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Schulentwicklungsplanung am Beispiel Sachsen-Anhalt

„Es war ein schleichender Tod ...“

Manchmal reicht der Blick über die Landesgrenze in ein Bundesland mit ähnlicher Struktur, um zu erkennen, was bei Veränderungsschritten sinnvoll, machbar oder eben auch nicht erstrebenswert ist. Denn auch beim Thema Schulgrößen, Schulschließungen und Schulkooperationen muss das Bildungsministerium das Fahrrad eben nicht immer neu erfinden. Wir sprachen mit Eva Gerth, Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt über die dortigen Erfahrungen.

Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth. Foto: Sebastian Willnow
  • Welche Entwicklungslinien gibt es beim Thema Schulgrößen in eurem Bundesland? Welche Unterschiede zwischen den Schularten gibt es dabei?

Sachsen-Anhalt betreibt seit Jahren eine relativ restriktive Schulentwicklungsplanung. So werden neben den Regelungen, die explizit im Schulgesetz stehen, auch Verordnungsermächtigungen für das Bildungsministerium erteilt, wie die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung auszusehen hat und welche Mindestjahrgangstärke für die einzelnen Schulformen vorzusehen ist.

So muss zum Beispiel eine Grundschule mindestens einzügig sein, die durchschnittliche Jahrgangsstärke beträgt 15 Schüler*innen (in den Städten Halle, Magdeburg und Dessau 20) und in den Eingangsklassen müssen mindestens 15 Schüler*innen sein (in den Städten 20). Sekundarschulen laufen mindestens zweizügig mit durchschnittlich 40 Schüler*innen im Jahrgang. In den Eingangsklassen müssen 40 Schüler*innen beginnen, sonst werden diese einer anderen Schule zugewiesen.

So gibt es Regelungen für jede Schulform und auch einige Ausnahmetatbestände. Seit der Schulgesetzänderung im Sommer 2018 darf es Grundschulverbünde außerhalb der festgelegten Mittel- und Oberzentren geben. Folgenden Bedingungen gelten: Der Bestand der Grundschule muss gefährdet sein, es müssen jedoch noch immer 40 Schüler*innen da sein. Dann kann sich die gefährdete Grundschule mit einem größeren „sicheren“ Standort zusammenschließen und deren Teilstandort werden. Grundschule und Teilstandort gelten dann als eine Schule.

  • Welche Diskussionen gab es dabei und haben sich die geäußerten Kritikpunkte der GEW, falls vorhanden, bewahrheitet?

Die GEW Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit dem Thema Schulentwicklungsplanung beschäftigt. Wie in allen neuen Bundesländern gab es massenhaft Schulschließungen mit vielen Diskussionen und Protesten. Der Kampf um die Standorte war und ist immer mit vielen Emotionen verbunden, die neuen Schulen müssen sich finden, für Schüler*innen und Lehrkräfte ergeben sich viele zusätzliche Belastungen. Die GEW war an vielen dieser Kämpfe unmittelbar beteiligt, sei es durch Betroffenheit in unseren Kreisverbänden als auch durch Diskussionen bei Anhörungen oder im damaligen Bildungskonvent. 

Gewarnt haben wir u.a. davor, dass die Anzahl der Schüler*innen in Eingangsklassen festgezurrt wurden. Damit fehlten Schulen, die an sich nicht gefährdet waren, ganze Jahrgänge. Es war ein schleichender Tod, nur aufgrund einer Verordnung des Bildungsministeriums, die den kommunalen Schulträgern kaum eine Handlungsmöglichkeit ließ. Im Prinzip war das Schulentwicklungsplanung an den kommunalen Planungsträgern vorbei. Bei Schulverbünden kritisieren wir, dass es auf jeden Fall größere Belastungen für die Lehrkräfte und Schulleitungen gibt. Lehrkräfte werden zwischen den beiden Standorten wechseln müssen, Schulleitungen bekommen eine größere Schule, zusätzliche Anrechnungen erhalten sie nicht. Im Gegenteil, der bisherige Sockel bei der Stundenzuweisung des Teilstandortes fällt weg. Außerdem kommt eine solche Regelung für Sachsen-Anhalt zu spät. Die Schulschließungen sind in den vergangenen Jahren erfolgt. Es wird jetzt möglicherweise etwa 10 Schulverbünde geben, zu wenige dafür, dass diese Schulgesetzänderung mit großem Tamtam gefeiert wurde.

  • In Thüringen soll es demnächst Mindestschulgrößen geben und zu kleine Schulen miteinander kooperieren, um weiter zu bestehen. Welche Fehler sollten wir hier in Thüringen keinesfalls machen und welche Dinge unbedingt?

Festlegungen zu Schulgröße und Mindestschülerzahlen haben vor allem den Effekt, dass größere Schulen entstehen, die weniger Lehrkräfte benötigen, u.a. weil die Klassen größer sein können. Das ist natürlich im Interesse des Bildungsministeriums, bringt dort Planungssicherheit. Das ist zumindest in Zeiten des Lehrkräftemangels ein bedenkenswerter Aspekt.

Trotzdem sollten alle Belastungssituationen, die für Lehrkräfte aber auch für Schüler*innen und Eltern durch Schulschließungen entstehen, in den Blick genommen werden. Das kann man aus meiner Sicht am besten vor Ort. Insofern braucht es ein gutes System von (wenigen) Vorgaben aus dem Bildungsministerium und Regelungen, die nur von Kommunen und Landkreisen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten aus den Schulen selbst getroffen werden können. Die derzeitigen Bildungslandschaften sollten nicht zerstört werden.

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Schülerbeförderung, die bei der Diskussion um die Finanzierung auf jeden Fall einzubeziehen ist. Hier im Land gibt es Schüler*innen, die fahren täglich bis zu zwei Stunden und müssen dabei noch zweimal umsteigen. 

In Sachsen-Anhalt haben wir die Erfahrungen gemacht, dass oft auf die Schließung einer staatlichen Schule die Eröffnung einer privaten Schule folgte. Wir liegen derzeit bei fast 10 Prozent freien Schulen. Nun gehören auch die zu den Bildungslandschaften, keine Frage. Aber auch sie müssen finanziert werden, zum großen Teil durch staatliche Zuschüsse. Oft ist hier der Lehrkräftemangel größer, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen dort nicht unbedingt besser.

Eine Erfahrung mit der Schulentwicklungsplanung bei uns ist auf jeden Fall sehr erfreulich. Inzwischen werden, meist in den Städten, ehemals geschlossenen Schulen wieder eröffnet oder Schulen sogar neugebaut. Die Ursachen liegen in der Zuwanderung und in steigenden Geburtenzahlen. Vor allem das spricht gegen Schnellschüsse bei der Schulentwicklungsplanung.

  • Vielen Dank.
Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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