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„Befristet eingestellt! Hurra! ... aber wie weiter?“: Kritik an Befristungen

Seit mehr als einem Jahr werden Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt. Diese zusätzlichen Stellen wurden geschaffen, um eine Vertretungsreserve zu bilden, den DaZ–Unterricht abzusichern oder den Unterrichtsbedarf auf Grund erhöhter Schüler*innenzahlen zu decken.

Alle diese Stellen sind auf maximal zwei Jahre befristet. Rechtlich ist gegen die sachgrundlose befristete Einstellung nichts einzuwenden,da der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die Möglichkeit der sachgrundlosen Beschäftigung einräumt. Leider ist es bei einigen Arbeitgebern gängige Praxis, auf diesem Weg die Arbeitnehmer alle zwei Jahre auszutauschen, nur weil er sich dem Risiko einer bedarfsbedingten Kündigung entziehen will. Ist das auch das Motiv des TMBJS?

Die Stellen für eine Vertretungsreserve sind schon längst fest im Unterricht verplant, sie verdienen den Namen „Reserve“ nicht.

Die Entwicklung des Mehr-Beschäftigungsbedarfs wegen der schulpflichtigen Flüchtlinge ist perspektivisch sicher schwer prognostizierbar. Dagegen bekannt sein dürfte die Verweildauer der schon vorhandenen Flüchtlinge in den Schulen und der sich hieraus ergebende zusätzliche Unterrichtsbedarf sowie die auch unabhängig davon gestiegene Schüler*innenzahl in Thüringen. So haben wir in Thüringen Beschäftigte in einem befristeten Arbeitsvertrag, die ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und der Bildungslandschaft helfen, personelle Lücken punktuell zu schließen.

Was aber geschieht mit den befristeten Beschäftigten nach Auslaufender sachgrundlosen Befristungen? Wird erwogen, sie im Bedarfsfall unbefristet zu übernehmen? Oder werden sie gegen neue Lehrkräfte wiederum befristet ausgetauscht, was personalpolitisch und pädagogisch anzuprangern wäre?!

Erschwerend kommt hinzu, dass diese Beschäftigten nach Beendigung ihrer befristeten Einstellung ohne Sachgrund erst nach 3 Jahren wieder beim gleichen Arbeitgeber befristet ohne Sachgrund eingestellt werden können.

Hinweis: Die befristet eingestellten Beschäftigten haben jederzeit die Möglichkeit, sich für eine unbefristete Stelle zu bewerben. Das TMBJS hat nicht sehr viel Zeit, den geeigneten Beschäftigten auf einer befristeten Stelle eine unbefristete anzubieten, damit geeignete Bewerber*innen nicht verloren gehen und ihre Arbeit in einem anderen Bundesland suchen (müssen).

Jetzt steht das Ministerium in der Verantwortung.

Manfred Bühler