- Sozialkunde ist nicht Staatsbürgerkunde
Einer der Verfassungsaufträge an Schule ist, die Schüler*innen zu Demokrat*innen heranzubilden und bei ihnen die Bereitschaft zu fördern, die Grund- und Menschenrechte umzusetzen und sich aktiv in demokratische Prozesse einzumischen. Schule soll also zur Demokratie erziehen, doch von nicht wenigen Menschen wird behauptet, dass genau das gleichzusetzen ist mit Indoktrination der Schüler*innen und daher an dieser Institution nichts zu suchen hat. Aber bereits 1976 haben Politikdidaktiker*innen die bis heute geltenden Grundsätze politischer Bildung festgelegt, der sogenannte Beutelsbacher Konsens:
- Das Überwältigungsverbot – oder auch Indoktrinationsverbot –besagt, dass die Lehrkräfte den Schüler*innen nicht ihre Meinung aufzwingen dürfen, denn das Ziel ist ja die Heranbildung von mündigen Bürger*innen.
- Das Kontroversitätsgebot: Was in der Wissenschaft oder Politik kontrovers diskutiert wird, muss ebenso kontrovers dargestellt und diskutiert werden, wobei damit explizit nicht ein Neutralitätsgebot der Lehrkraft gemeint ist.
- Und die Schüler*innen müssen in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren.
Diese Grundsätze sind (sollten) Standard in der Politikvermittlung sein und machen zugleich die Besonderheit und die damit verbundenen hohen Herausforderungen des Schulfachs Sozialkunde aus. Denn die demokratievermittelnde Lehrkraft ist hinsichtlich ihrer Stellung gegenüber den Schüler*innen in einer besonderen Situation, die das Fach Sozialkunde (in dem die Erziehung zur Demokratie an Thüringer Schulen primär stattfindet bzw. stattfinden soll) von allen anderen Fächern unterscheidet und damit besonders anspruchsvoll macht. In der Einschätzung politischer Prozesse/Standpunkte ist die Bewertung der Lehrkraft nicht mehr oder weniger wert als die der Schüler*innen – und zugleich ist die Stellung der Lehrkraft in punkto Anleitung, Organisation, Bewertung von Leistungen wie in jedem anderen Fach eine den Schüler*innen gegenüber herausgehobene. Damit ist der besonders hohe Anspruch umrissen, der sich auch in der Ausbildung zeigt, denn zur Erlangung des Staatsexamens ist die Erlangung von wissenschaftlich fundiertem Grundlagenwissen in gleich drei bzw. vier Studienfächern notwendig: Politikwissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaftslehre und/oder Recht (je nach Bundesland).
- Schüler*innen entwerfen einen Staat
Ein anschauliches Beispiel für den hohen Zeitbedarf und zugleich für die besondere Stellung der Sozialkunde-Lehrkraft ist das sogenannte Inselspiel. Bei diesem sollen die Schüler*innen in Gruppen Regeln
für das künftige Zusammenleben auf einer bis dahin unbewohnten Insel aushandeln und beschließen. Es sollen dabei mindestens solche Probleme wie die Sicherung bzw. der Schutz und das Überleben bzw. die Verteilung der Ressourcen und der Nahrung, die Organisation der Gruppe bzw. Gesellschaft (Thema Freiheit versus Gleichheit) und die Organisation des Lebens (Verteilung von Arbeit, Freizeitverhalten, Fortbestand der Gruppe durch Kinder u. a. m.) gelöst werden. Dabei können zusätzliche Bedingungen formuliert werden, zum Beispiel dass alle Gruppenmitglieder von Natur aus gut sind und jeder versucht, den Anderen zu helfen bzw. alle von Natur aus schlecht sind und versuchen, sich gegenüber Anderen Vorteile zu verschaffen. Ihre jeweiligen Regelsysteme des Zusammenlebens sollen die Gruppen sich dann gegenseitig vorstellen, Verständnisfragen beantworten bzw. auf Kritik mit Argumenten reagieren und entsprechend nachbessern.
Das Inselspiel ist eine hervorragende Methode für den Sozialkundeunterricht, es macht den Schüler*innen zumeist viel Spaß und lässt sie mit ihren Mitschüler*innen konstruktiv an ihrem eigenen Regel- und Ordnungssystem arbeiten. Einige machen sich zum ersten Mal systematische Gedanken darüber, wie Zusammenleben funktionieren kann und verrregelt werden soll, andere vertiefen bereits vorhandenes Denken, aber in beiden Fällen wird hier der Kern von Politik berührt – die Organisation von Angelegenheiten eines Gemeinwesen durch verbindliche Regelungen.
