Aufklärung
Beamte sind zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet
Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig. Dies hat das BVerwG aktuell entschieden (BVerwG 2 C 3.24 05. Dezember 2024)