Eventuelle Einwendungen des Betroffenen sind vom Arbeitgeber bei seiner Abordnungsentscheidung nach billigem Ermessen zu würdigen und abzuwägen. Im Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gelten darüber hinaus besondere Verfahrensregelungen, die im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes erarbeitet und u. a. mit der GEW verbindlich vereinbart wurden. Das Auswahlverfahren mit den sozialen Auswahlkriterien ... Wenn ein Schulamt nicht bereit ist, nach diesen Regeln zu verfahren und verlangte Auskünfte verweigert oder verzögert, muss es damit rechnen, dass ...
So wurde in einem konkreten Fall ... Nach wochenlangen ergebnislosen außergerichtlichen Klärungsversuchen ... Die GEW erwartet, dass ...
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