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Corona

Bildung in der Pandemie – Ein Diskussionsbeitrag der GEW Thüringen

Die GEW Thüringen hat sich mit Kolleg*innen aus allen Bildungsbereichen in einer Videokonferenz zu den aktuellen Corona-Maßnahmen ausgetauscht und darüber diskutiert, wie gute Bildung unter einschränkenden Bedingungen gelingen kann.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Zu Beginn der Konferenz haben sich die Beteiligten auf folgende Leitgedanken verständigt.

Ich will gute und sichere Bildung - Für mich und meine Lernenden.

Ich will die besten Entwicklungsmöglichkeiten bereitstellen und Potenziale sehen und stärken.

Ich will mich selbst in der Krise als handlungsfähig erleben und mich weiterentwickeln.

 

Die GEW Thüringen stellt fest:

Die Kolleg*innen sind sich darüber einig, dass gute Bildung und sichere Lern- und Arbeitsbedingungen nicht zwei Seiten einer Medaille sind, sondern nur gemeinsam ihre Wirkung entfalten. Bildung und Gesundheit stehen sich nicht gegenüber, sondern bedingen einander. Bildungseinrichtungen als soziale Räume müssen für alle - Kinder, Schüler*innen und das pädagogische und sonstige Personal - sichere Räume sein, damit der Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung erfüllt werden kann.

Bildung in der Pandemie findet in einer Krisensituation statt, die nicht nur Bildungsräume verändert hat, sondern die längst bekannten Probleme hinsichtlich notwendiger Ressourcen (Personal, Technik, Räume u.a.) wie in einem Brennglas für alle sicht- und erlebbar gemacht haben und weiterhin machen. Daher sind einerseits kurzfristige, andererseits langfristige Lösungen notwendig, um Bildung krisensicher zu gestalten.

Die Bewältigung der Pandemie wird länger dauern als die derzeit befristeten Maßnahmen immer wieder hoffen lassen. Damit Planungssicherheit für Kinder, Schüler*innen, Familien und Beschäftigte entsteht, sollten die Regeln grundsätzlich für einen mittelfristigen Zeitraum gelten und miteinander, unabhängig von konkreten Verordnungen, vereinbart werden.

Handlungsfähigkeit in der Krise erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität. Damit daraus keine Beliebigkeit entsteht, brauchen die Einrichtungsleitungen klare Rahmenbedingungen, innerhalb derer mit den vorhandenen Ressourcen gute Bildung organisiert werden kann. Diese Flexibilität ist zu unterstützen und nicht zu unterbinden. Dabei sind auch die Mitbestimmungsstrukturen aktiv zu nutzen.

Die GEW bekräftigt mit diesem Diskussionsbeitrag ihren Willen, diesen Prozess konstruktiv und kritisch mitzugestalten.

Im Folgenden werden für die Bildungsbereiche frühkindliche Bildung/Jugendhilfe, Primarstufe, weiterführende Schulen Sekundarstufe I und II, Berufsbildenden Schule sowie die Ausbildung an Staatlichen Studienseminaren kritische Anmerkungen zur aktuellen Corona-Politik sowie Hinweise und Vorschläge zu deren Bewältigung zusammengetragen.

Frühkindliche Bildung/Kinder- und Jugendhilfe

Die Regelungen der Notbetreuung stellen die Einrichtungen vor große Herausforderungen. Die Inanspruchnahme liegt – regional verschieden - häufig bei 50 Prozent, Eltern sind die Regelungen nicht immer transparent. Erzieher*innen fühlen sich schutzlos der schlecht planbaren Situation vor Ort ausgeliefert. Unsicherheit besteht auch in der Frage der Teststrategie. Einrichtungen wissen nicht, ab wann die Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen, wer die Durchführung und die Finanzierung übernimmt und wie die Zusammenarbeit von Trägern und Gesundheitsämtern geregelt ist. Sorgen bereiten auch die zunehmenden Aktivitäten der Träger, aufgrund der Notbetreuung in den Kindergärten Beschäftigte in Kurzarbeit zu entsenden.

