Hierzu möchte ich weitere Informationen zur Verfügung stellen:
ThürKitaG (Mai 2010) | ThürBfG (Januar 2016) | |
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Gesetzestext | § 15 ThürKitaG | § 3 ThürBfG |
Freistellungstage innerhalb eines Kalenderjahres | 2 Tage | 5 Tage |
Bildungsangebote | berufsspezifische | ehrenamtliche, gesellschaftspolitische arbeitsweltbezogene |
Zahlung des Gehalts bzw. Bezüge | ja | ja, wie beim Erholungsurlaub |
Bildungsfreistellung | Teilnahme zu ermöglichen (vom Träger abhängig ist ein Antrag zu stellen) | auf Antrag |
Kosten für Bildungsmaßnahmen | vom Träger abhängig | tragen die Teilnehmer oft selbst |
Weitere Informationen zum ThürBfG inklusiv eines allgemeinen Antragsformulars finden Sie hier und auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) unter den Stichworten „Bildung“ und nachfolgend „Bildungsfreistellung“.