Grundschullehrer:innen Achtung!
Die Frist zur Beantragung E 13 TV-L für angestellte Grundschullehrer:innen läuft zum 31.7.2022 aus
Seit 1.8.2021 erhalten auch Lehrer:innen an Grundschulen die A 13. Das ThürBesG wurde entsprechend angepasst. Tarifbeschäftigte Angestellte erhalten die Umsetzung der Änderung des ThürBesG aber nicht automatisch.
Hier ist eine Antragstellung in § 11 TVEntgO-L zu § 29 a TVÜ-Länder vorgesehen.
Die Höhergruppierung erfolgt für tarifbeschäftigte Angestellte von der E 11 in die E 13.
Diesen Gewinn nicht verpassen! Antrag stellen! Muster anfordern!
siehe hierzu das Info 6/2021 der GEW-Landesrechtsschutzstelle
Abkürzungen
- ThürBesG = Thüringer Besoldungsgesetz
- TV-L = Tarifvertrag der Länder
- TVÜ-Länder = Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regulierung des Übergangsrechts
- TV EntgO-L = Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder
99096 Erfurt
Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.