- Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
Die Arbeit der Betriebsräte fußt – anders als bei den Personalräten des öffentlichen Dienstes – auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz weist den Betriebsräten eine „Wächterfunktion“ zu. Sie kontrollieren die Einhaltung aller Arbeitsgesetze (zum Beispiel Arbeitszeit, Befristung, Mutterschutz), für den Träger geltende Tarifverträge (zum Beispiel Anwendungs- oder Haustarifverträge) und des Betriebsverfassungsgesetzes (zum Beispiel Betriebsstruktur, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten).
Ein Beispiel: |
---|
In einer Kita sind die Erzieher*innen mit ihren Dienstplänen unzufrieden. Junge Kolleg*innen mit kleinen Kindern müssen ständig die Frühdienste übernehmen, andere Beschäftigte würden gerne mehr arbeiten und ihre Beschäftigungsumfänge erhöhen. Ältere Kolleg*innen, die ihre Beschäftigungsumfänge verringert haben, um mehr Zeit zum Ausgleich zu haben, machen jede Woche unbezahlte Überstunden, um für erkrankte oder im Urlaub befindliche Kolleg*innen einzuspringen. Die Leiterin der Kita weiß um diese Unzufriedenheiten und meldet dies auch dem Träger. Dieser fordert jedoch eine innerbetriebliche Lösung ein und bleibt ansonsten untätig. |
Darüber hinaus schließen Betriebsräte mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen ab, die auf die individuelle Situation des Trägers und die Bedürfnisse seiner Beschäftigten abgestimmt sind. Dies können etwa Schließzeiten, Umgang mit und Abgeltung von Mehrarbeit, Einrichtung eines Arbeitszeitkontos oder, insofern sie nicht tariflich geregelt ist, die Höhe der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) sein.
- Jetzt wird‘s spannend
Für die amtierenden Betriebsräte endet die Amtszeit mit dem Tag der Einsetzung eines Wahlvorstandes. Dieser leitet die Wahl des zukünftigen Betriebsrats ein und begleitet die Wahl von der Vorbereitung bis hin zur Verkündung des Wahlergebnisses.
Wahlvorstandsschulung |
---|
Die GEW bietet für ihre Mitglieder am 29. Januar 2018 eine Schulung des Wahlvorstands an. Die Teilnehmer*innen erhalten zudem das für die Wahl nötige Material (Wahlunterlagen, Vordrucke, Wahlkalender etc.). Interessierte wenden sich für weitere Informationen bitte an die GEW-Landesgeschäftsstelle. Betriebsratsmitglieder können sich auch für den Wahlvorstand aufstellen lassen und sie können erneut für den Betriebsrat kandidieren. Am Ende einer Amtszeit bietet es sich an, Bilanz zu ziehen: was haben wir als Betriebsrat für die Beschäftigten erreicht? Und was nicht? Wie gut konnte ich die von mir repräsentierte Beschäftigtengruppe vertreten? Und für diejenigen, die sich erneut zur Wahl stellen: was will ich zukünftig erreichen? Wie kann ich mich noch stärker einbringen? |
- Tue Gutes und sprich darüber!
Mit eben jener Bilanz sollten die Kolleg*innen, die sich in den Betriebsrat wählen lassen möchten, Wahlkampf machen. Ja, denn auch das gehört dazu: sich bekannt machen, um Stimmen werben, fachlich überzeugen, das eigene Engagement in den Vordergrund rücken. Die erfolgreichste Betriebsratsarbeit nützt wenig, wenn die Beschäftigten davon keine Kenntnis haben. Sie müssen erkennen können, das der Betriebsrat in ihrem Interesse einige/viele Verbesserungen erreicht oder Verschlechterungen abgewehrt/abgemildert hat. Die GEW unterstützt ihre Mitglieder in diesem Wahlkampf mit einer Vielzahl an Materialien (Infoflyer, Aufkleber, Plakate etc.).
- Betriebsratslose Zone
Bei Deinem Träger gibt es noch keinen Betriebsrat? Dann liegt es auch mit an Dir, das zu ändern! Betriebsräte werden nicht immer nur im Konfliktfall aktiv, sondern erwirken initiativ Verbesserungen für die Beschäftigten. Sie sind zudem die ersten Ansprechpartner*innen für arbeitsrechtliche und innerbetriebliche Fragen. Diese Mitgestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeit sollten sich die Beschäftigten nicht entgehen lassen. Ihr habt nichts zu verlieren, aber jede Menge zu gewinnen! Für den Fall, dass es bei einem Träger noch keinen Betriebsrat gibt, ist das Prozedere der Wahl ein anderes. Informiere Dich dazu bei Deiner Gewerkschaft! Wir unterstützen Dich und Dein Kollegium bei der Vorbereitung
und Durchführung der Betriebsratswahl.
- Warum gerade ich?
Du bist als GEW-Mitglied durch unsere Informationsmedien und Veranstaltungen gut über arbeitsweltliche Belange und bildungspolitische Entwicklungen informiert. Das macht Dich auch zu einer kompetenten Ansprechpartner*in für Deine Kolleg*innen. Nutze Deine Kompetenz! Bring Dich ein! Viele Beschäftigte haben Ideen für Verbesserungen und wissen aber nicht, wie und wo sie diese vor- und anbringen können. Gehörst auch Du zu diesen Menschen? Bist Du ein Einzelkämpfer oder fühlst Du Dich als Teil einer großen Beschäftigtengruppe, deren Belange noch nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben?
- Ihr seid Viele, erkennt Eure Kraft! Lasst uns das Jahr 2018 gemeinsam zu einem Jahr der betrieblichen Mitbestimmung machen: Gemeinsam, Engagiert, Wirksam!