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Die neuen Assistent*innenräte

R2G hat eine Personalvertretung für Studentische Beschäftigte geschaffen. Und jetzt? Was haben wir eigentlich davon?

Als ich diesen Erfolg – denn als solchen bezeichne ich die Einführung der Personalvertretung – auf Twitter und Facebook publik machte, bekam ich von ein paar Leuten die Rückmeldung, sie hätten nicht ganz verstanden, was ich meine. Nun ja, am Anfang ging es mir sehr ähnlich und ich musste ständig laut gähnen, wenn ich das Wort ‚Personalvertretung‘ hörte.

Ich möchte also kurz versuchen zu erklären, was eine Personalvertretung für Studentische Beschäftigte eigentlich nützen kann, doch zunächst noch ein paar Hintergrundinfos:

Die rot-rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwei besonders wichtige und gewerkschaftliche Themen vereinbart: einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte und eine Personalvertretung. Während die Sache Tarifvertrag nicht wirklich ernsthaft von den Verantwortungsträger*innen und politischen Entscheider*innen – Finanz- und Wissenschaftsministerium – angegangen wurde, waren wir nach anstrengendem Ringen bei der Einforderung des Versprechens für eine Personalvertretung erfolgreicher.

ACHTUNG: Gesetzessprache

Im neuen § 88 Nummer 5 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) werden die Hochschulen dazu verpflichtet sogenannte Assistentenräte einzurichten. Gemäß § 88 Nummer 4 ThürPersVG hat der Personalrat auf Antrag ein Mitwirkungsrecht bei Personalangelegenheiten nach § 73 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ThürPersVG.

Das heißt, der Personalrat bestimmt bei Einstellung, Eingruppierung, Übertragung von Tätigkeiten, Höher- oder Rückgruppierungen und bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit. Darüber hinaus obliegen ihm Kontrollfunktionen allgemeiner arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Was bedeutet das?

Nicht selten – meistens sogar systematisch – werden an Hochschulen allgemeine arbeitsrechtliche Ansprüche von den Leitungen unterlaufen. Das hat beispielsweise konkret Auswirkungen auf Urlaubsansprüche, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Bezahlung und Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeit und damit verbunden mit der Bezahlung und Anerkennung von Überstunden und der Öffentlichkeit von Stellenausschreibungen.

Konkret erhoffen wir uns davon, dass allgemein die prekäre Beschäftigungssituation der Studentischen Beschäftigten verbessert wird. Konkret bedeutet das, dass Studis nicht mehr einfach dazu gezwungen sind, Urlaubsstunden pauschal auf ihren Stundenzetteln eintragen zu müssen, sondern diesen auch nehmen können. Das bedeutet, nicht zu arbeiten und trotzdem am Ende des Monats Geld zu bekommen.

Sind Studentische Beschäftigte krank, müssen sie oft ihre Arbeitszeiten/-tage mit Kolleg*innen tauschen und die Zeiten dann an anderen Tagen nacharbeiten. Auch das ist ein Umstand, der arbeitsrechtlich nicht konform ist, auch hier müssten die Studis ihr Geld bekommen, ohne die entsprechenden Stunden nacharbeiten zu müssen.

Leider ist es gang und gäbe, dass Stellen ohne irgendeine Form der Öffentlichkeit besetzt werden und viele Studierende keine Chance haben, sich auf eine solche Stelle zu bewerben. Geben Studentische Beschäftigte Tutorien, werden sie oft nur für die Präsenzzeit bezahlt und bekommen keinerlei Vergütung für die not- und aufwendige Vor- und Nachbereitung. Ein Assist*innenrat könnte hier bereits bei der Stellenausschreibung einschreiten. Mit Hilfe des Personalrates fordert er dann
die Hochschulleitung auf, die vertraglichen Arbeitsstunden zu erhöhen.

Das würde den Studis mehr Geld bescheren
und die könnten davon in den
Semesterferien öfter mal ins Kino gehen,
oder sonstigen Vergnügungen nachgehen.

Aber Vorsicht!

Natürlich hört sich das alles schön an. Ich glaube auch fest daran, dass es für viele zu diesen Verbesserungen kommen wird. Es wird aber auch ein hartes Stück Arbeit, diese Situation herbeizuführen. Ich erwarte vor allem von den Personalräten, dass sie den Studis mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten zur Seite stehen und sich für die Verbesserung der Situation Studentischer Beschäftigter einsetzen.

Viel einfacher und viel unkomplizierter würde die Situation der Studentischen Beschäftigten mit einem ordentlichen Tarifvertrag, indem vor allem eine angemessene Bezahlung, angemessene Zahl an Arbeitsstunden und eine vernünftige Mindestvertragslaufzeit geregelt ist. Hier hoffe ich, dass die Einrichtung von Assistent*innenräten ein erster Schritt in diese Richtung bedeutet und, dass die nächste Landesregierung ernsthaft mit der GEW und ver.di in Verhandlungen über einen Tarifvertrag eintritt.

Kontakt
Julian Degen
Betriebsverbandsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission Studentische Beschäftigte
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 56