Die Einrichtungen, Beschäftigte wie Familien benötigen zur Bewältigung der Krise weitgehende Planungssicherheit. Vor diesem Hintergrund sollte in den nächsten Wochen und Monate eher restriktiv geplant werden. Dazu muss die Notbetreuungsregel klar und transparent überarbeitet werden und die Entscheidung nicht auf die Einrichtung abgewälzt werden.

Einrichtungen in der Jugendhilfe benötigen für die Arbeit mit Klient*innen geschützte Räume und unter Pandemiebedingungen auch digitale Zugänge. Hierzu sind auch für die Klient*innen entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Gleiches gilt für die notwendige Elternarbeit in den Kindergärten. Sichere digitale Tools und gute Internetverbindungen für alle Beteiligten sind auch in diesem Bereich von besonderer Bedeutung. 

Daraus folgen:

  • Kostenlose FFP2-Masken/OP-Masken für die Kontaktzeit mit Erwachsenen. Da für kleine Träger die Bestellung von Kleinstmengen enorme Kosten beschert, sollte Thüringen eine Sammelbestellung organisieren und die Masken über die Träger an die Einrichtungen weitergeben.
  • Schutz von Risikogruppen: Nutzung von Freistellungen sowie Verzicht auf Gruppendienste. Aber auch feste Bring- und Holpersonen tragen zu einem besseren Schutz bei.
  • Transparente Kommunikation zu Trägern resp. Einrichtungsleitungen über die Teststrategie und Umgang mit den Schnelltests sowie Finanzierung.
  • Notbetreuung ist auch weiterhin Bildungsarbeit, die pädagogische Arbeit nach KitaGesetz und Thüringer Bildungsplan sowie Elternarbeit finden weiterhin und unter neuen Umständen statt, Teilbereiche wie etwa die Eingewöhnung oder die Arbeit mit den Vorschulkindern erfordern gar einen zusätzlichen und höheren organisatorischen Aufwand. Daher muss auf Kurzarbeit, Minusstunden, Vorgriff auf Urlaub verzichtet werden.
  • Einbindung der Frühkindlichen Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe in den Digitalpakt, um die notwendige Bildungsarbeit auch in digitalen Formaten zu ermöglichen.
  • Etablierung eines Austauschformates für Eltern, Beschäftigte und Bildungsministerium zur Entwicklung von Perspektiven.

Primarstufe

Die Notbetreuungsregeln für die Primarstufe erschweren eine kontinuierliche Planung. Sorgen bereiten vor allem jene Schüler*innen, die weniger Unterstützung aufgrund besonderer familiärer Umstände erhalten. Insbesondere werden gerade diese Schüler*innen nicht gut erreicht.

Einige Schulen organisieren in der Notbetreuung Unterricht, andere konzentrieren sich auf Betreuung und Lernbegleitung von Distanzphasen. Eltern, insbesondere in den Klassenstufen 1 und 2, sind in der Lernbegleitung häufig überfordert. Sie missverstehen sich als Ersatz der Lehrer*innen. Kinder haben noch keine stabilen Lernstrategien entwickelt und sind auf direkte Rückmeldung angewiesen. Hier muss sowohl von den Schulen als auch von Arbeitgeber*innen Druck von den Schüler*innen und Eltern genommen werden. Dies sollte auch für die Frage der Leistungsbeurteilung gelten. Halbjahreszeugnisse, insbesondere in den Dritt- und Viertfächern, sind auszusetzen.