- Nicht parteilich, aber eben auch nicht unpolitisch
Und das Inselspiel macht die besondere Stellung der Lehrkraft gegenüber den Schüler*innen deutlich, denn das Prinzip der entworfenen Regelsysteme – ob nun eine Demokratie oder eine Diktatur oder eine Monarchie oder eine andere Herrschaftsform – darf und soll die Lehrkraft nicht bewerten. Sie sind – auch wenn es als Demokrat*in manchmal schwer auszuhalten ist – als politische Meinungsäußerung zu behandeln und damit per se gleichwertig wie die politische Grundhaltung der Lehrkraft. Das schließt kritische Nachfragen nach Gleichbehandlung, nach Diskriminierung und nach Rassismus etc. explizit nicht aus und verdeutlicht die Herausforderung an jede*n Sozialkundelehrer*in: nicht parteilich bewerten, aber zugleich nicht unpolitisch sein. Die Bewertung bezieht sich, neben formalen Kriterien, ausschließlich auf die Nachvollziehbarkeit und innere Logik des Regelsystems – je nach Ausgangslage und Menschenbild. Und damit genügt es den Anforderungen des Beutelsbacher Konsens und ist wiederum Kern der Erziehung zur Demokratie, quasi durch die Hintertür.
- Woran es fehlt: Zeit, Zeit und nochmals Zeit
Was das Inselspiel und vor allem die Gruppenarbeit in erster Linie benötigt, ist Zeit. Die Schüler*innen müssen miteinander diskutieren, Dinge verwerfen und aushandeln und abschließend auch formulieren
können – und das nicht nur 45 Minuten pro Woche. In meiner Tätigkeit als Lehramtsanwärter habe ich das Inselspiel mit Schüler*innen der 9. Klasse durchgeführt und vier Unterrichtsstunden für Einführung, Erarbeitung und Präsentation benötigt. Vier Unterrichtsstunden im Fach Sozialkunde bedeutet in Thüringen damit jedoch vier Schulwochen. Und wenn die Lage der einen Stunde an einem Freitag als letzte Stunde vor dem nahenden Wochenende ist und den Schüler*innen damit zum einen die marginalisierte Stellung des Faches vor Augen geführt wird und zum anderen diverse Feiertage bzw. freie Tage auf einem Freitag liegen, lässt sich ausrechnen, wie lange eine solche Gruppenarbeit dauert. Von den ursprünglich 38 Stunden im Schuljahr standen zum Schluss 31 real zur Verfügung. Alternativ dazu borgt man sich die Stunden von anderen Kolleg*innen und führt das Spiel an einem Schultag durch (was zu empfehlen ist), muss dann aber die geborgten Stunden in den folgenden drei Wochen wieder zurückgeben, so dass der nächste Sozialkunde-Unterricht dann erst wieder in einem Monat stattfindet (was nicht zu empfehlen ist). Denkräume sind da längst wieder geschlossen worden und müssen wieder aufgemacht werden, was von dieser einen Unterrichtsstunde nach 4 Wochen Pause wiederum Zeit nimmt. So kann Demokratieerziehung nicht oder nur sehr unzureichend funktionieren.
- Der Rohrkrepierer: Demokratieerziehung als Querschnittsaufgabe
Auch unter den Kultusminister*innen ist die Überzeugung, dass die Demokratie überzeugte und engagierte Demokrat*innen benötigt und dass Schule dafür maßgeblich verantwortlich ist, längst Standard. Nicht zufällig legte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter als Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) im letzten Jahr den Schwerpunkt auf die Stärkung der Demokratiebildung. Am Ende seiner Präsidentschaft wurde von der KMK eine aktualisierte Empfehlung (die erste Fassung ist von 2009) mit dem wohlfeilen Titel „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ beschlossen und der Öffentlichkeit im Oktober 2018 vorgestellt.
