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Die Entwicklung der Grundschulhorte

Wie jedes Thema, so muss auch Ganztagsschule, und damit eng verknüpft das Thema Grundschulhorte, in ihre zeitlichen wie inhaltlichen Kontexte eingeordnet werden. Wer anders als Petra Rechenbach, ihres Zeichens Bildungsreferentin der GEW Thüringen von 1991 bis 2016, wäre dazu in der Lage? Hier ihr Bericht über die Entwicklung der Grundschulhorte:

Diskussionsrunde von Bildungsgewerkschafter*innen und Bildungspolitiker*innen während der Präsentationsveranstaltung des Konzepts "Ganztagsschule von Anfang an!" am 12.06.2015

Die Horte in der DDR

In der DDR gehörte der Schulhort im Rahmen der Tageserziehung fest zum Schulkonzept und war Bestandteil des Bildungswesens. Er hatte einen Betreuungs- und Bildungsfunktionsauftrag und es gab einen Plan, mit Bildungszielen, ähnlich wie der Lehrplan. Er war von der damaligen Ideologie geprägt. Im Jahr 1989 waren 81 % der Schüler*innen der Klassenstufen eins bis vier im Schulhort angemeldet. In der Mittagspause oder nach dem Ende des Unterrichts gingen die Unterstufenklassen zum Mittagessen. Schulküchen und Speiseräume waren an allen Schulen seit den 1950er Jahren vorhanden.

Anschließend waren sämtliche erteilten Hausaufgaben des Schultags zu erledigen. Es wurde gesteigerter Wert auf die gediegenen Grundfertigkeiten Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, Strebsamkeit, Beharrlichkeit und Fleiß gelegt; die Kinder hatten ruhig, konzentriert und mit Mindestanforderungen an die äußere Form zu arbeiten. Hatte ein Kind die Aufgaben gelöst, legte es die Ergebnisse der*dem für die Hortgruppe verantwortlichen Erzieher*in vor. Die*der Erzieher*in (meistens Frauen) unterschrieb zum Zeichen des Einverständnisses oder wies gegebenenfalls auf Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Form hin. Mit der Unterschrift unter die Hausaufgabe konnte das Kind den Arbeitsbereich verlassen und bis zum Ende seiner Hortzeit frei spielen.

Die Erzieher*in absolvierte ein Fachschulstudium an den Instituten für Lehrerbildung und hatte im Rahmen Ausbildung eine Lehrbefähigung in ein oder zwei sogenannten Nebenfächern der Unterstufe. Sie arbeiteten eng mit den Lehrer*innen und der Klassenlehrer*in zusammen. Hospitationen im Unterricht und Beratungen mit den Lehrer*innen über gemeinsame Aktivitäten und Vorhaben fanden regelmäßig statt. Dabei wurden auch auftretende Probleme aus den Bereichen Lernen, Leistung und Verhalten der einzelnen Kinder besprochen.

Die Entwicklung nach der Wende

Mit dem Übergang in ein anderes Bildungswesen gab es dann die Grundschule und den Grundschulhort. Das Land hatte die volle Verantwortung für Grundschulhorte. Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.

Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.

Die Erzieher*innen waren damals ausschließlich Landesbedienstete, mussten aber eine Nachqualifizierung zur staatlich anerkannten Erzieher*in absolvieren. Seit diesem Zeitpunkt findet die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in an Beruflichen Schulen statt. Nach Abschluss der Ausbildung können sie in Kindergärten, -krippen, Horten, Heimen oder auch im Jugendbereich arbeiten.

In den anderen neuen Bundesländern gab es eine andere Entwicklung, denn dort sind die Horte gleich nach der Wende in kommunale Trägerschaft übergegangen, auch das Personal. Einige Erzieher*innen in Sachsen- Anhalt als pädagogische Mitarbeiter*innen sind an den Grundschulen geblieben. Zum größten Teil sind die Horte an die Kindergärten angegliedert. Außerdem sind viele Einrichtungen in freie Trägerschaft übergegangen. In Thüringen hat es viele Kindergärten betroffen.

Grundschulen und Horte haben sich nach der Wende auf Wege gemacht und eigene Bildungs-und Erziehungskonzepte erarbeitet. Einen Bildungsplan für die Nachmittagsbetreuung gab es nicht, außer dem Lehrplan für den Unterrichtsablauf. Lediglich der Bildungsauftrag im Schulgesetz, in der Schulordnung und in den Verwaltungsvorschriften war bindend.