Für das kommende Schulhalbjahr schlägt die GEW Thüringen für die Primarstufe vor:

  • Die Notbetreuung wird in den eingeschränkten Regelbetrieb überführt. Voraussetzung ist, dass in festen halben Klassen an zwei Schultagen im Wechsel vier bis fünf Stunden Unterricht erteilt wird. Die weitere Betreuungszeit wird im häuslichen Lernen und durch Elterngespräche realisiert.
  • Schulen, die über zu wenige Räume zur Beschulung in halben Klassen verfügen, werden zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt.
  • Um den Einsatz von Erzieher*innen, Sonderpädagogischen Fachkräften und Schulsozialarbeiter*innen zu ermöglichen, sollten diese Räume nah beieinander liegen. Containerlösungen sind daher Räumen in Stadt oder Landkreis vorzuziehen.
  • Zum sicheren Schüler*innenverkehr sind die Kapazitäten der Busse (größer bzw. zusätzlich) anzupassen.
  • Um eine gute Förderung zu ermöglichen, sollen verstärkt auch Seiteneinsteiger*innen im Erzieher*innenbereich zum Einsatz kommen bzw. sind durch Erhöhung der Stundenzahl im gemeinsamen Vormittag alles Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen.
  • Zum Schutz der Gesundheit sollen Lehrer*innen und Erzieher*innen wöchentliche Tests kostenfrei machen können. FFP2-Masken für das Personal und Masken für die Kinder sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Das Thüringer Schulgesetz bietet für die Primarstufe alle Voraussetzungen. Für den Übergang in die nächste Klassenstufe sollen zunächst die Möglichkeiten der Schuleingangsphase genutzt werden. Ein freiwilliger Verbleib in der Klassenstufe soll nach Beratung mit der Klassenleitung und der Schulleitung möglich sein. Aus pädagogischer Sicht ist ein geplanter Aufstieg in die nächste Klassenstufe  zunächst aber sinnvoller. Die Zeit bis zu den Oktoberferien kann dann zu einer intensiven Lernstanderhebung genutzt werden, in deren Ergebnis eine „Rückstufung“ nach Beratung erfolgen kann.

Der grundsätzliche freiwillige Verbleib in der Klassenstufe führt zu nicht planbaren Kapazitätsproblemen an den Grundschulen. Dies gilt es im Interesse aller zu vermeiden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, wie viele Eltern sich nach dann mittlerweile drei Schulhalbjahren mit großen Anteilen nicht regulären Unterrichtsgeschehens für einen freiwilligen Verbleib entscheiden. Die Nachfolgewirkungen des freiwilligen Verbleibs ziehen sich zudem über mehrere Schuljahre.

Sekundarstufe I und II

Als besorgniserregend wird der fehlende Schutz von Lehrer*innen und Schüler*innen bezeichnet. Hier stehen auch Schulleitungen in der Kritik, die teilweise einschränkende Maßnahmen nicht akzeptieren wollen und bspw. auch auf Präsenz bei Klassenkonferenzen bestehen. Zudem bestehen einige Schulleitungen auch auf maßlosen Dokumentationspflichten für die Kolleg*innen, hier braucht es deutlich mehr Vertrauen in die Arbeit und Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte. Der Umgang mit den aktuell ermöglichten Schnelltest ist teilweise kommuniziert, Arztpraxen sind schlecht informiert
oder verfügen schlicht nicht über die notwendigen Kapazitäten. Praxen zur Testung zu überreden darf nicht Aufgabe der Schulleitung sein.

Heftige Kritikpunkt trifft die Informationspolitik des TMBJS, in der Folge auch die der Staatlichen Schulämter und Schulleitungen. Zu spät und zumeist aus den Medien erfahren Schulleitungen und Kolleg*innen von den geplanten Änderungen. Planung auf Verdacht verursacht zusätzlichen Druck. Eine bessere Abstimmung ist daher notwendig und die Dienst-E-Mailadressen sind für eine schnelle Informationsverbreitung zu nutzen. Für Verständnis an der Schulbasis würde auch sorgen, wenn das TMBJS eigene Schwierigkeiten erklären und kommunizieren würde.

