In dem Zusammenhang war die Frage zu beantworten, ob die Dienstpostenbündelung (gebündelte Dienstpostenbewertung) gegen das Grundgesetz Art. 33 GG verstößt.
Mit Beschluss des BVerfG vom 16.12.2015 – BvR 1958/13, deren ausführliche Begründung am 28.1.2016 veröffentlicht wurde, hat das BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung weiter konkretisiert. ...
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