In den Konzepten wurde die Zusammenarbeit zwischen Lehrer*innen und Erzieher*innen, die Organisation des Schulalltages und Bildungsangebote festgeschrieben. Danach wurde in den meisten Grundschulen der Schulvormittag auch von den Erzieher*innen im Unterricht oder bei Unterrichtsbegleitungen unterstützt. Außerdem bietet jeder Hort einen Früh- oder Späthort an.

Mitte der 90er Jahre wurde die Rhythmisierung des Tagesablaufes eingeführt. Sie hat eine ausgewogene Verteilung von Anspannungs-und Entspannungsphasen im Tagesablauf der Kinder beinhaltet. Dadurch sollten neurobiologische und physiologische Aspekte des Lernens stärker berücksichtigt werden.

Personalentwicklung

Die GEW hat die Entwicklung der Grundschuhorte von Anfang an begleitet. In der ersten Zeit standen vor allem die Arbeitsbedingungen der Erzieher*innen auf der Tagesordnung. Die demographische Entwicklung mit weniger Kindern und daraus resultierenden Personalüberhang betraf auch die Beschäftigten im Hort. Der Kampf um die Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen, wie Bezahlung und ausreichend Personal standen von Anfang an auf der Tagesordnung der GEW. Eine erste Auswirkung spürten die Erzieher*innen mit der Herabsetzung ihres Beschäftigungsumfanges von 100 % auf 80 %. Grund dafür war die angebliche unzureichende „Auslastung“ über den ganzen Tag. Mit dem Floating Programm (1997 bis 2008) der Landesregierung wurden Entlassungen verhindert. Aber mögliche Sparmaßnahmen im Personalbereich der Beschäftigten im Grundschulhort spielten in den Haushaltsdebatten der Thüringer Landesregierung eine große Rolle. Immerhin betraf es fast 2000 Stellen im Landesdienst.

Die Absicht, die Verantwortlichkeit für das Hortpersonal vom Land auf die Kommunen und auf freie Träger zu übertragen, gab damals Minister Dieter Althaus in seiner Regierungserklärung im September 2004 bekannt. Im Rahmen eines Konzeptes für „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ sollten im Grundschulbereich außerschulische Betreuungsangebote ebenso ermöglicht wie, wenn gewünscht, Ganztagsschulen in gebundener Form.

Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten wurde das Konzept in die öffentliche Debatte gebracht. Dieses Konzept löste einen breiten Widerstand bei Parteien, Gewerkschaften, Verbänden, Trägern von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Wirtschaftsverbänden und auch den kommunalen Spitzenverbänden aus.

Die Chronologie der weiteren Entwicklung – Einige Eckdaten:

  • Bündnis zum Erhalt der Grundschulhorte wird von der GEW ins Leben gerufen.
  • Demo am 25.02.2005 vor dem Landtag!
  • April 2005: Verkündung der Familienoffensive der Landesregierung.
  • Das Konzept „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ verschwindet langsam in der Schublade.
  • Hortkommunalisierung ist auch Bestandteil der Familienoffensive.
  • Sommer 2005: befristete Einstellung von über 200 Horterzieher*innen bis 31.07.2007
  • November 2005: Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten beschließt Volksbegehren.
  • 03.12.2005: Demo zum CDU-Parteitag in Altenburg. Nur eine Gegenstimme bei Abstimmung zur Familienoffensive; über 50 % der Delegierten stimmen nicht mit ab.
  • 07.12.2005: Beschluss zur Änderung des Kita-Gesetzes durch den Landtag
  • 08.12.2005: Landkreistag fordert Übernahme von Horten nur mit Grundschulen
  • Demo vor dem Landtag
  • 2006: Das Konzept Bildung und Betreuung von 2 bis 16 verschwindet vollkommen.
  • Der Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre wird erarbeitet und geht in die Probephase und ist die inhaltliche Grundlage der Hortarbeit.

Die GEW Thüringen startet die Hortkampagne „Keine Trennung von Grundschule und Hort“. Trotz massiver Proteste wurde die Hortkommunalisierung vorangetrieben. 2006 forderte der Landkreistag die Gesamtübernahme von integrierten Ganztagsangeboten (GS + Hort) mit Finanzierungspakt. 2007 liefen die konkreten Vorbereitungen für die Erprobungsmodelle mit einer Laufzeit bis 2012 in vier Landkreisen und einer Stadt an.

Daraus entstand das „Pilotprojekt zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“ in einer Erprobungsphase. Das Land zahlte die vorhandenen Erzieher*innen weiter, das Land erstattete den Schulträgern die Personalkosten für weiteres notwendiges Personal. Das Personal wurde von den Schulträgern eingestellt, in der Regel befristet auf Teilzeitstellen, meistens 50 % und in S 6. Es gab neue, zusätzliche Angebote in den Horten, oft Arbeitsgemeinschaften, angeboten von Honorarkräften. Neue Stellen an den Horten die nicht im Modellprojekt sind, werden nur mit 50 % Stellen besetzt. Ziel des Konzeptes war die Schaffung regionaler Bildungslandschaften, die differenzierte Formen der ganztägigen Betreuung, Erziehung und Bildung ermöglichen sollte.

