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Übertragung des TV-L-Tarifergebnis

Corona-Sonderzahlung für Thüringer Beamt:innen

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 04.02.2022 das Thüringer Gesetz über eine einmalige, steuerfreie Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie beschlossen.

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Beamt:innen wird damit eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen in Höhe von 1.300 € gewährt. Für die Empfänger:innen von Anwärterbezügen beträgt die einmalige Sonderzahlung 650 €. Maßgebend sind jeweils die Verhältnisse am 29. November 2021.

Damit wird das Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Gewerkschaften vom 29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Landes- und Kommunalbediensteten übertragen.

Die Sonderzahlung erfolgt mit den Bezügen für den Monat April beziehungsweise der Unterhaltsbeihilfe für den Monat März 2022.

Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis oder das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis am 29.11.2021 bestanden hat und mindestens an einem Tag zwischen dem 01.01.2021 und dem 29.11.2021 ein Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfe bestand.

Ausgeschlossen sind damit leider alle Kolleg:innen, die vor dem Stichtag 29. November 2021 bereits in den Ruhestand bzw. in Pension gegangen sind. Sie erhalten keinerlei Ausgleich für ihren Einsatz in der Pandemie.

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder sieht für die Angestellten neben der Corona-Sonderzahlung auch 2,8 Prozent mehr Gehalt ab Dezember 2022 vor. Die Entscheidung zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung dieser Tarifkomponente für die Thüringer Beamt:innen steht noch aus.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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