Änderung des Kindergartengesetzes
Endspurt - Landtag soll über Stellensicherung und mehr Qualität beschließen
In der Sondersitzung des Bildungsausschusses am 16. Mai wurden von CDU und Rot-Rot-Grün je eigene Änderungsanträge zum Kindergartengesetz eingebracht, die Personalschlüsselverbesserungen vorsehen. Ein Beschluss im Juni ist wahrscheinlich.
Der Vorschlag der CDU sieht vor, den Betreuungsschlüssel für Kinder von ein bis drei Jahren auf 1:6 zu senken und für Kinder über drei Jahre bis zur Einschulung zunächst auf 1:13 ab dem 1. Januar 2025 und dann weiter auf 1.12 ab dem 1. Januar 2026 zu verbessern.
Nach Medienangaben schlägt Rot-Rot-Grün vor, den Betreuungsschlüssel bei den Über-Dreijährigen bereits ab dem 01.01.2025 auf 1:12 zu verbessern und mit einer dreijährigen Übergangsfrist für die Einrichtungen zu arbeiten. Die Schlüsselverbesserung bei den Unter-Dreijährigen beführworten sie.
Zu den Änderungsanträgen gibt es bis 30. Mai ein Anhörungsverfahren. Auch die GEW wird ihre Stellungnahme dazu verfassen.
Die Auswertung der Anhörung erfolgt am 4. Juni im Bildungsausschuss. Im Falle einer Einigung könnte das Kindergartengesetz dann noch im Juni geändert werden. Der Landtag tagt vom 5. bis 7. Juni das letzte Mal vor der Sommerpause.
Hintergrund
Das Kindergartengesetz kann nur durch den Landtag geändert werden. Einen Vorschlag zur Änderung des Kindergartengesetzes hatten Rot-Rot-Grün bereits im Herbst 2023 eingebracht. Der Landtag hatte diesen Vorschlag in den Bildungsausschuss zur Beratung verwiesen. Zahlreiche Aktionen der Allianz für einen besseren Personalschlüssel machten in den letzten Wochen auf die dringend benötigte Personalschlüsselverbesserung aufmerksam. Nur mit ihr kann der Abbau von 1.200 Stellen in den nächsten beiden Jahren verhindert und mehr Qualität in den Kindergärten umgesetzt werden.
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