Besorgt nehmen Lehrer*innen wahr, dass die Schere zwischen den Schüler*innen dramatisch zunimmt, ein Teil der Schüler*innen ist schlicht nicht zu erreichen. Einerseits schließt die technische Ausstattung Schüler*innen systematisch aus, andererseits fehlen Struktur und Rückmeldung, wie Lernbegleitung organisiert werden kann. Durch Videokonferenzen ließen sich manche Lücken leichter schließen. 

Neben den bekannten Problemen mit der Thüringer Schulcloud (Kapazitäten einerseits, fehlende Fortbildung andererseits) werden im Digitalisierungsschub durchaus Chancen und Bereicherungen gesehen, die auch über die Corona-Zeit hinaus gelten. 

Schüler*innen erleben sich als selbstständiger, schaffen eigenständige Strukturen zur Bewältigung der Aufgaben. Kolleg*innen bieten einander Weiterbildung an und unterstützen sich gegenseitig, Lehramtsanwärter*innen erfahren teilweise an Aufwertung, weil sie der digitalen Lehre häufig offener gegenüberstehen als lebenserfahrenere Lehrkräfte. Die unbestreitbaren Vorteile und Potenziale der Schulcloud können erst dann nachhaltig genutzt werden, wenn die technische Ausstattung aller Nutzer*innen erfolgt ist. Die Umsetzung des Digitalpakts und die daran geknüpften Voraussetzungen müssen schnellstmöglich geklärt werden.

Eine frühzeitige Kommunikation zum Umgang mit Prüfungen und die Vermeidung von missverständlichen Sprachregelungen („leichteres Abitur“) trägt dazu bei, für Sicherheit bei Schüler*innen und Lehrkräften zu sorgen.

Das Thema Leistungsbewertung im Distanzunterricht sowie bei Rückkehr in den Präsenzunterricht muss in den Fokus rücken. Während für die Oberstufe weitestgehend Klarheit besteht, gilt dies nicht für alle anderen Jahrgänge. Der Druck, im zweiten Schulhalbjahr Noten zu vergeben, muss reduziert werden. Zum einen, weil sonst ein massiver Leistungsdruck auf die Schüler*innen aller Jahrgänge zukommt. Zum anderen, weil damit ein enormer Korrekturaufwand für die Kolleg*innen entsteht. Vor diesem Hintergrund sind Versetzungen bzw. freiwilliger Verbleib in der Klassenstufe, aber auch die Durchführung der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) zu kritisch zu überprüfen.

Als problematisch wird insbesondere der Ausfall des Sportunterrichts betrachtet. Nicht nur befürchteter Bewegungsmangel, sondern auch die Prüfungsrelevanz für das Abitur muss auf den Prüfstand.

Für die Sekundarstufen I und II gilt daher:

