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Beitrag aus der tz Oktober 2024

Arbeits- und Gesundheitsschutz in Niedersachsen: Best Practice-Beispiel

Wir sehen, dass es in Thüringen noch einiges zu tun gibt. Anfänge sind gemacht. Wie sieht es denn nun in anderen Bundesländern aus? Sebastian Freudenberger und Silke Skowronek von der GEW-AG Arbeits- und Gesundheitsschutz berichten aus ihrem Bundesland Niedersachsen.

Das Land Niedersachsen hat für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) eigene Erlasse und Konzepte entwickelt, welche u. a. die Akteure im Bereich AuG festlegen und deren Zusammenarbeit regeln. So wurde z. B. für die Organisation des Beratungs- und Unterstützungssystems Arbeits- und Gesundheitsschutz ein spezifisches Konzept entwickelt.

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) steuert dieses Beratungs- und Unterstützungssystem (s.o.). In jedem der vier regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) ist eine Stabstelle „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ eingerichtet. Diese koordiniert jeweils den Einsatz der operativ tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Arbeitsmediziner:innen und Arbeitspsycholog:innen sowie der Beauftragten für Suchtfragen.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden sowohl Lehrkräfte als auch Sicherheitsingenieur*innen mit verschiedenen Schwerpunktthemen eingesetzt. Die Lehrkräfte aus allen Schulformen werden hierfür speziell qualifiziert. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Unterstützung beim Aufbau des schulischen Arbeitsschutzes sowie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, einschließlich der Auswahl und Umsetzung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen.

Die Arbeitsmediziner:innen sind für alle arbeitsmedizinischen Fragestellungen wie z. B. Wiedereingliederung, Mutterschutz oder Ergonomie zuständig. Sie helfen auch bei der Ermittlung krank machender Arbeitsbedingungen und beraten im präventiven Bereich der Gesundheitsförderung.

Die Arbeitspsycholog:innen beraten und unterstützen beim Aufbau einer gesundheitsförderlichen internen Schulorganisation. Schwerpunkte ihrer Beratung liegen in den Bereichen Kommunikation, Konfliktmanagement sowie gesunde Führung. Die Beauftragten für Suchtfragen bieten für alle Schulbeschäftigten Beratung und Unterstützung, Information und Fortbildung an. Die Beauftragten für Suchtfragen und -prävention arbeiten auf Grundlage der für das gesamte Land gültigen „Dienstvereinbarung für den Umgang mit Suchtproblemen von Landesbediensteten im niedersächsischen Schuldienst und an Studienseminaren (DV Sucht)“, die im Jahr 2013 geschlossen wurde.

Daneben existiert das Akuthilfeprogramm „NCARE in Schulen - Chancen Auf Rückkehr Ermöglichen“ für alle Beschäftigten an öffentlichen Schulen und Studienseminaren. Es ist ein vertrauliches, freiwilliges und kostenfreies Beratungs- und Unterstützungsangebot durch psychologische Psychotherapeut:innen. Personen, die sich in einer gesundheitsbelastenden Situation befindet oder von einer längerfristigen Erkrankung bedroht oder betroffen sind, können sich an die CARE-Beratungsstellen wenden. CARE nutzt insbesondere bei verbeamteten, beihilfeberechtigten Lehrkräften Kooperationen mit Kliniken, ambulanten Psychotherapeut:innen sowie Rehabilitationseinrichtungen, um möglichst schnell passende Maßnahmen vermitteln zu können. Dadurch soll die Entstehung chronischer Erkrankungen verhindert und eine raschere Wiedereingliederung in den Beruf gewährleistet werden. Die CARE-Beratungsstellen vermitteln auch individuelle fachbezogene Beratungsangebote sowie präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung.

Insgesamt verfügt Niedersachen über ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungssystem im Bereich AuG, das sich in Landesverantwortlichkeit befindet. Jedoch sind die für diesen Bereich vorgesehenen personellen Ressourcen bei weitem nicht ausreichend. Dies führt u. a. dazu, dass es immer wieder zu langen Wartezeiten beispielsweise in den CARE-Beratungsstellen kommt. Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BFG) ist ebenfalls Teil des AuG in Niedersachsen. BFG soll die Beschäftigten stärken, die Anforderungen des Berufs besser bewältigen zu können und sie befähigen, aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Nach § 38 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) ist für Beamt:innen für Gesundheits- und Präventionskurse eine Erstattung vorgesehen. Für die Teilnahme an bis zu zwei Kursen je Kalenderjahr zu den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum wird eine Beihilfe von 75,- € je Kurs gewährt. Für Tarifbeschäftigte gibt es eine entsprechende Regelung durch die jeweilige Gesetzliche Krankenversicherung.

Die GEW Niedersachsen hat zum Thema AuG eine ausführliche Broschüre erstellt. Diese kann über die Homepage der GEW bestellt werden.

Auch das Niedersächsische Kultusministerium hat ein umfassendes Internetportal eingerichtet, auf dem frei zugänglich umfassendes Material zum Themenbereich AuG zur Verfügung steht.

Kontakt
Sebastian Freudenberger
Mitglied im Leitungsteam der Arbeitsgruppe AuG
Kontakt
Silke Skowronek
Sprecherin der Arbeitsgruppe AuG und Vertreterin im Schulhauptpersonalrat