Tarifvertrag öffentlicher Dienst Kommunen
Arbeitszeitangleichung hat auch Auswirkungen auf die Altersteilzeit
In der TVöD-Tarifrunde 2020 wurde für das Tarifgebiet Ost die schrittweise Angleichung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit an das Tarifgebiet West vereinbart. Das hat auch Auswirkungen auf die Entgeltansprüche in Altersteilzeit.
In der Arbeitsphase im Blockmodell erhöht sich die Vergütung und führt anschließend auch zu leicht erhöhten ratierlichen Auszahlungsbeträgen in der Freistellungsphase.
Sind die Beschäftigten noch in der Arbeitsphase des Blockmodells erhöht sich durch die Reduzierung der Arbeitszeit sowohl das aktuelle Entgelt als auch die Einzahlung in das Wertguthaben. Das führt dann auch zu leicht höheren ratierlichen Auszahlungsbeträgen in der späteren Freistellungsphase. An der vereinbarten Arbeitszeit ändert sich hingegen nichts, da diese fest vereinbart wurde.
Mitglieder sollten unverzüglich und innerhalb der sechsmonatigen Ausschlussfrist ihren Anspruch seit dem 1. Januar 2022 auf höhere Entgeltzahlung beziehungsweise höhere Einzahlung in das Wertguthaben schriftlich geltend machen.
Ist die Freistellungsphase im Blockmodell bereits erreicht, ändert sich nichts.
Sind die Beschäftigen im Blockmodell bereits in der Freistellungsphase, ändert sich für sie nichts. Sie erhalten während der Freistellungsphase das in der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben zuzüglich des Aufstockungsbetrages in Raten ausgezahlt.
99096 Erfurt