Infoblatt 10/2024 der Rechtsstelle nun online
Die Abmahnung
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf arbeitnehmerseitige Pflichtverletzung können Beastandungen oder Ermahnungen als mildeste Mittel sein, die eine bloße Rüge des Fehlerverhaltens darstellen. Eine nächste Stufe arbeitsrechtlicher Maßnahmen stellt die Abmahnung dar. Das schärfste Mittel bildet die (außerordentliche) Kündigung.