. Am Streik beteiligen können sich alle tarifbeschäftigten Erzieher:innen
- der Städte und Gemeinden
- des Trägers Hufeland-Träger-Gesellschaft Weimar mbH und
- des Trägers JUL gemeinnützigen GmbH
Beschäftigte, die sich am Streik beteiligen wollen, müssen ihren Arbeitgeber nicht vorab über ihre Entscheidung dazu informieren. Erst am Streiktag selbst meldet die Leitung der Einrichtung die Personen, die nicht auf Arbeit erschienen sind, an den Arbeitgeber.
Beschäftigte müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber keine Aussage dazu tätigen, ob sie selbst Gewerkschaftsmitglied sind. Das ist für die Teilnahme am Streik völlig irrelevant.
Liebe Thüringer Erzieher:innen,
lasst Euch nicht verunsichern!
Ihr habt durch unseren Streikaufruf das Recht Euch zu beteiligen.
Nutzt Euer Recht!
99096 Erfurt