Die GEW Thüringen begrüßt die Änderung hin zu mehr Demokratie an den Hochschulen. Im Gegensatz zu den Präsidien der Hochschulen und den Vertretern von CDU und AfD befürchten wir nicht, dass die Hochschulen durch die paritätische Mitbestimmung handlungsunfähig werden. Wir gehen vielmehr davon aus, dass daraus neue Impulse für die Entwicklung der Hochschulen entstehen können, kommentierten Andrea Scholz und Marko Hennhöfer vom Leitungsteam des Referates Hochschule und Forschung das Ergebnis.
Die GEW Thüringen hätte sich an einigen Stellen noch mehr Mut in der Gestaltung der Mitbestimmungsmöglichkeiten gewünscht, z. B. beim Katalog der Aufgaben, welche unmittelbar Forschung und Lehre betreffen. Bei diesen Entscheidungen muss die Gruppe der Hochschullehrer*innen laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 in den akademischen Selbstverwaltungsgremien immer die Mehrheit haben.
Für eine Besserstellung der Lehrbeauftragten bezüglich ihrer Einbeziehung in Gremienentscheidungen ist ein Anfang gemacht. Nächste Schritte, z. B. bei der Verbesserung der Vergütung dieser Lehraufträge müssen nun in Angriff genommen werden.
Auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen sind punktuell Verbesserungen festzustellen: die verbindlichen Qualifizierungsvereinbarungen mit der Benennung von Ziel und Zeitplan sind ein wichtiger Schritt, die Qualifizierungsphase klarer zu strukturieren und die Vorgesetzten in die Pflicht zu nehmen, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Betreuer geht.