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Erwachsenenbildung und Corona vor den Landtagswahlen

Entschleunigung als negative Utopie

Die Erwachsenenbildung trifft die Zwangsentschleunigung via Corona-Virus hart aber extrem unterschiedlich. Während moderne Sozialtheoretiker wie Hartmut Rosa aus Erfurt noch der plötzlichen Unverfügbarkeit positive Seiten abgewinnen können, sieht das für die Beschäftigten deutlich negativer aus.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Wie jede Krise trifft auch diese die einen härter, die anderen weniger und manche gar nicht. Gerade in einer Branche, die von so unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen geprägt ist, wie die Erwachsenenbildung, ist eine differenzierte Betrachtung angesagt. So rechnet der Thüringer Volkshochschulverband mit etwa 1,5 Mio Euro weniger Honorarausgaben im Schließungszeitraum von 17 Wochen. Für die Honorardozent*innen bedeutet dies spiegelbildlich einen auf das Jahr gerechneten Einkommensausfall von ca. 30 Prozent brutto. Für ein Drittel dieser Kolleg*innen ist die Honorartätigkeit der Haupterwerb, so der TVV. Und das wohl bei durchschnittlich weniger als 18 Euro Honorar die Stunde. Die positive Utopie der Entschleunigung wird hier schnell zum Beschleuniger des sozialen Abstiegs, zumal zunächst keine öffentlichen Unterstützungsleistungen oberhalb der Grundsicherung gezahlt wurden – und die Einrichtungen der Erwachsenenbildung selbst vor der Frage standen: Was tun?

Wenn die Hand nicht mehr zum Mund reicht oder einem nackten Mensch in die Tasche greifen

Perspektivwechsel. Es kommt auch darauf an, wo gearbeitet wird. Geübte Praxis ist es, dass bei privaten oder gemeinnützigen Unternehmen der Gang in die Kurzarbeit ein probates Mittel ist, Beschäftigungssicherung mit relativen Einkommenseinbußen zu verbinden. Das Instrument wurde auch von vielen Einrichtungen genutzt. Skandalös allerdings ist und bleibt eine Vereinbarung der kommunalen Arbeitgeber mit ver.di, auf dieses Instrument auch im Öffentlichen Dienst zurückzugreifen. Der Staat – die Kommune oder der Landkreis – verhält sich hier so, als sei er mit einem privatwirtschaftlichen Betrieb oder einer gemeinnützigen Einrichtung vergleichbar. Letztere allerdings sind die wirklichen „nackten Menschen“, denen man kaum in die Tasche greifen kann. Bei ihnen können Einnahmeausfälle nicht durch Eigenkapital und Rücklagen problemlos kompensiert werden.

Die Betroffenheit von der Krise läuft auf der Linie Öffentlicher Dienst – privates Weiterbildungsunternehmen – gemeinnützige Einrichtung, wobei in Rechnung zu stellen ist, ob die Einnahmen marktseitig und über Teilnehmendengebühren oder durch staatliche Fördermittel begründet sind. Die Thüringer Praxis von Bildungs- Sozial- und Migrationsministerium sowie GFAW, Projektfördermittel solange weiter auszuzahlen, wie ein Projekterfolg noch möglich erscheint, schützt ungemein. Natürlich nur dann, wenn die Einrichtungen sich auch bereit erklären, nichterwirtschaftbare Kofinanzierungsmittel aus Eigenmitteln zu tragen. Das können und das wollen nicht alle. Auch hier gilt: Festanstellung schützt eher als Freiberuflichkeit. Die Neigung, Ausfallhonorare zu zahlen oder für eingegangene Verpflichtungen einzustehen, sinkt logischerweise, je höher der Schutz der Festangestellten ausfällt.

Rettungsanker für Einrichtungen oder Schirm für Beschäftigte ThürCorPanG?

Noch ist ganz ungewiss, wie ein Rettungsanker nach dem „Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ (ThürCorPanG) für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung funktionieren wird. Sicher ist, dass all jene Weiterbildungseinrichtungen nicht darunter fallen, die nicht nach dem Erwachsenenbildungsgesetz gefördert werden – große Teile der beruflichen Weiterbildung etwa.

