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Infoblatt 2/2023 der Rechtsstelle nun online

Erfolgreiche Entscheidung bei stufengleicher Höhergruppierung

In Mecklenburg-Vorpommern werden Lehrer:innen an Grundschulen seit dem 01.08.2020 in das Amt der Besoldungsgruppe A 13 eingewiesen, in Thüringen seit dem 01.08.2021. Tarifbeschäftigte Lehrer:innen werden mit der E 13 vergütet. Streitig ist bei Tarifbeschäftigten die Anwendung der Stufenregelung nach § 17 Abs. 4 TV-L. Hiernach werden Beschäftigte bei einer Höhergruppierung der Stufe zugeordnet, die mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt entspricht.