Ablauf:
- Der Schulleiter meldet dem Schulamt die Fehltage.
- Der Beschäftigte wird von den Verantwortlichen des BEM angeschrieben und zu einem Gespräch eingeladen. Dieses Gespräch ist freiwillig. Das Anschreiben des Schulamtes und die Rückmeldung des Kollegen/der Kollegin werden in die Personalakte eingeheftet. Zum Gespräch können von Seiten des Beschäftigten die Ansprechpartner des Bezirkspersonalrates und/oder der Schwerbehindertenvertretung mit dazu geladen werden.
- Im Gespräch geht es um evtl. arbeitsbedingte Ursachen der Erkrankung und Maßnahmen der Wiedereingliederung. Die in diesem Gespräch gemachten Aussagen unterliegen der Vertraulichkeit, werden nicht an Dritte weitergegeben, finden keinen Eingang in die Personalakte und das Protokoll wird nach Abschluss des BEM und einer gewissen Aufbewahrungsfrist vernichtet.
- Nach dem Gespräch werden mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter, dem zuständigen Schulartsreferenten und ggf. der Schulleitung Rücksprache gehalten, wie die angedachten Maßnahmen umsetzbar sind.
- Wenn es sich bspw. um die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes handelt, müssen externe Partner, wie die FASI oder das Integrationsamt hinzugezogen werden. Andere Maßnahmen, wie Sanatoriumsaufenthalte oder Reha-Maßnahmen können nur über den Arzt bzw. die Krankenkassen geregelt werden.
Das Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist kein Personalgespräch im Sinne §26 Beamtenstatusgesetz (Dienstunfähigkeit), sondern ein Hilfsangebot zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben, kann aber einem Personalgespräch unter Umständen vorgeschaltet sein. Bei Ablehnung eines Gespräches zum BEM kann der Arbeitgeber zu einem Personalgespräch nach §26 BeamtStG laden.
Mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung:
Räumliche oder organisatorische Veränderung des Arbeitsplatzes:
- Bauliche Veränderungen
- Technische Hilfsmittel
- Arbeitsassistenz
- Abordnung/Umsetzung/Versetzung
- Raumwechsel
- Raumplanänderung
- Telearbeit
- Bereitstellen eines Behindertenparkplatzes
Veränderung der Arbeitszeit:
- Stundenplanänderungen
- Teilzeitbeschäftigung
Inhaltliche Änderung der Art der Beschäftigung:
- Abordnung/Umsetzung/Versetzung
- Stundenmäßige Entlastung
- Entlastung von unteilbaren Lehreraufgaben (wie Klassenleitertätigkeit, Schülerfahrten, Aufsichten)
- Einsatz im Fachgebiet
- Übertragung anderer Aufgaben
- Qualifizierungsmaßnahmen
Medizinische Rehabilitationsleistungen:
- stufenweise Wiedereingliederung, auch für Beamte
- Kur, Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankenbehandlungen
- Hilfsmittel
- Beratung hinsichtlich möglicher Antragstellung zur Feststellung der Schwerbehinderung
Diese Maßnahmen sind kein Wunschkatalog, sondern nach dienstlicher Umsetzbarkeit und immer befristet als mögliches Hilfsangebot zu verstehen.
Die medizinische Wiedereingliederung (Stufenplan) ist am besten geeignet, um Kolleg*innen nach langer Krankheit (Krebserkrankung, Unfall, Operationen, usw.) wieder relativ schonend in den Schulalltag hineingleiten zu lassen. Hier wird stufenweise und immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt der Beschäftigungsumfang erhöht (oft beginnend mit 2 Stunden / Tag), bis der volle Beschäftigungsumfang wieder erreicht ist. Diese Wiedereingliederungsmaßnahme sollte in der Regel nach sechs Monaten abgeschlossen sein.
In jedem Schulamt gibt es ein Integrationsteam …
das aus den Verantwortlichen für das BEM, dem Arbeitgeberbeauftragten und jeweils einem Mitglied des Bezirkspersonalrates und der Schwerbehindertenvertretung bestehen und das in regelmäßigen Abständen über umzusetzende Maßnahmen berät. Diese Ansprechpartner sind auf den Seiten des jeweiligen Schulamtes zu finden.