Irritierend für die Beschäftigten war die Rechtsauffassung des TMWWDG, dass sämtliche Rahmendienstvereinbarungen ihre Gültigkeit verloren haben und ggf. neu verhandelt werden müssen. Das alles war verbunden mit der Rechtsauffassung, dass der Hauptpersonalrat nicht neu gewählt
werden müsse, obwohl die Zahl der Beschäftigten im Geschäftsbereich sich mehr als verzwanzigfacht hatte. Da das Wirtschaftsministerium bislang keinen HPR hatte, konnte es einfach den HPR des ehemaligen Bildungsministeriums übernehmen. Hingegen meinte man aber, dass in ÖPR neu
gewählt werden müsste, obwohl im Ministerium selber gar nicht so viel Beschäftigte hinzukamen. Diese sehr eigenwilligen Interpretationen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes haben zu zahlreichen rechtsfreien Räumen geführt, weil einige Rahmendienstvereinbarungen noch immer nicht neu unterschrieben sind. Das bestärkt dann doch den Eindruck der Fehlleistung.
Insgesamt entsteht der Eindruck weitgehender Kontinuität zu den Vorgängerregierungen, was auch nicht verwundert, sind doch die Akteur*innen auf Arbeitsebene weitgehend die selben geblieben, weil ja ganze Abteilungen versetzt worden sind. Insbesondere die bis 2014 erarbeitete „Hochschulstrategie 2020“ soll penibel umgesetzt werden. Positiv dabei ist, dass der versprochene jährliche Haushaltszuwachs für das Hochschulwesen in den Entwurf der Rahmenvereinbarung IV und des Doppelhaushalts 2016/17 eingeflossen ist.
Bedenklich ist jedoch, dass die Ausgangsbasis am Ende der Rahmenvereinbarung III zu niedrig ist und dass weiterhin der Wegfall von 352 Stellen geplant ist.
In den Koalitionsvertrag sind ja einige GEW-Forderungen eingegangen, so zum Beispiel die antragsungebundene Mitbestimmung des Personalrats bei allen wissenschaftlichen Beschäftigten, die Verbesserung der Bedingungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder ein Maßnahmenpaket
„Gute Arbeit in der Wissenschaft“, das auf die Empfehlungen des „Herrschinger Kodex“ und des Wissenschaftsrates zum wissenschaftlichen Nachwuchs zurückreift. Im Wortlaut der Rahmenvereinbarung IV sind davon nur noch „Leitlinien für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ übrig geblieben, die in den konkreten Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen zu den „Leitlinien der HRK“ werden, also der Arbeitgeberseite. Offenbar wird im Apparat des TMWWDG der Koalitionswille, gute Arbeit an den Hochschulen zu realisieren, deutlich weich gespült.
Dieselbe Gefahr besteht auch bei den notwendigen Novellen der Thüringer Personalvertretungsgesetzes und des Hochschulgesetzes. Hier müssen wir uns proaktiv in Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen einbringen, damit auch etwas in unserem Sinne dabei herauskommt.Eine weitere Messlatte wird sein, wie die Landesregierung auf unsere Verhandlungsaufforderung zu einem Entgelttarifvertrag für Lehrkräfte für besondere Aufgaben reagiert (erfolgte am 06.11.2015) und wie das Tarifvorhaben für studentische Beschäftigte umgesetzt wird. Dann werden wir sehen, ob die Aussagen des Koalitionsvertrages ernst genommen werden.
Ganz entscheidend für uns ist aber, dass der in der Hochschulstrategie 2020 geplante Abbau von 352 Stellen im Zusammenhang mit den Finanzierungszusagen in der Rahmenvereinbarung IV zurückgenommen wird. An seinen Taten werden wir das Ministerium erkennen!