  • Zum Schutz der Gesundheit sollen Lehrer*innen und weiteres pädagogisches Personal wöchentliche Tests kostenfrei machen können. FFP2-Masken für das Personal sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
  • Die Informationspolitik, die krisenbedingt kurzfristig erfolgt, muss effektiver organisiert werden. Dafür sind die Dienst-E-Mail-Adressen zu verwenden. 
  • Krisenmanagement braucht klare Regeln einerseits, ein hohes Maß an Flexibilität und Entscheidungshoheit vor Ort andererseits. Vertrauen in die Problemlösekraft der Schulleitungen und deren Kollegien schafft die Voraussetzung, gute und planbare Lösungen vor Ort zu entwickeln.
  • Der gewinnbringende Einsatz der Thüringer Schulcloud muss durch eine Fortbildungsoffensive unterstützt und begleitet werden. Für die Fortbildung sind die Lehrkräfte entsprechend freizustellen. Hierfür sind neben den Kapazitäten des ThILLM auch weitere Ressourcen zu nutzen, z. B. Staatliche Studienseminare und Einrichtungen der Erwachsenenbildung (ThürEBG).
  • Die Ausschüttung der Mittel aus dem Digitalpakt muss unabhängig von einem umfassenden Medienkonzept, vor allem aber unabhängig von einer eventuell nicht vorhandenen technischen Infrastruktur erfolgen. Die Schulträger sind hinsichtlich der Ausstattung durch das TMBJS zu beraten.
  • Distanzunterricht, häusliches Lernen täuschen zum Teil über den nach wie vor existierenden Lehrer*innenmangel hinweg. Die Digitalisierung darf jedoch nicht zu einem Sparmodell am Lehrpersonal werden. Die Erfahrungen des Wechselunterrichts in deutlich kleineren Klassen werden von allen Beteiligten als gut bezeichnet. Darin liegt eine Chance für individuelle Förderung.
  • Aufgrund der Unmöglichkeit, abgesehen von den Abschlussklassen, Leistungsbewertungen vorzunehmen, sollten am Ende des Schuljahres keine Versetzungsentscheidungen gefällt werden. Der Wunsch der Eltern und der Lernenden, nach Beratung durch die Lehrkräfte soll über das Aufrücken in die nächste Klasse bzw. den Verbleib entscheiden. Eine Überforderung der Schüler*innen und Lehrer*innen bei Wiedereinsetzen des Präsenzunterrichts durch permanente Leistungsüberprüfungen muss vermieden werden.
  • Die Besondere Leistungsfeststellung ist mindestens für das Schuljahr 2020/21 auszusetzen.
  • Es braucht zwingend schnelle Regelungen bzgl. des Sportunterrichts vor allem in der Oberstufe, da auch dieses Fach abschlussrelevant ist (Punktekreditkarte).
  • Leistungsstandermittlungen im Vorfeld der Abschlussprüfungen sollen nicht bewertet werden. Sollten diese zu den geforderten und notwendigen Leistungsfeststellungen im kurzen vierten Semester der Qualifikationsphase erstellt und korrigiert werden, sind die dort eingesetzten Lehrkräfte entsprechend von anderen Aufgaben zu entlasten.

Berufsschulen

In diesem Bereich bestehen viele Unklarheiten über Verantwortlichkeiten. Entscheiden das TMBJS oder das Gesundheitsamt über die Schließung von Klassen oder Schulen? Was dürfen die Kammern? Die teilweise Aussetzung des dualen Systems führt häufig dazu, dass Auszubildende im Betrieb eingesetzt werden, obwohl sie am Distanzunterricht teilnehmen müssten. Einen Sonderfall stellen die landesübergreifenden Fachklassen dar: Hier kommen aus verschiedenen Regionen viele Menschen zusammen; Kontaktvermeidung in Schule und Internat findet daher nicht statt. Die Präsenzregelung für Abschlussklassen stellt die BBS vor besondere Herausforderungen, da durch 2- und 3-jährige Ausbildungsgänge Schüler*innen der gleichen Fachstufe unterrichtet werden. Damit entfällt der Präsenzunterricht für die Abschlussjahrgänge der zweijährigen Ausbildungen. Die Verschiebung der Winterferien ist für die BBS keine Lösung, da Blockwochen und auch Kurse der Kammern weit im Voraus fest geplant sind. 

  • Die Bewertung von Leistungen aus dem Distanzunterricht müssen ermöglicht werden.
  • Es muss klar definiert sein, was eine Abschlussklasse ist. Ist z.B. das BVJ, das zum Hauptschulabschluss führt, als Abschlussklasse zu betrachten? Auch eine Klarstellung zum Unterschied Abschlussklasse und Abgangsklasse ist geboten. 
  • Klare Regeln auch klar formulieren, dabei sind auch Ermessenspielräume auch erkennbar als Ermessensspielräume zu kennzeichnen.
  • Lehrkräfte benötigen technische und didaktische Schulungen für den Distanzunterricht, Schüler*innen die notwendige technische Ausstattung (Geräte, stabiles Netz und Datenflatrate). Eine Simulation des regulären Unterrichts im LiveStream sollte geprüft werden.
  • Die pädagogische und sonderpädagogische Förderung im Distanzunterricht muss ebenso wie die DaZ-Förderung in den Fokus genommen werden, um insbesondere hier bestehende Defizite beheben zu können.
  • Die Oberfläche der Schulcloud unterscheidet sich zwischen Lehrkräften und Schüler*innen/Auszubildenden. Dadurch kann oft keine Anleitung zur Bewältigung gegeben werden.

