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Beispiel II aus Deutschland

Die Arbeitskammer des Saarlandes: beraten. bilden. forschen

Die Arbeitskammer des Saarlandes ist für uns als kleiner GEW-Landesverband eine starke Stütze in der täglichen Arbeit. Was die Arbeitskammer des Saarlandes (AK) genau macht, beschreibt sie am besten mit ihrem Slogan „beraten.bilden.forschen“.

Gesundheitstag der GEW in den Räumen der AK Saarland Foto: Andreas Sanchez

Die AK-Beraterinnen und -Berater helfen jährlich rund 45.000 Ratsuchenden im Haus der Beratung. Die individuelle Mitglieder-Beratung reicht vom Arbeits- bis zum Rentenrecht. Außerdem berät die Arbeitskammer Politik und Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte oder andere Arbeitnehmervertretungen. Im Interkulturellen Kompetenzzentrum der AK in Völklingen gibt es Beratung, speziell für Mitbürger mit Migrationshintergrund. Die politischen AK-Fachabteilungen forschen und erstellen Prognosen in den Bereichen Wirtschaft, Innovation und Umwelt, Gesellschaft sowie Bildung und Wissenschaft.

(Fast) alle sind Mitglied 

Die AK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitssuchende sind Mitglieder der AK. Das ist gesetzlich verankert. Alle Mitglieder, mit Ausnahme der Auszubildenden und der Arbeitssuchenden, zahlen als Mitgliedsbeitrag 0,15 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Die Mitgliedsbeiträge werden direkt von den Finanzämtern eingezogen.

Entstehung der AK Saarland

Bereits im Jahr 1925 schuf die Regierungskommission im Saargebiet, die im Auftrag des Völkerbundes die Regierungsgewalt ausübte, eine paritätisch besetzte Arbeitskammer. Die Mitglieder wurden auf Vorschlag von Wirtschaftsvereinigungen und Gewerkschaften ernannt. Die Arbeitskammer als öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeiter und Angestellten wurde vom Landtag des Saarlandes im Jahr 1951 beschlossen – neben der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer.

Im Jahr 1974 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitskammern in Bremen und Saarland und beendet damit eine jahrelange Auseinandersetzung. Aktuell konnten sich die Gewerkschaften und die Arbeitskammer mit der Anpassung des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes und dem sog. Transformationsfonds zur Finanzierung des Strukturwandels politisch durchsetzen.

Was bringt es der GEW?

Die Arbeitskammer hält für uns als GEW Infrastruktur vor, bspw. durch das Bildungszentrum in Kirkel, wo ein Großteil unserer Fortbildungen stattfindet. Sie ist die wichtigste Weiterbildungseinrichtung für Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften im Saarland mit rund 20.000 Teilnehmern pro Jahr. Unsere jährlichen Highlights wie der GEW-Gesundheitstag oder der Berufsbildungstag mit jeweils fast 100 Teilnehmern finden dort statt. Darüber hinaus kooperieren wir in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Wir führten gemeinsame Studien durch, z.B. zum Lehrkräftebedarf oder zur Umsetzung der Inklusion und agieren zusammen im saarländischen Bündnis für inklusive Bildung und im Kooperationsverbund Frühkindliche Bildung.