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Statement

Erste Bewertung des Urteils des EuGH zur Arbeitszeiterfassung

Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass der EuGH den Arbeitgebern die klare Verantwortung dafür zugesprochen hat, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte die Arbeitszeitvorschriften einhalten können.

Quelle: pixabay - CC3 - Free-Photos

In vielen Branchen werden massenhaft unbezahlte Überstunden angehäuft. Die von der GEW beauftragten aktuellen Studien zur Lehrkräftearbeitszeit zeigen, dass auch Lehrkräfte im Durchschnitt weit über die tariflich vereinbarte oder beamtenrechtlich festgelegte Arbeitszeit hinaus arbeiten.

Die GEW wird das Urteil sorgfältig daraufhin prüfen, welche Konsequenzen sich im Bildungsbereich ergeben. Die Rechtsprechung des EuGH unterscheidet nicht zwischen Beamtinnen und Beamten und anderen Beschäftigten, seine Rechtsprechung gilt für alle abhängig Beschäftigten gleichermaßen. Dabei gilt es, den Besonderheiten des Lehrer*innenberufs und den Besonderheiten wissenschaftlichen Arbeitens Rechnung zu tragen.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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