Unter Einbeziehung örtlicher, regionaler Ressourcen ist ein Netzwerk von Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangeboten geschaffen worden. Dazu wurden in den beteiligten Landkreisen und kreisfreien
Städten entsprechende Leitlinien entwickelt. Im Mittelpunkt der Angebote stand eine offene Ganztagsgrundschule in verstärkter kommunaler Verantwortung. Die inhaltliche Konzeption dieser
Grundschule hat sich an den Leitlinien orientiert.

Drei Viertel der Landkreise beteiligten sich am Modellprojekt

Die Entwicklung der Grundschulhorte verlief in den einzelnen Kreisen sehr unterschiedlich. Im Vorfeld der Entscheidung – wie weiter mit dem Modellprojekt nach 2012 – ist am 03. November 2011 das „Bündnis zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte“ mit Elternvertreter*innen, GEW und Parteien wieder aktiv geworden. Der Bündnisgründung war eine gemeinsame Erklärung zur Zukunft der Thüringer Grundschulen und Grundschulhorte vorausgegangen. Seit dem 03. September 2011 hatten insgesamt 15.336 Menschen aus Thüringen die Erklärung unterzeichnet und sich damit für eine Weiterentwicklung der Grundschulhorte unter konkreten Bedingungen ausgesprochen.

Im Wesentlichen geht es um die Sicherung eines ausreichenden und pädagogisch sinnvollen ganztägigen Betreuungs-, Erziehungs und Bildungsangebotes für alle Kinder in Verantwortung des Landes. Dazu gehört die Bereitstellungen der notwendigen personellen und materiellen Ressourcen sowie die vernünftige Gestaltung und Sicherung der Arbeitsbedingungen.

Auf Grund der Proteste wurde das Modellprojekt bis 2016 verlängert. Die Thüringer Landesregierung hat entschieden, die Verantwortung für die Thüringer Schulhorte wieder komplett zurück zum Land zu holen. Das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule lief zum 31. Juli 2016 aus. Im gesamten Zeitraum steht und stand die Entwicklung von Ganztagsschulen im Blickpunkt der Bildungspolitik. Vor allem in Auswertung verschiedener wissenschaftlichen Studien wurde eine positive Entwicklung der Kinder in einem rhythmisierten Ganztag bescheinigt.

Deshalb hat die GEW Thüringen in einem Bildungspolitischer Leitantrag und einem Konzept „Ganztagsschule von Anfang an“ ihre Ziele und Ansprüche festgeschrieben. Mit dem vorliegenden Konzept konkretisiert und definiert die GEW die Vorstellungen von Ganztagsschule. Viele Schulen haben u. a. im Modellprojekt bereits gute Erfahrungen gemacht. Es müssen jedoch bestimmte Gesetze und Verordnungen überarbeitet werden, um eine qualitative Entwicklung im Bereich Ganztagsschule erreichen zu können. Das stellt die GEW vor die Aufgabe, dafür einerseits pädagogische Konzepte zu entwickeln, andererseits die dann sich ändernden Arbeitsbedingungen in den Blick zu nehmen.

Wichtige Forderungen der GEW sind:

  • Die Grundschulen müssen finanziell und personell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben als Ganztagsschule umfassend erfüllen können.
  • Der Beschäftigungsumfang der Erzieher*innen beträgt 100 %.
  • Erzieher*innen werden grundsätzlich unbefristet eingestellt, nur so ist die konsequente Umsetzung von Inklusion und Rhythmisierung im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Angeboten gewährleistet.
  • Pädagogische Arbeit, Gestaltung des Nachmittags oder Beratung erfordert gut ausgebildetes Fachpersonal.
  • Bessere Absprachen für die Arbeit mit dem Kind durch unterschiedliche Beobachtungssituationen und Binnendifferenzierung sind nur im Mehrpädagog*innensystem möglich.
  • Entwicklung von gemeinsamen Erziehungspartnerschaften gegenüber Eltern und Institutionen.
  • Möglichkeiten von Qualifizierungen, z. B. Heilpädagogik oder Weiterbildungen Inklusion für Erzieher*innen müssen gegeben werden.

Das Konzept "Ganztagsschule von Anfang an!" und weiteres Material ist hier zu finden.

Petra Rechenbach
Hausaufgabenbetreuung im DDR-Hort, Bundesarchiv