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Weitreichender Erfolg

Die Mitbestimmung der Beschäftigten in Thüringen ist deutlich gestärkt worden

Nach einem langen Reifeprozess ist am 9. Mai 2019 vom Thüringer Landtag ein Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet worden, das uns zahlreiche kleine und auch größere Änderungen beschert.

Quelle: pixabay - CC0 - Free-Photos

Was bedeutet das konkret?

Die wichtigste Änderung ist, dass Personalräte künftig „bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken“ mitbestimmen. Damit wird der bislang abgeschlossene Katalog von Mitbestimmungstatbeständen geöffnet und der Personalrat erhält so ein Mitbestimmungsrecht in Angelegenheiten, die früher ohne seine Beteiligung und über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entschieden wurden. Ich denke hier besonders an organisatorische Maßnahmen wie Umbildungen innerhalb der Dienststelle, bei denen in der Vergangenheit oft keine Beteiligung stattfand, weil im Katalog der Mitbestimmung nur die Einführung neuer Arbeitsmethoden und die technische Rationalisierung benannt waren. Aber auch neue Arbeitsmethoden wie Tele- und Heimarbeit gelangen so in den Bereich der Mitbestimmung. Erweitert wurden auch die Möglichkeiten für den Abschluss von Dienstvereinbarungen oder das Initiativrecht. Personalräte und Dienststellen müssen also ihre Zusammenarbeit neu ausgestaltet.

Und wie sieht es im Hochschulbereich aus?

Heftige Kritik am Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gab es unter anderem von den kommunalen Arbeitgebern und den Hochschulleitungen. Denn auch für den Hochschulbereich gibt es weitreichende Änderungen. Sehr zu begrüßen ist, dass Studierende, die an ihrer Hochschule einen Arbeitsvertrag als Assistent haben, nun nicht mehr ausgegrenzt sind, sondern sich an den Personalrat wenden können, weil der jetzt auch für die Arbeitsbedingungen der Assistenten zuständig ist. Diese spezifischen Probleme soll künftig ein Assistentenrat behandeln, der sie dann im Personalrat einbringen und zu ihrer Lösung beitragen kann. Drittmittelbeschäftigte brauchen künftig nur noch bei der Einstellung, Eingruppierung und Verlängerung einen Antrag auf Mitbestimmung zu stellen. In allen anderen Personalangelegenheiten ist der Personalrat nun ohne Antrag zu beteiligen.

Ein großer Schritt zu mehr Mitbestimmung

Zahlreiche weitere Änderungen betreffen die Wahl und die Freistellung von Personalratsmitgliedern. Insgesamt ist die Änderung ein beachtlicher Schritt zu mehr betrieblicher Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, auch wenn nicht alle Forderungen der GEW und der Personalräte umgesetzt wurden. Die GEW wird Schulungen anbieten, damit den Personalräten der Umgang mit den neuen Regelungen erleichtert wird.