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Infoblatt 10/2024 der Rechtsstelle nun online

Die Abmahnung

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf arbeitnehmerseitige Pflichtverletzung können Beastandungen oder Ermahnungen als mildeste Mittel sein, die eine bloße Rüge des Fehlerverhaltens darstellen. Eine nächste Stufe arbeitsrechtlicher Maßnahmen stellt die Abmahnung dar. Das schärfste Mittel bildet die (außerordentliche) Kündigung.