So wie die Diskurslage zwischen Verbänden und Ministerium aussieht, werden Einnahmeausfälle der Einrichtungen kompensiert werden. Wie diese wiederum mit ihren Beschäftigten und den Freiberuflern umgehen, bleibt wohl ihnen vorbehalten. Die Angst ist groß, dass die Unsicherheit weiter bestehen bleibt, eine zweite Welle wieder zu Veranstaltungsverboten führt, Teilnehmende ausbleiben, digitale Angebote nicht genutzt oder nur nicht kostendeckend angeboten werden können. Hygieneauflagen und sinkende Teilnehmendenzahlen beeinflussen die Kosten-Ertragsrelationen zudem negativ. Das gesamte Setting der Erwachsenenbildung ist gefährdet. Was für – ein Seitenhieb sei gestattet: beamtete – entschleunigte Sozialphilosophen gut ist, ist für prekär Beschäftigte ein Albtraum, nicht nur in der Erwachsenenbildung – aber eben auch da.

Das Licht am Ende des Tunnels kann auch blenden

Der von der Landesregierung aufgelegte Anker oder Schirm, wie auch immer man ihn bezeichnen will, hat überall große Zustimmung erhalten und Zuversicht verbreitet – und das ist sehr berechtigt. Sicher hätten sich manche mehr erhofft, bis hin zur Kompensation aller Einnahmeausfälle. Dass dieser Ruf gerade von den im öffentlichen
Eigentum befindlichen Volkshochschulen am lautesten vorgetragen wurde, hat viele verblüfft. Logisch und folgerichtig war er allemal. Die „riesigen Löcher“, die der Ausfall der Teilnehmendegebühren in die Kommunalhaushalte gerissen hat, sind durch Landesmittel zu kompensieren. Immerhin war es ja ein staatlich veranlasstes Tätigkeitsverbot oder wie auch immer man das begründet.

Der großen Fürsorge für die Kommunalhaushalte steht eine Sorge um die freien Dozenten und Dozentinnen, die prekär Beschäftigten, nicht zur Seite – nicht vernehmbar jedenfalls. Darüber wird in Zukunft zu reden sein.

Vom Landeshaushalt zur Landtagswahl

Es ist bereits verkündet worden, dass die Haushaltsansätze 2021 sich wieder an 2019 orientieren sollen. Die Opposition im Landtag hat bereits verkündet, ihr sei das nicht ambitioniert genug. Die Befürchtung, in Zukunft würden die bekannten Ambitionen der zweitgrößten Oppositionspartei wieder einmal Realität werden, ist weit verbreitet. Für die GEW bedeutet das, sehr genau hinzusehen, wie die neuen Wahlprogramme für 2021 inhaltlich bezogen auf die Erwachsenenbildung aussehen.

Unser eigener Forderungskatalog wird sich darauf konzentrieren, eine dauerhafte Stagnation bei der Finanzierung zu verhindern. Ebenso ist es – Corona sei Dank, hoffentlich! – klar geworden, dass die Digitalisierung der Erwachsenenbildung dauerhaft gefördert werden muss. Es wird aus Beschäftigtenperspektive auch klarer herauszuarbeiten sein, dass die Konditionen in den verschiedenen Förderprogrammen des Landes sich endlich einheitlich an den Eingruppierungsnormen des TV-L orientieren müssen. Das entspräche einer Eingruppierung einer normalen pädagogischen Fachkraft auf Stufe 11.

Ebenso: Stilbildend hat das Bildungsministerium bei der Förderung des Programms „Start Bildung“ seit 2015 einen Honorarsatz von 35 Euro je Unterrichtsstunde finanziert. Dieser liegt doppelt so hoch wie der durchschnittliche Vergütungssatz bei den Thüringer Volkshochschulen, von manchem Freien Träger ganz zu schweigen. Auch hier muss in Zukunft der Staat Verantwortung übernehmen und solche Honorarkonditionen gegenüber Einrichtungen durchsetzen, die, aus welchen Gründen auch immer, ein Interesse an der Verewigung des prekären Status‘ der Honorardozent*innen und Projektbeschäftigten haben.

Die Liste ließe sich erweitern und wird auch noch erweitert – vor allem weil es wie vor der letzten Wahl wieder darum gehen wird, den unter Rot-Rot-Grün erreichten Stand zu verteidigen und und den von dieser Koalition begonnenen Aufbruch der Erwachsenenbildung zu verstetigen.

Es gibt eben viel zu verlieren!

Kontakt
Uwe Roßbach
Geschäftsführer Arbeit und Leben Thüringen
Adresse Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt