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Erfolgsmeldung

Auch Arbeitgeber müssen Fristen beachten!

Für die Streikteilnahme November 2023 im Zusammenhang mit der TV-L Tarifrunde 2023 wurden Abzüge erst mit der Gehaltsabrechnung Juni 2024 vorgenommen. Das war nach § 37 TV-L verspätet und damit unzulässig.