Ausbildung an Staatlichen Studienseminaren

Lehramtsanwärter*innen sind leicht zu überzeugen, Mehrarbeit zu leisten. Hier muss mit Augenmaß gehandelt werden. Ausbildung muss Ausbildung bleiben. Das gilt auch in Pandemie-Zeiten. So sollte die Möglichkeit individueller Verlängerung des Vorbereitungsdienstes auf Wunsch des LAA erwogen werden. Besonders drastisch wirkt sich die Situation aber beim Grundschullehramt aus. Bei einem ohnehin zu kurzen Vorbereitungsdienst sollte endlich die Rückkehr auf 18 Monate Ausbildungszeit erfolgen. Hierzu sollten auch die Ausbildenden gehört werden.

Die Studienseminare bemühen sich derzeit sehr die Qualität der Ausbildung abzusichern. Ihnen sollten Handlungsspielräume eröffnet werden. Vielfach müssen Prüfungspläne immer
wieder aufs Neue umgestellt werden. Das macht es für LAA und Studienseminare schwierig – ein Prüfungsstau mit den weiteren Jahrgängen kündigt sich an. Verschärft wird diese Lage
durch die vier Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst. Dringend gefordert ist daher eine Perspektive für 2022, wo nunmehr wieder nur zwei Einstellungstermine stattfinden sollten – gerade nach den anspruchsvollen Covid-Jahren. Zudem hatte die Verdoppelung der Termine allem Anschein nicht zu einer Steigerung der Zahl der LAA geführt.

Weiteres Mittel, wo deutschlandweit seitens der KMK Klarheit hergestellt werden muss, sind Planbarkeit und Formen von Prüfungsersatzleistungen für die LAA. Die Abschlüsse aus den Corona-Jahren müssen bundesweit anerkannt werden. Hierfür muss sich Thüringen einsetzen.

Schlussfolgerung

Die GEW Thüringen ist sich im Klaren, dass dieser Diskussionsbeitrag längst nicht alle Facetten und Feinheiten beleuchten kann.

Dem Grundsatz folgend, dass gute Bildung sichere Bedingungen benötigt, empfehlen wir, den Stufenplan des TMBJS verbindlich an die Empfehlungen des RKI zu knüpfen und die Regelungen in den einzelnen Phasen einer Prüfung zu unterziehen. Jede Phase benötigt klare Regelungen, aber auch entsprechenden Handlungsspielraum für die Einrichtungen. In einer Test- und Impfstrategie des Landes Thüringen ist den Pädagog*innen eine hohe Priorität zu gewähren.

Die Erzieher*innen und Lehrkräfte, Sonderpädagogischen Fachkräfte, Lehramtsanwärter*innen und Schulsozialarbeiter*innen, kurz: alle an Bildungseinrichtungen tätigen Kolleg*innen wollen das Beste für die Kinder und Jugendlichen. Auch und in gerade in diesen schwierigen Zeiten. Dazu benötigen sie Unterstützung und Ermutigung und vor allem Vertrauen in ihre pädagogische Kompetenz.

Die Vorschläge und Anregungen zu Bildung, Betreuung und Erziehung in kleineren Gruppen und Klassen erfordern selbstverständlich mehr personelle Ressourcen. Die GEW Thüringen schlägt daher vor, in dieser Notfallsituation auch zu einer Notfallmaßnahme zu greifen: Studierenden sollte unbürokratisch ein Teilzeitstudium oder ein Urlaubssemester gewährt werden, um in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, aber auch in Kindergärten und Schulen dort zu unterstützen, wo es eine helfende Hand braucht. Diese Arbeit muss entsprechend vergütet werden und sollte später als Praxissemester und/oder Berufserfahrung anerkannt werden.

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)