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Deutliche, aber zu geringe Erhöhungen

Das Problem der Thüringer Erwachsenenbildungsfinanzierung ist, dass die gerade verabschiedete Novellierung (siehe Bericht in der Februar-tz) keinerlei gesetzliche Maßstäbe zur Entwicklung des Bildungsbudgets in Richtung auf die Forderungen der GEW nach einem Prozent des Bildungshaushalts setzt.

Diese Forderung wird auch von den Verbänden der Erwachsenenbildungseinrichtungen– TVV und LOFT – vertreten. Wie viel zusätzliche Mittel wären das? Je nachdem, wie man rechnet zwischen 12 und 18 Mio Euro.

Das novellierte Gesetz sieht zunächst einen „Sprung“ bei der Grundförderung vor, diese verdoppelt sich fast. Allerdings sind die zusätzlichen 1,2 Mio Euro hierfür eher ein „Hüpfer“ und kommen auch erst 2018. Für 2017 wurden weitere zwei Millionen für ein Jahr verfügbar gemacht, um der Erwachsenenbildung nötige Mittel bereitzustellen,um gesellschaftlichen Integrationsaufgaben nachzukommen. Ob diese dauerhaft, also auch 2018 ff zur Verfügung stehen, darüberherrscht Unklarheit. Zumal die Mittel auch über „Projektmittel“ ausgereicht werden und damit nicht zum „normalen Finanzierungsmodus“ zählen.

Gleichwohl, das muss aber seriöserweise auch gesagt werden: Es sind– zusammengenommen – die deutlichsten Erhöhungen der letzten anderthalb Jahrzehnte. Dass ein Abstand zu dem geforderten einen Prozent weiterhin bestehen bleibt, mag enttäuschend sein. Aber im derzeitig verhandelten Doppelhaushalt besteht ja die Möglichkeit, aus einem Hüpfer einen Sprung zu machen oder zumindest einen Wachstumspfad oberhalb des Anstiegs der Personalkosten anzusetzen. Gelänge das, würde sich viel Kritik der letzten Jahre an der Politik des Bildungsministeriums relativieren. Zum Nutzen aller Seiten:der Beschäftigten, der Einrichtungen und der Ministerin.

Kontakt
Uwe Roßbach
Geschäftsführer Arbeit und Leben Thüringen
Adresse Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt
Uwe Roßbach