Soweit so gut, allerdings auch etwas naiv an der Schulrealität vorbei. Denn Demokratiebildung in der Schule, gemeint ist hier in aller Regel die Demokratieerziehung, wird von der KMK als Querschnittsaufgabe angesehen, bei der sind
„alle Lehr- und Fachkräfte in ihrem Unterrichten und Handeln unserer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie verpflichtet. In jedem Fach wie auch außerhalb des Unterrichts geht es darum, die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zur Übernahme von Verantwortung und zur aktiven Mitgestaltung des Schullebens zu fordern und zu fördern.“
Das hat etwas von einer unverbindlichen und teils auch uninformierten Sonntagsrede, denn die Verteilung der Sitze in den Schulkonferenzen ist durch das Thüringer Schulgesetz geregelt, allerdings zutiefst undemokratisch. Alle Menschen sind an Thüringer Schulen eben nicht gleich, denn alle Schüler*innen dürfen in der Regel nur drei Vertreter*innen in dieses Gremium senden, alle zahlenmäßig deutlich weniger vorhandenen Lehrer*innen aber auch. Damit machen Schüler*innen auf genau diesem zentralen Feld der Mitbestimmung an ihrer Schule eben keine demokratische Erfahrung. Und fragt man Lehrkräfte danach, welche Relevanz eine solche KMK-Empfehlung für ihr alltägliches Handeln hat, sind die Antworten er nüchternd – nämlich „(fast) keine“ bis „noch nie gehört“ – und verweisen auf ein eklatantes Umsetzungsproblem. Denn für die einzelne Lehrkraft ist in erster Linie der Lehrplan die verbindliche Vorlage des professionellen Tuns (auch wenn es natürlich Ausnahmen gibt). Konsequent zu Ende ausgeführt hieße die KMK-Empfehlung, dass in (fast) allen Lehrplänen auch explizite Problemstellungen, die etwas mit demokratischen Prozessen und Problemen zu tun haben, verbindlich integriert werden müssten. Das ist bis heute allerdings in Thüringen nicht der Fall und Lehrpläne sind ein wesentlicher Verantwortungsbereich des Bildungsministeriums. Die Parallelen zur Medienkunde sind offensichtlich, auch hier sollte jede Lehrerin, jeder Lehrer entsprechende Inhalte und Problemstellungen in den Unterricht einbauen, umgesetzt davon wurde nur sehr wenig.
- Die undemokratische Schulkonferenz
Das Selbsterleben demokratischer Räume und Spielregeln ist nicht nur das Ziel, sondern auch das didaktische Mittel innerhalb der Demokratieerziehung. Mehr und tatsächlich demokratische Mitbestimmung für Schüler*innen würde allerdings bedeuten, dass in den Schulkonferenzen die an Schule tätigen Menschen – also alle Pädagog*innen, alle Mitarbeiter*innen und eben auch alle Schüler*innen – nach ihrer Anzahl vertreten sind, das ist bisher leider nicht der Fall: Auch beim Entwurf des überarbeiteten Schulgesetzes gibt es an dieser Stelle keine wesentlichen Fortschritte – ein für das Selbsterleben der Schüler*innen sehr wichtiger Demokratieerfahrungsraum ist damit nicht gewährleistet. Hier kann den verantwortlichen Politiker*innen nur weniger Angst vor der eigenen Courage, das heißt kein Einknicken vor Mitbestimmungsvorstellungen des vergangenen Jahrhunderts seitens des politischen Gegners und damit weniger parteipolitisches Taktieren gewünscht werden.
- Es liegt am Bildungsministerium
Was darüber hinaus zu tun ist, haben die oben gemachten Ausführungen über den eklatanten Zeitmangel des Schulfachs deutlich gemacht: die Sozialkunde aus ihrem Nischendasein herausholen und
mit zeitlichen (mindestens zwei Wochenstunden ab Klasse 5) wie personellen Ressourcen (ausschließlicher Einsatz von ausgebildeten Sozialkundelehrer*innen) ausstatten. Gemessen sei das Bildungsministerium an seinen eigenen Worten, denn in allen Lehrplänen für Sozialkunde wird das Fach als „das Kernfach der politischen Bildung in der Thüringer Schule“ definiert und zugleich das Ziel des Sozialkundeunterrichts genannt:
„dem Schüler ermöglichen, in der Auseinandersetzung mit den Gegenstandsfeldern der Politik fachspezifische Kompetenzen zu erwerben. Der Schüler kann politische Mündigkeit entwickeln und eine selbstbestimmte, nicht indoktrinierte Bürgerrolle in sozialer Verantwortung leben.“
Wer innerhalb seiner eigenen Institution keine Voraussetzungen dafür schafft – und mit dieser Kritik ist explizit nicht die sinnvolle und deutliche Stärkung der außerschulischen Demokratieförderprojekte gemeint – kann sich diese Worte eigentlich auch sparen.