Zum Inhalt springen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement: Hilfe nach Langzeiterkrankungen

Fast 1.000 langzeitkranke Kolleg*innen – das sind Kolleg*innen, die sechs Wochen und länger aus gesundheitlichen Gründen nicht ihren Dienst versehen können. Für diese Kolleg*innen (Beamte und Tarifbeschäftigte) muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, um eventuell betriebsbedingte Ursachen der Erkrankung zu ermitteln (Belastungssituation am Arbeitsplatz) und daraus ableitend, den Kolleg*innen Maßnahmen anbieten, die die Rückkehr in den Schulalltag erleichtern.

Ablauf:

  1. Der Schulleiter meldet dem Schulamt die Fehltage.
  2. Der Beschäftigte wird von den Verantwortlichen des BEM ange­schrieben und zu einem Gespräch eingeladen. Dieses Gespräch ist freiwillig. Das Anschreiben des Schulamtes und die Rückmeldung des Kollegen/der Kollegin werden in die Personalakte eingeheftet. Zum Gespräch können von Seiten des Beschäftigten die Ansprech­partner des Bezirkspersonalrates und/oder der Schwerbehinder­tenvertretung mit dazu geladen werden.
  3. Im Gespräch geht es um evtl. arbeitsbedingte Ursachen der Erkran­kung und Maßnahmen der Wiedereingliederung. Die in diesem Gespräch gemachten Aussagen unterliegen der Vertraulichkeit, werden nicht an Dritte weitergegeben, finden keinen Eingang in die Personalakte und das Protokoll wird nach Abschluss des BEM und einer gewissen Aufbewahrungsfrist vernichtet.
  4. Nach dem Gespräch werden mit dem zuständigen Personalsachbe­arbeiter, dem zuständigen Schulartsreferenten und ggf. der Schul­leitung Rücksprache gehalten, wie die angedachten Maßnahmen umsetzbar sind.
  5. Wenn es sich bspw. um die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes handelt, müssen externe Partner, wie die FASI oder das Integrati­onsamt hinzugezogen werden. Andere Maßnahmen, wie Sanatori­umsaufenthalte oder Reha-Maßnahmen können nur über den Arzt bzw. die Krankenkassen geregelt werden.

Das Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist kein Personalgespräch im Sinne §26 Beamtenstatusgesetz (Dienstunfähig­keit), sondern ein Hilfsangebot zum Wiedereinstieg in das Arbeits­leben, kann aber einem Personalgespräch unter Umständen vorge­schaltet sein. Bei Ablehnung eines Gespräches zum BEM kann der Arbeitgeber zu einem Personalgespräch nach §26 BeamtStG laden.

Mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung:

Räumliche oder organisatorische Veränderung des Arbeitsplatzes:

  • Bauliche Veränderungen
  • Technische Hilfsmittel
  • Arbeitsassistenz
  • Abordnung/Umsetzung/Versetzung
  • Raumwechsel
  • Raumplanänderung
  • Telearbeit
  • Bereitstellen eines Behindertenparkplatzes

Veränderung der Arbeitszeit:

  • Stundenplanänderungen
  • Teilzeitbeschäftigung

Inhaltliche Änderung der Art der Beschäftigung:

  • Abordnung/Umsetzung/Versetzung
  • Stundenmäßige Entlastung
  • Entlastung von unteilbaren Lehreraufgaben (wie Klassenleitertätigkeit, Schülerfahrten, Aufsichten)
  • Einsatz im Fachgebiet
  • Übertragung anderer Aufgaben
  • Qualifizierungsmaßnahmen

Medizinische Rehabilitationsleistungen:

  • stufenweise Wiedereingliederung, auch für Beamte
  • Kur, Rehabilitationsmaßnahmen
  • Krankenbehandlungen
  • Hilfsmittel
  • Beratung hinsichtlich möglicher Antragstellung zur Feststellung der Schwerbehinderung

Diese Maßnahmen sind kein Wunschkatalog, sondern nach dienstli­cher Umsetzbarkeit und immer befristet als mögliches Hilfsangebot zu verstehen.

Die medizinische Wiedereingliederung (Stufenplan) ist am besten geeignet, um Kolleg*innen nach langer Krankheit (Krebserkrankung, Unfall, Operationen, usw.) wieder relativ schonend in den Schulalltag hineingleiten zu lassen. Hier wird stufenweise und immer in Abspra­che mit dem behandelnden Arzt der Beschäftigungsumfang erhöht (oft beginnend mit 2 Stunden / Tag), bis der volle Beschäftigungs­umfang wieder erreicht ist. Diese Wiedereingliederungsmaßnahme sollte in der Regel nach sechs Monaten abgeschlossen sein.

In jedem Schulamt gibt es ein Integrationsteam …

das aus den Verantwortlichen für das BEM, dem Arbeitgeberbeauf­tragten und jeweils einem Mitglied des Bezirkspersonalrates und der Schwerbehindertenvertretung bestehen und das in regelmäßigen Abständen über umzusetzende Maßnahmen berät. Diese Ansprech­partner sind auf den Seiten des jeweiligen Schulamtes zu finden.

Kontakt
Dana Kecke
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0