Insgesamt wurden 21 Veranstaltungen im Februar und März 2017 durchgeführt. Die Teilnahme der Personalratsvertreter kann als gut eingeschätzt werden, da die Thematik auch für die örtlichen Personalräte immer mehr in den Vordergrund rückt. Patentrezepte konnten natürlich nicht ausgestellt werden - aber es wurden Wege aufgezeigt, wie man auch an den einzelnen Einrichtungen tätig werden kann. Hier nun eine kurze Übersicht bezüglich der Themenfelder und der Auswertung dieser Veranstaltungen.
Die Autoren hatten im Vorfeld viel Arbeit mit der inhaltlichen Vorbereitung.
Die zahlreichen Referenten konnten die Themenschwerpunkte gut vermitteln. Denn alle hatten das gleiche Ziel: Mit der Umsetzung der RDV Gesundheitsmanagement einen Beitrag für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu leisten. Autoren waren: Bärbel Brockmann, Dana Kecke, Gunter Zeuke, Thomas Messner
Übersicht bezüglich der behandelten Themenfelder:
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz im ThürPersVG: Beteiligungsrechte und Beteiligungspflichten des Personalrates, Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten der ÖPR
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Thüringer Schule
- Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement im Geschäftsbereich des TMBJS
- Gesetzliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – eine Übersicht
- Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung: die wichtigste Grundlage für die Arbeit des ÖPR
- Rechtsdurchsetzung im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Möglichkeiten der aktiven Einflussnahme der Personalvertretung
- Forderungen der GEW Thüringen zur Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement
Die Auswertung der Spezialschulungen zur RDV Gesundheit aus Sicht der Referenten und der Schulungsteilnehmer (Kurzübersicht)
- Die PowerPoint-Präsentationen waren übersichtlich und gut strukturiert aufgebaut. Es mussten aber auch Straffungen vorgenommen werden, um mehr Zeit für Diskussionen und zum Erfahrungsaustausch zu haben.
- Die Schulungsteilnehmer wurden auf Möglichkeiten hingewiesen, wie sie die Punkte der RDV Gesundheit konkret an der Einrichtung umsetzen können.
- Notwendigkeit der vollständigen Gefährdungsbeurteilungen unter Einbeziehung der psycho-sozialen Belastungsfaktoren wurde verdeutlicht. (Der Teil „psychische Gefährdungsbeurteilung“ an den einzelnen Einrichtungen wurde erst Ende 2017, im TMBJS und in den Staatlichen Schulämtern und in den Schulen ab 2018 behandelt)
- Personalräte besitzen unterschiedlichen Kenntnisstand.
- Sehr gut wurden auch die Beiträge der Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgenommen.
Fragen und Anregungen der örtlichen Personalräte (Auszüge ohne Wertung bzw. Kommentierung)
- Gesundheitsmanagement generell geringe Wertigkeit an den Schulen
- Immunisierung/Impfungen (Infektionsschutzgesetz): Beantragung durch die einzelnen Schulen nach Gefährdungsbeurteilung
- Überlastungsanzeigen/Reaktion auf Hilferufe (Folgen/Verfahrensweisen, Androhung Tiefenprüfung, Auswirkungen auf Beurteilungen)
- Initiativanträge
- Dienstvereinbarungen
- Hilfe/Lösungen (nicht nur von außen, sondern auch durch Änderung des eigenen Verhaltens)
- Umgang mit Unfallanzeigen (Unterzeichnung/Aufbewahrung)
Fazit
Diese Spezialschulungen und die auf einem Datenstick für alle Teilnehmer zur Verfügung gestellten Gesetze, Verordnungen usw. sollen den örtlichen Personalräten dazu dienen, sich mit dieser langwierigen aber äußerst wichtigen Thematik in den Einrichtungen zu befassen. Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement kann und will nur der äußere Rahmen sein.
Die Akteure vor Ort sollten ihre konkrete Situation analysieren und schrittweise Veränderungen für die Beschäftigten unter Einbeziehung aller Beteiligten anstreben. Hierbei möchten Sie die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz in der GEW Thüringen gern unterstützen.