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Relevant für alle Haushalte

Befreiung von der Zuzahlung bei gesetzlichen Krankenkassen

Wenn die Zuzahlungen für medizinische Behandlungen, Arzneimittel oder Krankenhausaufenthalte jährlich 2 Prozent des Familienbruttoeinkommens übersteigen, muss die Krankenkasse den*die Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien.

Rechenbeispiel für ein Ehepaar:       

monatliches gemeinsames Einkommen    1.600,00 EUR
= jährliches Einkommen (1.600 EUR x 12 Monate) 19.200,00 EUR
minus Freibetrag    5.922,00 EUR
= zu berücksichtigendes Einkommen 13.278,00 EUR
davon 2 Prozent    265,56 EUR

Wichtiger Hinweis: Alleinstehenden wird kein Freibetrag gewährt.

Übersteigt also die Summe sämtlicher Zuzahlungen eines Jahres den Gesamtbetrag von 265,56 EUR, muss die Krankenkasse den*die Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien, d. h. einen Befreiungsbescheid ausstellen. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Die konkrete Berechnung erfolgt durch die Krankenkasse.

Wichtig: Bei chronisch Kranken gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Ob eine entsprechende chronische Erkrankung vorliegt, entscheidet die Krankenkasse.

Zuzahlungen sind alle Zahlungen, die man in einer Apotheke, bei Physiotherapeut*innen, bei einem Krankenhausaufenthalt usw. leisten muss und die von der jeweiligen Stelle an die Krankenkasse weitergegeben werden.

Link zu einem beispielhaften Onlinerechner (AOK):
www.aok.de/bayern/zuzahlung