Zum Inhalt springen

Die rechtswidrige Beförderungs- und Höhergruppierungspraxis in Thüringen

Warum ist die bisherige Praxis rechtswidrig? Wie reagiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport? Was fordert die GEW Thüringen? Was plant die Landesregierung? Wie geht es weiter? Was können Betroffene tun?

Foto: GEW

Die bisherige Praxis in Thüringen

Im Thüringer Schulbereich besteht ein riesiger Beförderungsstau. Seit mehr als zwei Jahren konnten keine rechtssicheren Beförderungen und Höhergruppierungen im Schulbereich umgesetzt werden. Jede Auswahlentscheidung wurde durch Klageverfahren angehalten. Zurecht, denn das Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG) hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2014 grobe Mängel im Besoldungsgesetz und im Auswahlverfahren aufgezeigt, die zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidungen führen. Dieses Klageverfahren befasste sich mit der Beförderung eines Studienrates.

Beanstandete Verfahrensfehler sind z. B:

  • Fehlende Dokumentation: Es besteht die Verpflichtung, die getroffene Auswahlentscheidung zu dokumentieren und den im Bewerbungsverfahren Unterlegenen zur Kenntnis zu geben.
  • Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Personalrates: Nach § 75 Abs. 2 Nr. 2 ThürPersVG unterliegt die Beförderung von Beamten der Mitbestimmung. Gegen die Verpflichtung der Personalratsbeteiligung wurde verstoßen.
  • Einschränkung der zu Befördernden: Unzulässig wurden in die Auswahl zur Beförderung nur die Studienrät*innen einbezogen, welche Dienstposten, die nach A 15 bewertet wurden, einnahmen (Schulleiter*innen, stellvertretende Schulleiter*innen). Insoweit wurden alle übrigen Studienrät*innen aus der Auswahl ausgenommen. Es handelt sich um eine unzulässige Vorwegnahme einer Vorauswahl.
  • Die dienstlichen Beurteilungen entsprechen nicht dem Aktualitätsgebot.
  • Es wurde fehlerhaftes Organisationsermessen ausgeübt.

Die aufgezeigten Mängel sind übertragbar auf alle Auswahlentscheidungen, ob in die Vergangenheit oder in die Zukunft gerichtet und führen zur Rechtswidrigkeit, sofern die Verfahren zur Beförderung und Höhergruppierung nicht grundlegend reformiert werden!

Wie reagiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)?

Das TMBJS hat bisher keine klare Vorstellung geäußert, wie die Verfahren rechtssicher gestaltet und sodie Auflagen des OVG erfüllt werden können. Wohl aus diesem Grund hat das TMBJS in den Amtsblättern Nr. 6 und 7/2015 bekannt gemacht, dass Verfahren zur Beförderung von Studienrät*innen (Besoldungsgruppe A13) zu Oberstudienrät*innen (Besoldungsgruppe A14) zum Beförderungsstichtag 1. Oktober 2013 und von Regelschullehrer*innen (Besoldungsgruppe A 12) zu Regelschullehrer*innen (Besoldungsgruppe A 13) zum Beförderungsstichtag 1. April 2014 wegen gerichtlich geäußerter Bedenken an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung abgebrochen wurden.

Der Abbruch von Verfahren zu Beförderungen und Höhergruppierungen ist aus sachlichen Gründen zu jedem Zeitpunkt bis zur Ernennung zulässig. Damit umgeht das TMBJS zur Zeit jedwede Beförderung und Höhergruppierung, ohne die bisherigen Verfahrensfehler zu korrigieren.

Die Forderung der GEW Thüringen nach Schaffung eines absehbaren rechtskonformen Beförderungssystems wird durch das TMBJS auf eine ungewisse Zeit verschoben. Hier herrscht Stillstand. Die vollständige Neuordnung der Grundlagen eines Auswahlverfahrens ist jedoch unerlässlich, hier werden wir nicht nachgeben und das TMBJS weiter auffordern, da sonst Beförderungen in allen Schularten weiterhin angreifbar bleiben. Die GEW Thüringen wird nicht tatenlos zusehen, bis das TMBJS zu neuen Erkenntnissen gelangt.

Bei den Funktionsstellen besteht ein extremer Beförderungsstau, weshalb aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht. Hier fordert die GEW Thüringen, dass umgehend Maßnahmen besonders für Schulleiter*innen und deren Stellvertreter ergriffen werden.

Eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) ist unumgänglich! Die GEW Thüringen hat klare Vorstellungen, wie die seit Jahren andauernde Beförderungs- und Höhergruppierung sproblematik wirkungsvoll gelöst werden kann!

Was fordert die GEW Thüringen?

