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AG Arbeits- und Gesundheitsschutz

Corona: Aktuelle Hinweise zu Risiko-Gruppen

Was gilt es hinsichtlich der Risikogruppen aktuell zu beachten?

Symbolbild - Quelle: Canva Pro
  • Das Robert-Koch-Institut (RKI) erhebt nach Sachlage und situationsbedingt die Kriterien für Risikogruppen
  • Das Alter (ab 60 Jahre) ist derzeit kein alleiniges Kriterium für ein Risiko.
  • Das Stufenkonzept des TMBJS gilt auch für die Risikogruppen.
  • Beschäftigte sind auch im Zusammenhang mit dem SARS- CoV2 nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Vorerkrankung mitzuteilen.
  • Der Hausarzt stellt eine Bescheinigung aus, wenn eine Vorerkrankung besondere Maßnahmen erfordert.
  • Unter Einbeziehung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beim jeweiligen Staatlichen Schulamt wird eine individuelle Gefährdungsanalyse erstellt.
  • Mit dem betroffenen Pädagogen werden Schutzmaßnahmen vereinbart.

Die Klassifizierung von Risiko-Gruppen nach Gefährdung und Schutzbedürftigkeit finden Sie in der Broschüre „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, Arbeitsmedizinische Empfehlung“ hrsg. Vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre GEW.

Kontakt
Dana Kecke
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
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Thomas Messner
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
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