Die GEW Thüringen fordert, analog zu den Lehrer*innen für untere Klassen und Förderschullehrer*innen, eine schrittweise Heranführung an eine angemessene Besoldung für die anspruchsvolle Tätigkeit der Lehrer*innen:

  • Grundschulen: A 12 (bereits vereinbart)
  • Förderschulen*: A 13
  • Regelschulen: A 13
  • Gymnasien: A 14
  • Berufsbildende Schulen: A 14

* Lehramt FS / Diplomlehrer und Lehrer für untere Klassen mit sonderpädagogischer Hochschulzusatzausbildung

Weitere Ziele sind:

  • Schaffung eines Besoldungsamtes für Thüringer Gemeinschaftsschulen,
  • Schaffung eines Besoldungsamtes für Fachleiter*innen an Studienseminaren,
  • Eingangsämter für Funktionsstelleninhaber*innen bei Übertragung mindestens eine Besoldungsgruppe höher als Lehrkräfte der Schulart, die Bewährungsfeststellung in der Funktionsstelle ist bereits in der Tätigkeit vor der Bestellungerfolgt,
  • Erweiterung des Funktionsstellenbegriffes u. a. auf Abteilungsleiter*innen an beruflichen Schulen und auf Oberstufenleiter*innen an Gymnasien.

Diese Forderungen der GEW Thüringen betreffen auch die angestellten Lehrkräfte des Landes Thüringen in den entsprechenden Entgeltgruppen!

Was plant die Landesregierung?

Die GEW Thüringen hat diese Vorschläge dem TMBJS und dem Thüringer Ministerium für Finanzen (TFM) vorgestellt. Eine klare Absage hat die GEW Thüringen von der Finanzministerin erhalten. Die gegenwärtige Finanzsituation des Freistaates ließe eine solche Lösung derzeit nicht zu. Die Ministerin erwartet vom TMBJS die Gestaltung rechtskonformer Bewerbungsverfahren und Auswahlentscheidungen. Das TFM selbst geht nicht von Notwendigkeit einer Änderung des ThürBesG aus.

Das TMBJS hat bislang keinen greifbaren Vorschlag für eine spürbare Erneuerung des Beförderungssystems und setzt daher auf Änderung des ThürBesG. Das Bildungsministerium kann sich nämlich vorstellen, zukünftig Beförderungen ausschließlich auf den Bereich der Funktionsstellen zu beschränken.

Welche Folgen hätte die Vorstellung des TMBJS jedoch für die Lehrer*innen? Durch alle Schularten hindurch würden Lehrer*innen in den eingangs vorgesehenen Besoldungsgruppen verbleiben:

  • Grundschulen/FÖS: A 12 (bereits vereinbart)
  • Regelschulen: A 12
  • Förderschulen*: A 13
  • Gymnasien: A 13
  • Berufsbildende Schulen: A 13

* Lehramt FS und Diplomlehrer mit sonderpädagogischer Hochschulzusatzausbildung

Diesen Vorschlag zur Änderung des ThürBesG will das TMBJS absehbar in das Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages einbringen. Das muss verhindert werden!

Wie geht es weiter?

Die GEW Thüringen sieht in diesem Vorhaben des TMBJS eine dauerhafte "Abwertung" der Tätigkeit von Lehrer*innen im Freistaat. Thüringen würde im Ländervergleich "glänzendes" Schlusslicht bilden und so deutlich an Attraktivität für junge ausgebildete Lehrer*innen verlieren. Den ständig wachsenden Anforderungen des anspruchsvollen Beruf der Lehrer*innen schlägt das TMBJS mit seinem Vorhaben buchstäblich ins Gesicht. Die GEW Thüringen bereitet derzeit öffentlichkeitswirksame Aktionen vor. Alle Lehrer*innen sollten deutlich machen: TMBJS so NICHT!

Was können Betroffene tun?

Schreiben Sie uns!

Ob namentlich oder anonym, per Brief, E-Mail oder Fax:

  • Welche Tätigkeiten üben Sie aus, für die Sie nicht entsprechend bezahlt werden?
  • Wie lange dauert dieser Zustand schon an?
  • Was haben Sie bisher für eine Beförderung bzw. Höhergruppierung unternommen?
  • Wie wurde darauf seitens des Schulamtes, des Ministeriums oder der Landesfinanzdirektion reagiert?

Die GEW Thüringen wird nicht nachlassen, die Verhandlungsbereitschaft für Veränderung und Gestaltung bei den verantwortlichen Ministerien und Gremien einzufordern.

 

Wir sind bereit!

Sind Sie es auch?

Gemeinsam schaffen wir das!

 

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)
Quelle: GEW Thüringen